Marius Brülhart

Über die Vor- und Nachteile eines allfälligen EU-Beitritts der Schweiz kann man sich streiten, aber eine Preisgabe des Schweizer Frankens wäre zweifellos ein ökonomisches Eigentor. Kürzlich hat Avenir Suisse daher das Szenario EU-Beitritt-ohne-Euro-Beitritt zur Diskussion gestellt. Diese Option wurde darauf hin von verschiedenen Seiten als völlig unrealistisch abgetan. Dass die Europäische Kommission via Michael Reiterer vorerst einmal auf alles oder nichts pocht, ist nicht erstaunlich. Wenn jedoch sogar die NZZ darauf verweist, dass der Lissabonner Vertrag „keine Möglichkeit einer Ausnahme für neue Mitglieder andeutet“, und economiesuisse in die gleiche Kerbe haut, dann kann der Spielraum tatsächlich eng erscheinen.

Aber was sagt denn der Lissabonner Vertrag wirklich zu dieser Frage?

Der Vertrag über die Europäische Union geht davon aus, dass jedes Mitgliedland den Euro übernehmen will. Er sieht daher nur Hürden für Euro-Willige vor aber keine Sanktionen für Euro-Muffel. Eine dieser Hürden (sprich „Konvergenzkriterien“) ist wiefolgt formuliert:

„Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber dem Euro“ (Art. 140.1).

Eine formelle Einbindung in den Wechselkursmechanismus ist somit eine unabdingbare Vorbedingung. Der Vertrag sagt jedoch nirgends, dass der Beitritt zu diesem System obligatorisch sei. Ganz im Gegenteil. Als der Wechselkursmechanismus 1997 in seiner heutigen Form ins Leben gerufen wurde, hielt der Europäische Rat, das oberste Gremium der EU, in einer rechtskräftigen „Entschliessung“ Folgendes fest:

„Die Teilnahme an dem Wechselkursmechanismus ist für die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten freiwillig. Allerdings kann von den Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, erwartet werden, dass sie sich an dem Mechanismus beteiligen. Ein Mitgliedstaat, der sich nicht von Anfang an an dem Wechselkursmechanismus beteiligt, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt tun.“ (Art 1.6)

Mitmachen ist also freiwillig – „Erwartungen“ hin oder her.

Schweden hält auf dieser Regel beruhend an seiner Krone fest, seit das Stimmvolk einen Euro-Beitritt 2003 abgelehnt hat. Und dass der Euro erst nach dem schwedischen EU-Beitritt eingeführt wurde, hat mit der währungspolitischen Toleranz gegenüber Schweden nichts zu tun, denn die Euro-Regeln waren bereits 1991 in Maastricht festgelegt worden, vier Jahre vor dem schwedischen EU-Beitritt.

Eine EU-Mitgliedschaft der Schweiz unter Beibehaltung des Frankens wäre also absolut möglich. Auch ein solcher „Beitritt Light“ stellt zur Zeit allerdings kaum unsere beste Option dar. Es wäre jedoch zu wünschen, dass sich die helvetische Europadiskussion vermehrt um die real existierende EU drehen möge.

Lukas Schwank

In einem interessanten Buchkapitel* (mit exzellenten Grafiken) argumentiert Andrew Haldane – der Geschäftsführer für Finanzstabilität der Bank von England – , dass der volkswirtschaftliche Beitrag der Banken überschätzt wird und die jüngsten Gewinne weniger ein Wunder als viel mehr eine Fata Morgana sind. 

Die Bruttowertschöpfung des Bankensektors wird üblicherweise berechnet als Differenz zwischen dem effektiven Zinssatz und einem Referenzzinssatz, multipliziert mit ausstehenden Forderungen. Nach Haldane widergibt dies ein falsches Bild, da diese Definition die reine Risikoübernahme als Wertschöpfung betrachtet und nicht risiko-bereinigt ist. Der wahre Beitrag des Finanzsektors für eine Volkswirtschaft  ist die akkurate Bewertung und Bepreisung von Kredit- und Liquiditätsrisiken. In diesem Bereich haben viele Banken schlecht abgeschnitten.

