Marius Brülhart

Der Tages-Anzeiger hat einigen Parlamentariern Kommentare entlockt über meinen jüngsten Batz-Beitrag. Zu zwei dieser Kommentare kann ich mir ein paar Bemerkungen nicht verkneifen.

Nationalrätin Brigitte Häberli (CVP) sagte Folgendes zur im Beitrag dargestellten Studie: „Das Hauptargument für den Steuerwettbewerb widerlegt sie nicht: Er führt dazu, dass die Kantone nur so wenig Geld wie nötig einnehmen.“

Mit ihrem ersten Satz hat Frau Häberli 100% recht: Es ging in unserer Arbeit nicht darum, herauszufinden, ob die ökonomischen Vorteile oder Nachteile des Steuerwettbewerbs überwiegen. Eine solche Einschätzung ist viel komplizierter, als es unsere errechneten Korrelationen zwischen Steuersätzen, Wanderungsbewegungen und Steuereinnahmen zulassen würden.

Gerade deshalb steht Frau Häberli mit ihrer zweiten Aussage auf wackligerem Grund. Es ist nämlich offen, ob die Kantone dank Steuerwettbewerb gerade einmal „so wenig Geld wie nötig“ einnehmen oder nicht. Der Steuerwettbewerb könnte auch dazu führen, dass weniger Geld als nötig in die Kasse fliesst, oder aber, dass der Staat trotz allem mehr Geld als nötig abschöpft. In ersterem Fall spricht man von „race-to-the-bottom“ Steuerwettbewerb, durch den der Staat an der Finanzierung eigentlich gewünschter Leistungen gehindert wird. Im zweiten Szenario hingegen vermag die disziplinierende Kraft des Steuerwettbewerbs dem staatlichen Aufblähungstrieb nicht genügend Einhalt zu gebieten.

Wo liegt die Wahrheit? Eine umfassende wissenschaftliche Antwort auf diese Frage ist äusserst schwierig, denn es gilt, subjektive Annahmen insbesondere in der Festlegung der ökonomisch optimalen Steuerlast irgendwie objektiv zu fassen. In einer Arbeit mit Mario Jametti habe ich kürzlich aufgezeigt, dass der interkantonale Steuerwettbewerb unter gewissen präzisen Bedingungen per Saldo positiv zu Buche schlägt. Dieses Resultat wie auch ähnliche Ergebnisse anderer Forscher, sind Indizien für die Vorzüge des Steuerwettbewerbs. Eine umfassende Beurteilung übersteigt jedoch weiterhin die Möglichkeiten der formalen Wissenschaft und bleibt somit weitgehend Meinungssache.

Weniger Subtilität erfordert eine Reaktion auf den Kommentar von FDP-Nationalrätin Gabi Huber. Frau Huber äusserte sich befriedigt über die Abschaffungswelle der kantonale Erbschaftssteuern: „Die vielen Erben sind aber sicher froh, dass sie weniger Steuern bezahlen mussten.“ Welch ein Kriterium! Spinnen wir diesen logischen Faden etwas weiter: Die vielen Erben wären doch sicher auch froh, wenn ihnen der Staat pro geerbtem Franken noch ein Füfzgi zuschiessen würde. So lanciere man eine parlamentarische Initiative zur Subventionierung von Erben! Ob dies der meritokratischen Gründerideologie der FDP entspricht, gälte es vorgängig abzuklären. (Falls die Partei nicht mitziehen würde, könnte man auch Steuersenkungen für höhere Staatsangestellte in Betracht ziehen: Die vielen Uniprofessoren wären sicher froh.)

Urs Birchler

Auf diesen Tag hat sich unser Team gefreut: Unser Gutachten zuhanden der SP Schweiz erblickte an der Pressekonferenz von heute morgen das Licht dieser Welt. Inke Nyborg, Diana Festl-Pell, René Hegglin und ich haben seit Wochen nur noch TBTF verstanden. Jetzt freuen wir uns auf Reaktionen.

Das Gutachten kann heruntergeladen werden von der Homepage der SP Schweiz (samt Pressematerial) oder bei unserem Institut als PDF.

