Die verheiratete berufstätige Frau in der Schweiz

Monika Bütler

Heute habe ich bei der Aufbereitung der Publikationsgeschichte der Schweizerischen Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik – mit 152 Erscheinungsjahren gehört sie immerhin weltweit zu den ältesten Fachzeitschriften der Volkswirtschaftslehre – eine wahre Trouvaille entdeckt.

In der 1949 Ausgabe der Zeitschrift verfasste Dr. Albert Koller, Direktor des Eidgenössischen Statistischen Amts von 1946 bis 1957, einen Aufsatz zur schwindenden Bedeutung der verheirateten Frau im schweizerischen Berufsleben. Aus der Sicht von Koller war dies eine „wichtige, wenn auch wenig beachtete soziale Errungenschaft des letzten halben Jahrhunderts“. Während um 1900 war noch ungefähr jede fünfte nichtledige Frau berufstätig war, so sank dieser Anteil bis ins Jahr 1941 auf einen Achtel. Ziemlich bemerkenswert, gab es doch damals noch keine (für Witwen wichtige) AHV.

Die Zahlen sind spannend – die Interpretation durch Herrn Koller ebenfalls. Es lassen sich wenig überraschende Aussagen finden wie „Bildet die Ausübung eines Berufes für den Mann die Voraussetzung fur die Gründung einer Familie, so bedeutet bei den Frauen die Heirat im allgemeinen den Abschluss der beruflichen Karriere“. Oder aber Versuche, die Daten zur Untermauerung von statistischen Hypothesen heranzuziehen.

So fragt sich der Autor zum Beispiel, ob der Geburtenrückgang (!) mit der Berufstätigkeit der Frauen zusammenhängen könnte. Seine Methode – der Berechnung der Korrelation der Kinderzahl einer Frau mit ihrem Arbeitsmarktstatus – erfüllt die Kriterien einer modernen Ursache-Wirkungskette allerdings nicht ganz.

Der Text schliesst mit einem frommen Wunsch: „Die familienstatistischen Ergebnisse weisen den Weg für die künftige Sozialpolitik zugunsten der verheirateten berufstätigen Frau. Das Ziel erblicken wir in einer weiteren Abnahme der Zahl jener Ehefrauen, denen es aus wirtschaftlichen Gründen nicht vergönnt ist, die ganze Arbeitskraft ihrem Haushalt und ihrer Familie zu widmen oder dann wenigstens in einer Erleichterung der beruflichen Pflichten dieser Frauen und Mütter.“

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