batz.ch ungefragt in den Schaffhauser Nachrichten (Fortsetzung)

Monika Bütler

In den letzen Stunden wurde ich von Anfragen überrannt. Hauptfrage war, wie denn die Schaffhauser Nachrichten, respektive Herr Neininger, auf den Vorwurf reagierten.

Das müsste man eigentlich Herr Neininger selber fragen.

Aus meiner Sicht hier das Wichtigste in Kürze: Ich habe die Auseinandersetzung mit den Schaffhauser Nachrichten nicht gesucht und habe daher auch mit der Veröffentlichung des Falls zugewartet. Tatsächlich habe ich „besseres zu tun, als einen Prozess anzustrengen“, wie mir der Chefredaktor der Zeitung, Norbert Neininger, treffend schrieb. Der Versuch einer gütlichen Einigung mit ihm scheiterte allerdings. Bereits am 29. Januar schrieb ich eine email an Herrn Neininger, in der ich ihn auf die Verletzung des Urheberrechts aufmerksam machte und ihm vorschlug, unserem Forschungsinstitut (also nicht mir!) eine Kompensation von 2500 Franken zu zahlen. Wahrscheinlich hat ihn diese Forderung etwas erzürnt.

In seiner Antwort vom 30. Januar verneinte Herr Neininger eine Verletzung des Urheberrechts aus folgenden Gründen:

–       der Aufsatz “Ausstieg aus der ökonomischen Vernunft” ist auf der Website des Mieterverbandes und anderen Websites verlinkt

–       der Beitrag ist auf dem Blog schrankenlos zugänglich. Der Blog wird zudem in den Social Media Plattformen annonciert.

–       auf dem Blog www.batz.ch selber finden sich keine Hinweis, dass die Beiträge urheberrechtlich geschützt sind.

–       Es heisst dort im Gegenteil unter “Zielsetzung”: “batz.ch soll der Schweizer Öffentlichkeit zeigen, was Schweizer Wirtschaftsprofessoren zu aktuellen Themen der Wirtschaftspolitik denken. Die Initiatoren hoffen, mit dieser Plattform den Graben zwischen akademischer Forschung und öffentlicher Meinung zu verringern“.

Herr Neininger meinte, dass die Redaktion der Schaffhauser Nachrichten einfach dieser Aufforderung nachgekommen sei und durch die Publikation des Blogbeitrags der Schaffhauser Öffentlichkeit gezeigt habe, was ich zu einem aktuellen Thema der Wirtschaftspolitik denken würde.

In einer weiteren email weist mich Herr Neininger darauf hin, dass es sogar im Editorial des batz.ch hiesse: “Die Leser sind eingeladen … einen Bissen oder zwei zu naschen”. Er meint wörtlich (email vom 31. Januar 2012):

„Es ist durchaus üblich, dass dergestalt präsentierte Blogtexte geteilt und anderweitig verbreitet werden; wir konnten in guten Treuen davon ausgehen, dass stimmt, was dort sonst noch steht: Dass es um die “Verringerung des Grabens zwischen akademischer Forschung und öffentlicher Meinung” ginge.“

Mein Vergleich mit seinen Aufsätzen zum Urheberrecht lässt er ohnehin nicht gelten. Wörtlich (email vom 31. Januar 2012):

„Sie berufen sich im übrigen auf meine Verteidigung des Urheberrechts. Es geht hier aber nicht um eine Verletzung des Urheberrechts – der Blog ist frei zugänglich und seine Beiträge sollen offensichtlich die öffentliche Debatte bereichern. Das Geschäftsmodell der Zeitung hingegen beruht auf völlig anderen Grundlage – die Inhalte sind eben nicht frei zugänglich.“

Herr Neiningers Vorschlag einer gütlichen Einigung nach mehreren email Wechseln war dann folgender (ebenfalls am 31. Januar 2012):