Die üblichen Schätzungen zeigen auch ein überdurchschnittlich hohes Produktivitätswachstum des Bankensektors über die letzten 20 Jahre.  Dies widerspiegelt sich in gestiegenen Löhnen und Eigenkapitalrenditen. Haldane erklärt dies damit, dass Banken höhere Risiken eingegangen sind. Nicht nur die Bruttowertschöpfung, sondern auch die Gewinne der Banken erschienen rosig aufgrund einer Falschbemessung von Risiko.

Was bis vor wenigen Jahren eine sprudelnde Geldquelle zu sein schien, erweist sich im Nachhinein zumindest teilweise als Fata Morgana. 

Ich danke Urs für seinen Tipp. Haldane’s Artikel wird auch in der Buttonwood-Kolumne im Economist besprochen.

* Erscheint im Buch “The Future of Finance: The LSE report”.

Inke Nyborg

Die Finanzwelt schaut gespannt nach London, dem Sitz des Committee of European Banking Supervisors (CEBS). Es ist Notenvergabe am 23. Juli. An dem Tag werden die Stresstestergebnisse für 91 europäische Banken aus 27 europäischen Ländern bekanntgegeben, von Alpha Bank in Griechenland bis Nordea Bank in Schweden. Eine ähnliche Übung fand (unter dem Titel Supervisory Capital Assessment Program)  für 19 amerikanischen Banken im Mai 2009 statt. In den USA war das Resultat ein grösstenteils positives. Die Finanzmärkte reagierten wohlgesonnen, die Aktienpreise der Banken stiegen.

Für die europäischen Banken hingegen ist die Lage wesentlich angespannter. Zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und dem CEBS herrscht Unstimmigkeit, wie viele Informationen wann veröffentlicht werden sollen. Zusätzlich fehlen noch genaue Informationen über die Methodik der Belastungstests. Analytiker raufen sich die Haare: Welcher Prozentsatz wird für die Verlangsamung der Konjunktur in den Stressszenarios angenommen? Welcher Abschlag wird auf auf griechische oder spanische Staatsanleihen angenommen? Der Markt ist verunsichert. Kopfschmerzen bereitet auch der Gedanken an die schwächeren Banken, z. Bsp. an die spanischen Sparbanken und die deutschen Landesbanken. Die Stresstests würden an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn alle Banken sie bestehen. Doch es ist nicht klar, was mit denen Banken geschehen wird, die „durchfallen“. Nicht alle „Eltern“ können sich die teuren Kosten der Nachhilfe leisten. Unter diesen Umständen ist es unklar, ob die Stresstests zur Stärkung oder Schwächung des Vertrauens in die europäischen Banken führen. Die Stunde der Wahrheit ist am Freitag, um 19 Uhr, dann wird das CEBS die Noten in einer Pressekonferenz bekanntgeben. Doch damit ist das Nägelbeissen noch nicht vorbei. Dann muss noch bis Montag gewartet werden, um zu sehen wie der Handel an den Börsen in Europa auf die Resultate reagiert.

Monika Bütler und Urs Birchler

In den kommenden vier Wochen werden wir versuchen, nicht an Wirtschaft und Politik zu denken. An unserer Stelle batzen in dieser Zeit Inke Nyborg und Lukas Schwank. Inke und Lukas haben schon bisher aus dem Hintergrund mit Ideen und Betreuung von Beiträgen tatkräftig mitgewirkt. Jetzt übernehmen sie bis im August das Kommando. Wir wünschen den beiden und unseren Lesern viel Spass!

