Marius Brülhart

Zur Entspannung nach einer langen Gastvorlesung zum Thema Steuerwettbewerb habe ich kürzlich Urs Birchlers Interview auf Radio DRS angehört.

Nebst fundierten ökonomischen Kenntnissen und einem eklektischen Musikgeschmack hat Urs eine gute Nase für anschauliche Beispiele. So verglich er das Dilemma der Schweizer Banken mit der Lage, in der sich ein Wirt versetzt sähe, wenn der Staat ihn in die Pflicht nehmen würde, falls einer seiner Gäste die Rechnung mit unversteuertem Geld begleichen würde. Der Kern dieser Frage ist, in welchem Mass private Dienstleister staatliche Kontrollfunktionen übernehmen sollen.

Beim Zuhören wurde mir auf einmal klar, dass sich das Restaurant-Beispiel ebenfalls eignet zur Illustration eines Konzeptes, welches ich in meiner Vorlesung zu erklären versucht hatte: der Unterschied zwischen „Fair-Play-Steuerwettbewerb“ und „Steuerversteck-Wettbewerb“.

Der Fair-Play-Steuerwettbewerb ist wie die Konkurrenz unter Restaurants, welche mit attraktiven Preisen und schmackhaften Menüs um Kundschaft buhlen: Die Preise (sprich: Steuern) werden durch den Konkurrenzdruck in Schranken gehalten, und gleichzeitig bestehen Anreize, die Qualität der Bewirtung (sprich: der staatlichen Leistungen) dem Geschmack der Kundschaft anzupassen. So ungefähr kann man sich den Steuerwettbewerb innerhalb der Schweiz vorstellen.

Der Steuerversteck-Wettbewerb hingegen wäre zu vergleichen mit dem Verhalten von exklusiven Cafés, welche Zechprellern aus umliegenden Restaurants für den Preis eines edlen Espressos garantieren würden, den aufgebrachten Wirt von nebenan nicht herein zu lassen. In einer solchen Welt könnten die Cafés ihr Produkt mit saftigen Margen an die satten Gourmets verkaufen, während die Restaurants um ihre Einkünfte bangen müssten.

Was könnten die Wirte tun? Sie könnten systematische Ausgangskontrollen aufstellen; doch das wäre teuer und dem Image nicht eben förderlich. Oder sie könnten ihre Preise so weit hinauf setzen, dass die Einkünfte von ehrlichen Gästen – und von solchen, welche keinen Zugang haben zu den exklusiven Cafés – die von den Zechprellern verursachten Ausfälle kompensieren würden. Dies dürfte ihren Umsatz jedoch schmälern. Oder die Wirte könnten sich mit den Cafés einigen, dass ihnen letztere zur Vergeltung ab und zu eine Ladung Schokolade zustellen. Spätestens wenn die Filet-Preise plötzlich hochschnellen oder die zahlenden Gäste ausbleiben sollten, würden sich die Wirte mit den Schokoladelieferungen möglicherweise nicht mehr zufrieden geben…

Diese simple Metapher hat ein wissenschaftlich respektables theoretisches Gegenstück. Zwei international führende Experten, Joel Slemrod und John Wilson, haben im Journal of Public Economics unlängst ein formales Modell mit „parasitären Steueroasen“ publiziert, in welchem sie aufzeigen, wie die Abschaffung von Steueroasen den Nicht-Oasen zum Vorteil gereicht. Meine Folgerungen aus einer solcher Betrachtung für den schweizerischen Steuerstreit mit der EU kann man hier nachlesen.

Monika Bütler und Urs Birchler

Unsere älteste liberale Partei macht uns Sorgen. Das Leuchtfeuer der Freiheit war in den letzten Tagen im Steuerstreit eher ein Irrlicht. Wir sind aber zuversichtlich. Die FDP wird sich demnächst auf eine klare Linie festlegen. Wir sind gespannt, was da kommt: Ein Weissbuch zur Schwarzgeldstrategie oder ein Schwarzbuch zur Weissgeldstrategie?

Wir verstehen die Probleme der FDP. Vorsätzliche Steuerhinterziehung ist passé. Eine Weissgeldstrategie ist sympathisch (auch unseren Partnerländern, die letztlich entscheiden, was sie tolerieren und was nicht). Die Weissgeldstrategie ist aber nicht ganz einfach in der Umsetzung. Urs Birchler hat dies im Focus von Radio DRS ausgeführt. Monika Bütler gibt sogar zu: “Auch ich habe unversteuertes Geld auf der Bank: Der Lohn kommt nämlich Monate, bevor ich meine Steuererklärung einreiche.” (Sie wird aber im Rahmen ihrer bewährten Weissgeldstrategie erneut ehrlich deklarieren).

