Privatisierung der Glarner Kantonalbank?

Christoph Basten und Urs Birchler

Der Glarner Regierungsrat (Exekutive) hat heute dem Landrat (Legislative) eine grundlegende Änderung im Verhältnis des Kantons zur Kantonalbank beantragt. Dies geht hervor aus einer entsprechenden Medienmitteilung.

Kernpunkte sind:

  1. Aufhebung der Staatsgarantie
  2. Umwandlung in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft
  3. Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung des Kantons

Der Regierungsrat hatte im Juni 2020 eine Vorlage zur Vernehmlassung gegeben. Dies basierte zum Teil auf einem Gutachten, das wir im Herbst 2019 im Auftrag des Departements für Finanzen und Gesundheit verfassten. Die Vernehmlassung ist in der Zwischenzeit abgeschlossen (die einzelnen Eingaben werden anders als beim Bund nicht publiziert) und die Ergebnisse sind in die neue Vorlage eingeflossen.

Diese geht nun in den Landrat (sie wird vermutlich in den nächsten Tagen publiziert). Geändert werden sollen nicht nur das Kantonalbankgesetz. Die Revision erfordert auch eine Änderung der Kantonsverfassung. Daher bedarf sie auch der Zustimmung durch die Landsgemeinde. Dies könnte zu einer Verzögerung führen, falls die Landsgemeinde wegen der Covid-19 Pandemie nicht abgehalten werden kann. Eine schriftliche Abstimmung ist nämlich nicht zulässig, da an einer Landsgemeinde nicht nur JA oder NEIN beschlossen, sondern auch Abänderungsanträge eingebracht werden können.

Wir haben bei der Arbeit an unserem Gutachten vieles gelernt, aber jetzt auch noch etwas zur Glarner und damit zur Schweizer Demokratie.

2 thoughts on “Privatisierung der Glarner Kantonalbank?

  1. Keine Privatisierung von weiteren Kantonalbanken!

    Eine staatseigene Kantonalbank ist sehr wohl zu rechtfertigen. Mit einem entsprechenden Zweckartikel im jeweiligen Kantonalbankgesetz können neben einem gewinnorientierten Betrieb auch die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Kantons unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse seiner Bevölkerung als Zielsetzungen aufgeführt werden.

    Die Beschränkung der Risiken kann ein explizites Ziel des Kantonalbankgesetzes sein. Das hat sich in der Finanzkrise bewährt.

    Bei der Höhe der Kader- und Bankratslöhne könnten die Kantonalbanken freiwillig mit gutem Beispiel vorangehen. Sie sollten nicht warten bis Politiker*innen auf den Tisch klopfen.

    Die Unterstützung der heimischen KMU als Arbeitgeber ist ein besonderes Anliegen der Bevölkerung, welches die Kantonalbanken speziell beachten können.

    Die nach geschäftlichen Kriterien gewählten Verwaltungsräte der Grossbanken waren bezüglich der Auswirkungen der Finanz- und Steuerkrise auf ihre Banken auch nicht besser beschlagen als die von den politischen Behörden delegierten Bankräte in den Kantonalbanken, im Gegenteil!

    Fazit: Durch die Vorgabe von entsprechenden Rahmenbedingungen sind die Kantone sehr wohl geeignet, eine Bank zu führen.

  2. Lieber Herr Schneider

    sicher gibt es in dieser Frage Argumente auf beiden Seiten, wie Sie betonen. Die Glarner wollen es jetzt mit dem einen Weg versuchen, die Zürcher bleiben auf dem andern. Was man nicht vergessen darf, ist der direkte Erfahrungshintergrund der Glarner: Die GLKB erlitt (als Staatsbank) im Jahr 2008 herbe Verluste. Seither hat sie sich (nach Entfernung aller Politiker aus den leitenden Gremien) gut entwickelt.
    Der Vergleich mit den Grossbanken scheint mir insofern zu relativieren, als die Grossbanken (bzw. ihre Gläubiger) schon lange auf faktische Staatsgarantie zählen durften.

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