„Da ich davon ausgehe, dass auch Sie besseres zu tun haben als einen Prozess anzustrengen, der wohl grosse Beachtung fände aber kaum zu einem befriedigenden Ergebnis führen kann, schlage ich Ihnen folgende gütliche Einigung vor:

Wir publizieren eine Notiz, in der wir klarstellen, dass Sie diesen Text auf dem Blog www.batz.ch veröffentlicht und nicht exklusiv für uns geschrieben haben. Wenn Sie darauf Wert legen, veröffentlichen wir auch Ihren Originaltext – gerne aber, wenn es Ihnen recht ist, ohne die orthografischen Fehler, die unsere Korrekturabteilung bereits ausgemerzt hatte.

Bitte teilen Sie mit, ob die Sache für Sie damit erledigt ist und Sie auf weitere Forderungen ausdrücklich verzichten“.

 

40 thoughts on “batz.ch ungefragt in den Schaffhauser Nachrichten (Fortsetzung)

  1. “Sie berufen sich im übrigen auf meine Verteidigung des Urheberrechts. Es geht hier aber nicht um eine Verletzung des Urheberrechts – der Blog ist frei zugänglich und seine Beiträge sollen offensichtlich die öffentliche Debatte bereichern. Das Geschäftsmodell der Zeitung hingegen beruht auf völlig anderen Grundlage – die Inhalte sind eben nicht frei zugänglich.”

    Das ist ja eine Frechheit…

  2. Unfassbar dreist. Urheberrecht – was man auch immer davon halten mag – hängt selbstverständlich nicht vom Geschäftsmodell ab … Herr Neininger ist es sich offensichtlich gewohnt, mit seiner absurden Argumentation durchzukommen.

  3. Gehen Sie auf keinen Fall auf seinen Vorschlag ein. Der einzige, der hier etwas zu verlieren hat, ist Herr Neininger. Sein „gütlicher“ Vorschlag vom 31.1. ist schlicht ein Verzweiflungsakt. Juristisch gesehen hat er keine Chance. Und auf einen Prozess wird er es zuletzt ankommen lassen.

  4. Eine Verlinkung auf irgendeiner Website (mit oder ohne Wissen der Autorin/des Autors) und der „schrankenlose“ Zugang sind doch kein Blanko-Check dafür, den Text einer Drittperson für kommerzielle Zwecke frei zu verwenden. In der Fusszeile unten steht das (c) ja bestimmt auch nicht zu rein dekorativen Zwecken.

    Wenn Neinigers Argumentation gelten soll, dann interpretiere ich in Zukunft eine in einem Zug herumliegende Zeitung auch als „schrankenlosen Zugang“…

  5. Ich verstehe die Aufregung von Frau Bütler nicht ganz. Wo der Unterschied ist, wenn ich einen Link in einem Blog oder auf einer Website auf den Beitrag von Frau Bütler setze – oder wenn ich es in einer Zeitung erwähne ????
    Meiner Meinung nach keiner. Und ich finde die Reaktion von Frau Bütler befremdend. Internet – wie übrigens auch Veröffentlichungen in Printmedien – sind öffentlich, frei zugänglich, für jeden einsichtbar …

  6. @Beatrice Suter: Das stimmt so nicht. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
    So gehören die Texte von Frau Bütler ihr. Sprich, die Texte sind geistiges Eigentum des Verfassers, so wie das auch mit Fotos gehandhabt wird.
    Berfremdlich ist für mich Ihre Aussage, Frau Suter.

    Wer aus Büchern direkt abschreibt und veröffentlicht oder Zeitungsartikel 1:1 in der eigenen Zeitung veröffentlich, klaut genauso. Frei zugänglich heisst nicht, frei nutzbar und frei weiter zu verbreiten.

    Frau Bütler, ich würde auf jeden Fall dran bleiben.