Monika Bütler

In der heutigen NZZ findet sich ein spannender Aufsatz meiner früheren Doktorandin und Mitarbeiterin Monika Engler zur Umverteilung in der Schweiz. Interessant, wenn auch wenig überraschend: am wenigsten bleibt oft den Arbeitenden.

Monika schliesst mit folgenden Sätzen:

“Die hohen Versicherungsleistungen im Alter nähren den Verdacht, dass der Staat «zu viel des Guten» tut: Wenn der Lebensstandard mit der Pensionierung ansteigt oder Haushalte, die selber wenig Einkommen generieren (können), nach Transfers besser dastehen als Haushalte mit höheren Vor-Transfer-Einkommen, weist dies darauf hin, dass Einkommensrisiken überversichert sind. Dies ist nicht nur hinsichtlich negativer Arbeitsanreize problematisch, sondern auch deswegen, weil der einzelne Haushalt in der freien Bestimmung seines Einkommenspfads übermässig eingeschränkt wird. Der transferierende Staat senkt die Zahl der wählbaren Lebensentwürfe – das ist letztlich der Preis, der für die Sicherung des Lebensstandards bezahlt werden muss.”

Es lohnt sich übrigens, den ganzen Aufsatz zu lesen.

Und nachdem bei der Abstimmung am Sonntag auch die Angst um einen sinkenden Lebensstandard im Alter eine Rolle spielte, hier nochmals die schweizerische Realität.

Quelle: Engler (2009), die ausgezogenen Linien entsprechen den durchschnittlichen Einkommen von Alterskohorten über die Zeit.

Monika Bütler

Die Sonntagszeitung Online von heute meldet, dass Gewerkschaften und Krippenverband 5 Mia Franken für Kinderkrippen und ähnliche Einrichtungen verlangen.
Da wir gegenüber Milliardenbeträgen schon etwas abgestumpft sind: Umgerechnet auf alle Schweizer Kinder zwischen 0 und 5 Jahren entspricht dies etwa 13′500 Franken pro Kind und Jahr. Zur Finanzierung notwendig wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwei Prozentpunkte oder einer Erhöhung der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer um einen Drittel.

Urs Birchler

Sollen die isländischen Stimm-Bürger am 6. März ja oder nein sagen zum sogenannten Icesave Deal mit Grossbritannien und den Niederlanden? Sie sollten nein sagen, aber nicht nur das. Island sollte sofort sämtliche Ausslandsschulden widerrufen. Das läge sogar im Interesse der Gläubigerländer und Europas als ganzes.

Inke Nyborg hat die nachstehenden Zahlen (auf der Basis einer detaillierteren Tabelle) zusammengestellt. Island steht ungefähr dort, wo Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg stand. Im Verhältnis zur jährlichen Wirtschaftsleistung des Landes entsprechen die isländischen Schulden (244%) genau den Reparationsforderungen der Sieger an das besiegte Deutsche Reich.

Deutschland hatte zwar einen höheren Ausgangsbestand an Schulden (648%); diese lauteten aber grösstenteils auf Reichsmark und wurden durch die Hyperinflation von 1922-23 “getilgt”. Die seitens der Sieger von Deutschland geforderten Reparationszahlungen hingegen waren in Gold festgesetzt, so wie die isländischen Schulden auf ausländische Währungen (v.a. Euro) lauten. Diese Schulden sind genauso unbezahlbar wie es die deutschen Reparationforderungen waren.

Der Unterschied: Deutschland ist ein Land in der Mitte Europas mit, damals, 60 Mio. Einwohnern. Island ist eine Insel am Rande Europas mit rund 300′000 Einwohnern. Jeder dieser Einwohner, vom Baby bis zum Greis, schultert Auslandsschulden im Wert von hunderttausend Dollars. Den Isländern bleibt die Wahl zwischen erdrückenden Steuern oder die Emigration (ins Ausland oder in die Subsistenzwirtschaft). Doch für jeden Isländer, der sich entzieht, wird die Bürde noch schwerer für die Zurückbleibenden. Kurz — es gibt keine Alternative zum Default, dem Abstreiten der Schulden und Neubeginn. Am besten jetzt gleich. Die Icesave-Abstimmung ist nur Begleitmusik.

Ein Default läge auch im Interesse der Gläubiger. Ein auf Jahrzehnte zahlungsunfähiges, wirtschaftlich totes Land nützt niemandem; ein Land, das bei null beginnen kann, in dem auch wieder rentabel investiert werden kann, schon. Natürlich sind die Isländer ein Stück weit selbst schuld. Auch die Deutschen waren mitschuldig am Ersten Weltkrieg. Dennoch wäre es traurig, wenn die Sturheit der Gläubiger wieder ein Land in die Katastrophe treiben würde.