Monika Bütler

Das Thema meiner letzten Kolumne in der NZZ am Sonntag ist Regulierung. Staaten greifen durch vielerlei Vorschriften in den Alltag der Bürger ein, Grossrisiken aber bleiben oft unreguliert. Warum dies so ist, können Sie hier lesen.

Marius Brülhart

Der Tages-Anzeiger hat einigen Parlamentariern Kommentare entlockt über meinen jüngsten Batz-Beitrag. Zu zwei dieser Kommentare kann ich mir ein paar Bemerkungen nicht verkneifen.

Nationalrätin Brigitte Häberli (CVP) sagte Folgendes zur im Beitrag dargestellten Studie: „Das Hauptargument für den Steuerwettbewerb widerlegt sie nicht: Er führt dazu, dass die Kantone nur so wenig Geld wie nötig einnehmen.“

Mit ihrem ersten Satz hat Frau Häberli 100% recht: Es ging in unserer Arbeit nicht darum, herauszufinden, ob die ökonomischen Vorteile oder Nachteile des Steuerwettbewerbs überwiegen. Eine solche Einschätzung ist viel komplizierter, als es unsere errechneten Korrelationen zwischen Steuersätzen, Wanderungsbewegungen und Steuereinnahmen zulassen würden.

Gerade deshalb steht Frau Häberli mit ihrer zweiten Aussage auf wackligerem Grund. Es ist nämlich offen, ob die Kantone dank Steuerwettbewerb gerade einmal „so wenig Geld wie nötig“ einnehmen oder nicht. Der Steuerwettbewerb könnte auch dazu führen, dass weniger Geld als nötig in die Kasse fliesst, oder aber, dass der Staat trotz allem mehr Geld als nötig abschöpft. In ersterem Fall spricht man von „race-to-the-bottom“ Steuerwettbewerb, durch den der Staat an der Finanzierung eigentlich gewünschter Leistungen gehindert wird. Im zweiten Szenario hingegen vermag die disziplinierende Kraft des Steuerwettbewerbs dem staatlichen Aufblähungstrieb nicht genügend Einhalt zu gebieten.

Wo liegt die Wahrheit? Eine umfassende wissenschaftliche Antwort auf diese Frage ist äusserst schwierig, denn es gilt, subjektive Annahmen insbesondere in der Festlegung der ökonomisch optimalen Steuerlast irgendwie objektiv zu fassen. In einer Arbeit mit Mario Jametti habe ich kürzlich aufgezeigt, dass der interkantonale Steuerwettbewerb unter gewissen präzisen Bedingungen per Saldo positiv zu Buche schlägt. Dieses Resultat wie auch ähnliche Ergebnisse anderer Forscher, sind Indizien für die Vorzüge des Steuerwettbewerbs. Eine umfassende Beurteilung übersteigt jedoch weiterhin die Möglichkeiten der formalen Wissenschaft und bleibt somit weitgehend Meinungssache.

Weniger Subtilität erfordert eine Reaktion auf den Kommentar von FDP-Nationalrätin Gabi Huber. Frau Huber äusserte sich befriedigt über die Abschaffungswelle der kantonale Erbschaftssteuern: „Die vielen Erben sind aber sicher froh, dass sie weniger Steuern bezahlen mussten.“ Welch ein Kriterium! Spinnen wir diesen logischen Faden etwas weiter: Die vielen Erben wären doch sicher auch froh, wenn ihnen der Staat pro geerbtem Franken noch ein Füfzgi zuschiessen würde. So lanciere man eine parlamentarische Initiative zur Subventionierung von Erben! Ob dies der meritokratischen Gründerideologie der FDP entspricht, gälte es vorgängig abzuklären. (Falls die Partei nicht mitziehen würde, könnte man auch Steuersenkungen für höhere Staatsangestellte in Betracht ziehen: Die vielen Uniprofessoren wären sicher froh.)