  7. Ich würde das gerichtlich klären lassen. Wäre doch zu schön, dem alten Herren zu zeigen wie krumm seine Weltsicht ist. „Wo kämen wir denn hin, wenn für diese Blogger die selben Regeln gelten würden, wie für die echte Presse“.
    Alternativ sollte er lieber eine Korrektur drucken in der steht „Wir haben ungefragt einen Artikel von Frau Bütler veröffentlicht und damit ihr Urheberrecht verletzt, hiermit entschuldigen wir uns dafür. Eine Entschädigung wurde geleistet.“

  8. Die Aufregung von Frau Bütler verstehe ich nicht ganz. Hat sie den Text nicht für die Öffentlichkeit geschrieben? Wollte sie damit nicht möglichst viele Personen informieren? Sollte sie nicht einverstanden sein mit der zusätzlichen Leserschaft in den Schffhauser Nachrichten?

  9. @Beatrice Suter:

    Sehen Sie den Unterschied zwischen „… wenn ich es in einer Zeitung erwähne“ und „… druckten die Schaffhauser Nachrichten … einen Beitrag ab, der im Juni 2011 im http://www.batz.ch erschienen ist.“?

    Gegen eine Erwähnung hätte wohl kaum jemand etwas gehabt.

  10. @Beatrice Suter: Der große Unterschied ist, dass es hier nicht um eine „Erwähnung“ oder Verlinkung geht, die einer Zeitung fraglos ebenso gestattet ist wie einem Blog, sondern um ein umfassendes Zitat, noch dazu (juristisch wohl weniger relevant aber noch schlechterer Stil) ohne Quellennennung und mit sinnverändernden Modifikationen. Das ist so offensichtlich nicht in Ordnung dass die Antwort des Redakteuers richtiggehend weh tut.

  11. @Beatrice: Es besteht schon ein Unterschied. Dieser liegt in der Denkfigur des „virtuellen Raums“, man „bewegt“ sich also im Internet. Bei einem Link muss man auf die verlinkte Seite „gehen“. Das könnte z.B. dazu führen, dass man auch gleich weitere Artikel auf der Seite öffnet, wo man schon einmal „dort“ ist.

  12. Finde es immer wieder unfassbar, wie die scheinbar größten Verfechter des Urheberrechts auf den Trichter kommen, dass eben jenes nicht für sie gilt. Die Antworten sind an Frechheit kaum noch zu überbieten.

    Dran bleiben!
    Bitte, bitte dran bleiben!

  13. Mein Gott, Frau Bütler, was sind Sie kindisch und mimosenhaft! Wenn Sie schon mal was Gescheites schreiben, dann seien Sie doch froh, dass Sie auch beachtet werden. In der Regel sind doch Professoren (auch und gerade im Wirtschaftsbereich!) bekanntermassen publikationsgeil, um ihren Ruf zu mehren. Ich bin selber ein starker Verfechter des Urheberrechts auch im Internet – aber irgendwann kippt das Eintreten für eine gute Sache in Lächerliche, wenn man es allzu ayatollahhaft betreibt.

  14. Ich denke Herr Neiniger befindet sich juristisch im Irrtum, auf der Website wacht sogar ein (c). Aber die eigentliche Auseinandersetzung geht um Befindlichkeiten, zu der Frau Bütler mit ihrer hohen Forderung von Fr. 2500.- Honorar auch beigetragen hat.
    Solche Konflikte würden vermieden, wenn Batz oder die AutorInnen die Beiträge unter einer Open Access oder Creative Commons Lizenz veröffentlichen würden, wie z.B. Wikipedia. Creativ Commons bietet ein Baukastensystem, um die genauen Bedingungen der freien Wiederverwendung auf einfache Weise festzulegen. Die Zeitungen könnten diejenigen Beiträge verwenden, die zur kommerziellen Nutzung freigegeben sind, oder umfangreiche Zitate, wenn sie auch zur Veränderung freigegeben sind. Nichtkommerzielle Verwendung ohne Veränderung ist unter Quellenangabe immer gewährleistet. Gleichzeitig darf ausserhalb der Lizenz ein Honorar für kommerzielle Verwendung gefordert werden; das widerspricht sich nicht.

