Zürichsee zum Schleuderpreis

2017-02-27 10.03.13Urs Birchler

Die soeben eingetroffene Rechnung für die Schiffssteuer ist skandalös. Skandalös tief. Für 37 Franken darf ich wieder ein ganzes Jahr auf dem Zürichsee umherdümpeln. Lohnt es sich überhaupt, solche Beträge einzukassieren? Ich bezweifle es und schaue nach.

Massgebend ist §3 Abs. 1 Bst. b des kantonalen Schiffahrtsgesetzes vom 1. Dez. 1996. Demnach zahlen die Zürcher Süsswasser-Kapitän(e)(innen) pro Jahr einen Grundbetrag von 30 Franken plus einen progressiven Zuschlag pro PS. Mein magerer Obulus liegt also an meiner Antriebsschwäche von lediglich 2 PS.

Als sparsamer Steuermann vergleiche ich aber statt mit PS lieber mit den übrigen Kosten zur See, beispielsweise mit dem Wert des Bootes oder mit der gelegentlichen Zeche im Seerestaurant. Da scheint mir der Kanton schon sehr zurückhaltend. Auch gegenüber den Grösseren. Selbst für die Stadt Rapperswil käme ich pro Jahr mit 2’880 Franken davon (Die Schiffahrtsgesellschaft zahlt dank Spezialtarif weniger).

Macht es Sinn, gleichzeitig Wartelisten für Liegeplätze mit Erfolgshorizont von 30 Jahren zu führen und den Glücklichen den See fast zu schenken? Aus ökonomischer Sicht (in der Preise etwas mit Knappheit zu tun haben) kaum. Aus politischer Sicht dürfte ein Lake-Pricing hingegen kaum grössere Chancen haben als das Road-Pricing (oder ein knappheitsbasiertes Parkplatz-Pricing). Die Illusion der Freiheit, im Stau oder auf der Warteliste stecken zu dürfen, ist anscheinend zu kostbar.

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