Monika Bütler

Mein Kollege Martin Kolmar – Professor für angewandte Mikroökonomik an der Universität St. Gallen – schreibt in einem Gastkommentar im Tages-Anzeiger über die Gefahren von Stellungsnahmen nahmhafter Experten zu  Szenarien der zukünftigen Wirtschaftsentwicklung und die Rolle von selbsterfüllenden und -zerstörenden Prophezeiungen.

Urs Birchler

Auf diesen Tag hat sich unser Team gefreut: Unser Gutachten zuhanden der SP Schweiz erblickte an der Pressekonferenz von heute morgen das Licht dieser Welt. Inke Nyborg, Diana Festl-Pell, René Hegglin und ich haben seit Wochen nur noch TBTF verstanden. Jetzt freuen wir uns auf Reaktionen.

Das Gutachten kann heruntergeladen werden von der Homepage der SP Schweiz (samt Pressematerial) oder bei unserem Institut als PDF.

Marius Brülhart

Es begann in Schaffhausen, anno 1991. Das Stimmvolk beschloss, direkte Nachkommen fortan von der Erbschaftssteuer zu befreien und auch die Steuersätze auf weniger direkt verwandte Erben stark zu reduzieren. Somit war der erste Dominostein gefallen. Die meisten Kantone haben nachgezogen: St. Gallen 1997, Zürich und Aargau 1999, Bern und Genf 2004. Nur in drei Kantonen zahlen Töchter und Söhne heutzutage noch Erbschaftssteuern (Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt).

In einem neuen Forschungspapier mit meinem Mitarbeiter Raphaël Parchet zeige ich aufgrund der jeweiligen Abstimmungsbroschüren, dass die Diskussion in all diesen Entscheiden von einem Argument dominiert wurde: dem Steuerwettbewerb. Wenn man die Erbschaftssteuern nicht auch senken würde, so wurde behauptet, dann verlöre man begüterte Steuerzahler an die Kantone, in welchen reiche Erben weniger streng zur Kasse gebeten werden. Die Logik dieses Arguments scheint bestechend, doch es wurde bislang keiner systematischen Prüfung unterzogen.

Wir haben nun mittels statistischer Schätzungen den postulierten Zusammenhang zwischen der Höhe von Erbschaftssteuern und der Wohnsitzwahl begüterter älterer Menschen ausfindig zu machen versucht. Unser Resultat ist rasch zusammengefasst: Wir finden keinen solchen Zusammenhang in den Schweizer Daten. Zudem stellen wir fest, dass die Steuereinkommen der Kantone nach Senkung ihrer Erbschaftssteuersätze langfristig schrumpfen und somit nicht durch Neuzuzüge reicher Erblasser wettgemacht werden. Es ist also nicht erstaunlich, dass die Steuersenkungsspirale mit einem starken Rückgang der entsprechenden Steuereinnahmen einherging (s. Grafik).

Die Senkungen der kantonalen Erbschaftssteuern erwuchsen kaum einem Sachzwang durch den Steuerwettbewerb. Ob die Stimmbürger einer zynischen Propaganda unterlagen, oder ob sich die Meinungsführer ganz einfach in ihrer Einschätzung der Steuerempfindlichkeit reicher älterer Menschen getäuscht haben, sei dahin gestellt. Es bleibt die Folgerung, dass der tatsächliche Druck des Steuerwettbewerbs nicht unbedingt so stark ist, wie es die intuitive Logik solcher Argumente vermuten lassen könnte.

Monika Bütler

“Man kann niemanden etwas lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu finden”, meinte Galileo Galilei vor langer Zeit.

Interessanterweise scheint aber der altmodische Frontalunterricht nicht minder geeignet zu sein als die modernen Unterrichtsmethoden, den Schülern beim Auffinden der Erkenntnisse zu helfen. Eine sorgfältig gemachte Studie zeigt sogar das Gegenteil: “Results indicate that traditional lecture style teaching is associated with significantly higher student achievement.”

(Herzlichen Dank an Jörg Baumberger für den Tipp)