  15. Wie der Herr, so’s G’scherr….Wie der Blocher nimmt’s auch Neininger (n.) mit der Wahrheit nicht so genau und beide sind auch erschreckend boshaft und zynisch in ihren Aussagen. Schaffhausen wirbt ja unentwegt für sein kleines Paradies. Sprachrohr sind nicht zuletzt die Schaffhauser Nachrichten. Wer dieses Blatt erdulden muss, dem tut sich tagtäglich eine kleine Hölle auf, worin unter Führung von n. bereits eine neue Generation heranwächst, die ihrem Chef in nichts nachsteht….
    Wahrlich kein Ruhmesblatt für den Kanton Schaffhausen und extrem schlechte Werbung für das kleine Paradies.

  16. Also fotografiere ich demnächst Werbeplakate und nutze diese Bilder kommerziell, da die Plakate ja öffentlich zugänglich waren. Da hat jemand das Urheberrecht nichg verstanden.

  17. @Rodolfo Keller:
    Ich kann kaum Glauben kann, dass Ihre Argumentation Sie selbst überzeugt. Eine Zeitung klaut einen Artikel und macht damit Geld. Wenn nun der Artikelschreiber auf sein Urheberrecht besteht, dann ist das „ayatollahhaft“?

    Vielleicht verstehen Sie die Doofheit ihrer Einwürfe, wenn ich Ihnen ein analoges Beispiel gebe: Sie werden auf der Straße bis auf die Unterhosen ausgeraubt und wenn sie sich darüber ärgern erkläre ich Ihnen, sie sollen nicht so mimosenhaft rumjammern, weil ich ja auch generell gegen Raubüberfälle bin.

    Gleich zum Anwalt. Die Sprache wird verstanden.

  18. Kann es sein, dass die zwei, drei pro-Neininger-Kommentatoren nur so tun als ob…? …dass dahinter Herr N. resp. einer seiner Untergebenen steckt? …denn sooo ahnungslos wie die pro-Internet-Klau-Kommentare rüberkommen, kann man doch gar nicht nicht sein?!

  19. Ich würde es sehr gerne sehen, wenn sie diesen Rechtsstreit austragen (und gewinnen). Sollte es aus finanziellen Erwägungen scheitern, denken sie doch bitte darüber nach eine Spendenaktion durchzuführen. Ich würde für diese Angelegenheit spenden um das Netz zu stärken, auch wenn ich nicht aus der Schweiz komme.

  20. Ich finde es auch erschreckend, dass ein Chefredakteur so wenig über die Materie weiß in der er immerhin leitend tätig ist.
    „Unsere Redaktion hatte angenommen(sic!), dass die Publikation … unter anderem deshalb problemlos sei …“
    Da sehe ich dringenden Schulungsbedarf für die gesamte Redaktion. Der angerichtete Materielle Schaden ist hier sicher gering, aber man sollte sich bei den Schaffhauser Nachrichten schon Gedanken machen, ob die Mitarbeiter für ihren Job in ausreichendem Maße ausgebildet sind.

  21. Bitte dranbleiben. Der Presse und ihren Doppelstandards, die Privatpersonen verklagen, wenn diese -im Internet frei zugängliche- Texte zitieren, sich selbst aber einen Dreck um Urheberrechte anderer scheren, muss Einhalt geboten werden.

  22. Ich wünsche mir, daß Sie klagen, schon, damit dieser verschrobene C.Redakteur nicht denkt, daß er in Zukunft mit solch einem Verhalten durchkommt. Denn das wäre eine schöne Bestätigung für seine Standpunkte, und er könnte sich in Zukunft ungehindert bedienen, da er glaubt, daß ja doch nichts passiert, nach dem Motto: „Tja, da bedien ich mich doch einfach mal, heute hier, morgen dort..“
    Karl

  23. Pingback: Der große Graben zwischen Urheberrecht und Rechtsempfinden | Erbloggtes

  24. Frau Bütler: Bitte klagen Sie! Anders wird sich wohl nie ein Präzedenzfall schaffen lassen, in dem die Herren „Urheberrechtsverfechter“ endlich einmal klar gemacht kriegen, dass Leistungsschutz auch für Fremdleistungen gilt. An eventuellen Prozeßkosten im Falle einer Niederlage würden sich auch bestimmt einige, die die Schnauze genauso voll haben, beteiligen.