Gebhard Kirchgässner

Eine Umfrage des Kassensturzes zur Steuermoral zeigt regionale und geschlechtliche Unterschiede betreffend Steuerhinterziehung. Hohe Boni trotz staatlichen Bankensanierungen führen zu einer geringeren Bereitschaft, Steuern zu bezahlen. Eine Erbschaftssteuer ist unpopulärer als die Einkommenssteuer. Gebhard Kirchgässner interpretiert die Ergebnisse hier.

Gebhard Kirchgässner

Nachdem das Volk entsprechende Vorstösse zweimal, am 7. Februar 1999 die Initiative “Wohneigentum für alle” und am 16. Mai 2004 im Rahmen der Vorlage zur Reform der Ehe- und Familienbesteuerung sowie der Wohneigentumsbesteuerung, deutlich abgelehnt hat, versucht der Hauseigentümerverband ein drittes Mal über die Initiative “Sicheres Wohnen im Alter” für seine Mitglieder zusätzliche Subventionen zu erhalten.

Die derzeitige Regelung ist ökonomisch sinnvoll und fair. Das (selbstgenutzte) Wohnhaus ist – ökonomisch betrachtet – eine unter vielen Anlageformen für die privaten Ersparnisse, wie z.B. Sparguthaben, Aktien oder Obligationen. Die heutige Regelung macht dazwischen keinen Unterschied: Sie behandelt denjenigen, der sein Geld in seinem Haus investiert und sich damit die Miete spart, genauso wie jenen, der sein Geld auf dem Kapitalmarkt anlegt, dafür Zinsen erhält und zur Miete wohnt. Damit werden unterschiedliche Anlageformen gleich behandelt. So wie derjenige, der Zinsen erhält, davon Steuern zahlen muss, muss der Eigenheimbesitzer die Miete, die er implizit an sich selbst zahlt, versteuern. Dafür darf er Renovationsarbeiten genauso wie Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen absetzen. Tatsächlich wird der Eigenheimbesitzer heute sogar subventioniert, soweit bei der Steuer nicht der volle Verkehrswert angesetzt wird.

Das Eigenheim wird hier als Investitionsobjekt betrachtet. Man kann es auch als Konsumgut ansehen, wie z.B. ein Auto. Dann macht die Besteuerung des Eigenmietwerts keinen Sinn, aber es gibt auch keinen Grund, Renovationskosten vom steuerbaren Einkommen abzusetzen. Schliesslich kann ich dies bei meiner Autoreparatur auch nicht. Zudem gibt es dann keine Rechtfertigung dafür, Schuldzinsen steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn man den Schuldzinsenabzug in der Höhe begrenzen will.

Beim Systemwechsel ergibt sich freilich ein Problem mit den Mietwohnungen von Privateigentümern. Sollen hier die Mieteinnahmen weiterhin steuerpflichtig sein (wie Zinsen und Dividenden bei anderen Anlageformen), wofür sicher einiges spricht, sollten hier Schuldzinsen und Renovationskosten konsequenterweise weiterhin abzugsfähig sein. Steuersystematisch ist es zwar nicht elegant, bei privaten Eigentümern eigengenutztes Wohneigentum als Konsumgut und fremdgenutztes als Investitionsgut zu betrachten. Dennoch aber wäre es beim Systemwechsel erforderlich, um nicht neue Ungerechtigkeiten aufkommen zu lassen.

Man mag sich darüber streiten, welche der beiden Regelungen sinnvoller ist: die heutige oder eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Im Prinzip ist es sinnvoller, Ausgaben für ein Wohnhaus als Investition zu betrachten; deshalb besteht eigentlich kein Änderungsbedarf. Andererseits ist nicht zu bestreiten, dass beide Regelungen Vor- und Nachteile haben und dass man deshalb für beide eintreten kann. Die Initiative des Hauseigentümerverbands möchte jedoch den Fünfer und das Weggli: Beim möglichen Wechsel zum System ohne Eigenmietwertbesteuerung, der freilich erst nach Erreichen des AHV-Alters möglich sein soll, sollen Unterhaltskosten bis zum Betrag von 4000 Franken nach wie vor abzugsfähig sein. Hier wird für eine spezielle Gruppe eine Subvention gefordert, die sich kaum rechtfertigen lässt. Es ist, wie wenn man fordern würde, dass beim privat genutzten PKW, der ja auch ein ‘Investitionsobjekt’ ist, die Kosten für den Service steuerlich geltend gemacht werden können.