Jedenfalls wird die auf morgen, 16. Februar, vorgesehene  Publikation der Isländischen Bevölkerungsstatistik plötzlich zu einem interessanten Ereignis.

Monika Bütler

Heute: Umfrage von Radio X in der St. Galler Altstadt: “Was halten Sie von einer Steueramnästhesie in der Schweiz?”

Wer bei google nach “Amnästhesie” sucht, findet eine Anzahl Fachärzte für dieses Gebiet. Es scheint sich also doch um eine medizinische Erscheinung zu handeln. Glücklicherweise habe ich nichts gesagt.

Marius Brülhart

Der 1.1.2010 war ein ökonomisch interessantes Datum — nicht allein weil dieser Blog damals aufgeschaltet wurde, sondern auch weil seit dann die Pauschalsteuer im Kanton Zürich abgeschafft ist. Nunmehr sind alle reichen Ausländer prinzipiell den gleichen Steuern unterworfen wie Schweizer. In verschiedenen anderen Kantonen sind Vorstösse hängig, es den Zürchern gleich zu tun.

Vor der Zürcher Abstimmung von Februar 2009 hatten die Gegner in erster Linie darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der Pauschalsteuer zu einem Exodus von begüterten Ausländern führen, und damit den Staatsfinanzen schaden, würde. Diese Prognose scheint sich auf den ersten Blick gemäss einer Umfrage der NZZ zu bestätigen: Bereits jetzt haben ungefähr ein Drittel der Pauschalbesteuerten ihre Zelte abgebrochen. Ein fiskalisches Eigentor also, wie Kantonsrat Hans-Peter Portmann bereits im Herbst prognostizierte?

Nicht so schnell. Damit eine Steuererhöhung dem Staatshaushalt per Saldo abträglich ist, reicht es nicht aus, dass eine gewisse Anzahl Steuerzahler abwandern. Entscheidend ist die Differenz zwischen den Steuererträgen, welche durch die Mehrbelastung der verbleibenden Steuerzahler eingenommen werden, und den Steuererträgen, welche durch Abwanderung verloren gehen. Diese simple Rechnung wird in Diskussionen zum interkantonalen Steuerwettbewerb erstaunlich selten geliefert.

Die Rechnung ist an sich zwar einfach, aber an die dazu erforderlichen Daten ist oft schwer heranzukommen – und dies erst recht bei der geheimnisumwobenen Pauschalsteuer. Da eine grobe Schätzung immer noch besser ist als gar keine, hier ein Versuch.

Gemäss offizieller Statistik beherbergte Zürich im Jahr 2008 201 Pauschalbesteuerte. Diese lieferten 32.2 Millionen Franken an Steuern ab, also im Durchschnitt ca. 160′000 Franken. Da die Pauschalsteuer in der Regel auf das Fünffache der Wohnkosten berechnet wird, kann man schätzen, dass diese Pauschalbesteuerten im Durchschnitt ca. 80′000 Franken an Wohnkosten auswiesen. Wie hoch das Einkommen und Vermögen dieser Personen tatsächlich liegt, können wir nicht wissen. Gehen wir einmal davon aus (und dies ist die alles entscheidende Hypothese), dass die Wohnkosten der Pauschalbesteuerten im Durchschnitt 5 Prozent ihres Gesamteinkommens ausmachen. Dieser Anteil ist gemäss schweizerischer Haushaltsstatistiken für Einkommen über 400′000 Franken realistisch. Ignorieren wir gleichzeitig die Vermögensbesteuerung. Demgemäss würde der durchschnittliche Pauschalbesteuerte über ein Gesamteinkommen von 1.6 Millionen (=80’000/0.05) verfügen. Wenn er nun dieses Gesamteinkommen versteuert, zahlt er neu ca. 530′000 Franken, statt der bisherigen Pauschalsteuer von 160′000 Franken. Seine Steuerrechnung ist nun also 3.3 Mal höher. Wenn wir bloss die Gemeinde- und Kantonssteuern berücksichtigen, die weniger progressiv sind als die direkte Bundessteuer, dann liegt dieser Faktor immer noch bei 2.9.

Gemäss dieser Schätzung würde die Abschaffung der Pauschalsteuer in Zürich für den kantonalen Fiskus also dann negativ zu Buche schlagen, wenn mehr als zwei Drittel der Pauschalbesteuerten aufgrund der Abschaffung wegziehen würden. So stark ist die Abwanderung offenbar noch nicht.

Angesichts der hohen Mobilität dieser Personen sind weitere Wegzüge jedoch durchaus denkbar, und potenzielle Zuzüger werden sich anderswo umschauen. Das Zürcher Steueramt hat für Anfang 2011 eine fundierte statistische Analyse der Auswirkungen auf die Staatsfinanzen versprochen. Ich bin gespannt.