  25. Zumindest in Deutschland spielt es für die Urheber- und Nutzungsrechte von Inhalten im Internet keine Rolle, ob es ein Copyright-Zeichen auf der Seite gibt oder nicht.

    So lange keine Lizenz (etwa GNU, CC-by… etc.) erwähnt oder eine ausdrückliche Freigabe erteilt ist, sind alle Texte, Bilder etc. – sofern sie Schöpfungshöhe haben – automatisch und komplett geschützt. Müsste doch in der Schweiz auch so sein, oder?

  26. „…der Blog ist frei zugänglich und seine Beiträge sollen offensichtlich die öffentliche Debatte bereichern. Das Geschäftsmodell der Zeitung hingegen beruht auf völlig anderen Grundlage – die Inhalte sind eben nicht frei zugänglich.“

    Richtig, der Blog ist frei zugänglich und eine Zeitung kaufen kostet Geld.
    Also darf ich den Inhalt einer Zeitung nicht verwenden, obwohl ich dafür bezahlt habe??
    Und den gratis angebotenen Inhalt eines Blogs kann jeder verwenden und verändern, wie ihm grad ist?
    Und seit wann hebt das Urheberrecht auf das Geschäftsmodell ab?

  27. Verklagen!
    Eine juristisch nicht haltbare Meinung des Chefredakteurs. Die angebotenen 2500 Franken dürften noch kulant sein gegen den zu erwartende Schadensersatz.

  28. Ich würde auch gerne eine Klage sehen, damit er nicht weiter so eine heuchlerische Auffassung vertreten kann.
    Für Gerichtskosten würde ich auch gerne spenden.

  29. Das wird ja immer dreister was sich sog. Pseudochefredakteure erlauben. Geht es um die eigenen Inhalte, gilt selbstverständlich das Urheberecht. Wird schamlos von blogs und anderswo geklaut, gilt das selbe Recht auf einmal nicht mehr.

    Wie mehrfach schon geschrieben: verklagen.

  30. verfolge in meinem blog geschehen sehr interessiert:
    http://swiss-lupe.blogspot.com/2012/02/durfen-zeitungen-raubkopieren-am.html
    mich erstaunen zwei dinge:
    – wie unnötig uneinsichtig, arrogant und zynisch herr neininger auftritt, anstatt sich schlicht für den groben schnitzer zu entschuldigen und ein honorar nachzuzahlen. – die anderen medien scheinen beisshemmungen zu haben, nehmen sich dem thema kaum an, oder wenn, dann (bsp. tagi, persönlich.ch) mit gefälligkeitsartikeln für den angeschlagenen chefredaktor. sehr schade!

  31. Ich behaupte, dieser Chefredaktor weiss es selber besser, ist aber bisher wohl mit dieser unglaublichen Tour immer durchgekommen. Wie erwähnt: Bitte klagen und damit Klarheit schaffen.

  32. Ich bin auch Journalist. Bei uns auf der Redaktion würde es niemandem in den Sinn kommen, einen Text aus dem Internet zu klauen und in die Zeitung zu setzen, ohne den Autor zu fragen. Das ist so etwas von naiv, dass ich es gar nicht fassen kann. Der einzige Ausweg für Herrn Neininger wäre gewesen, sich sofort zu entschuldigen und eine Entschädigung anzubieten. Alles andere ist nur noch peinlich!

  33. Pingback: Verschärftes Urheberrecht: Forderungen aus dem Glashaus | Rechtsanwalt Martin Steiger

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