Es ist zu hoffen, dass das Volk auch diesem Vorstoss wieder eine Abfuhr erteilen wird.

(Eine ausführliche Diskussion der Eigenmietwertbesteuerung findet sich in: G. Kirchgässner, Eine moderne Steuer- und Abgabenordnung für die Schweiz: Vorüberlegungen und Grundzüge, Rüegger, Chur/Zürich 1999, S. 73ff.)

Urs Birchler

Gute Zeiten für die empirische Finanzmarktforschung. Wie die Presse meldet, hat die EU beschlossen, eine Steuer auf Finanztransaktionen einzuführen. Das wird, im Jargon der Forscher, ein “natürliches Experiment”, das endlich eine breite Datenbasis zur umstrittenen Idee einer Transaktionssteuer (Tobin Tax) liefern wird.

Des Forschers Freud’, des Bürgers Leid? Erhöht ein Transaktionssteuer die Markteffizienz und damit die Wohlfahrt oder setzt sie sie herab? Nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand, musste ich zur eigenen Schande auf Wikipedia zurückgreifen, wo ich ein anregendes Frühstücksmüesli vorfand. Am besten mundete mir der kritische Aufsatz von Charles Goodhart. Der emiritierte Professor der London School of Economics regt an, wenn schon eine Steuer, dann eher eine auf Spam (dieser nützt nämlich im Gegensatz zum Devisenhandel gar nichts)!

Die Idee der Tobin Tax hat lange geschwelt. Frühe Versuche in Schweden und in England verliefen eher enttäuschend (siehe die empirische Auswertung durch Campbell und Froot (1994). Die politische Wende kam nach der Finanzkrise, als der Internationale Währungsfonds (IWF) letzten Winter auf Druck der grossen europäischen Länder von Ablehnung auf Unterstützung schwenkte. Diejenigen Staaten, die einst durch die Globalisierung stark wurden, nehmen jetzt zu einem Rezept der Globalisierungsgegner Zuflucht.

Gespannt bin ich auf die praktische Ausgestaltung. Der geistige Vater der Idee, Nobelpreisträger James Tobin, propagierte die Steuer lediglich auf Kassengeschäfte im Devisenmarkt. Ob im europäischen Vorschlag die besonders ungeliebten Termingeschäfte ungeschoren davonkommen werden?

Nachtrag: Zwei Kommentare von Monika Bütler gehören eigentlich in den Text:

Eine interessante Ergänzung zur Empirie einer möglichen Transaktionsteuer: Harald Hau von der INSEAD findet aufgrund von Variationen der “tick size” (das ist die minimale Kursänderung, die an der Börse angegeben wird), dass eine Transaktionssteuer die Volatilität auf den Finanzmärkten eher noch vergrössert. Also genau das Gegenteil von dem, was die Tobin Tax verspricht. Das Papier, veröffentlicht im Journal of the European Economic Association ist hier. Wem das Original-Papier von Harald Hau zu technisch ist, liest den viel kürzeren und verständlicheren Kommentar von Christian Upper (Deutsche Bundesbank): hier.

Uwe Sunde

Ein Meinungsartikel in der Süddeutschen Zeitung hat es kürzlich auf den Punkt gebracht: Staaten sind jetzt die Sorgenkinder der Finanzmärkte. Der Verlauf der Finanzkrise mit ihrem jüngsten Höhepunkt, der Schuldenkrise in der EU, macht deutlich, dass die Kreditaufnahme entscheidend vom Vertrauen der Anleger (und der Gunst der Spekulanten) abhängt. Schwindet das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit — sprich die Erwartung, dass die Schulden auch zurückgezahlt werden können — trocknen die Finanzierungsquellen schnell aus und es werden saftige Risikoaufschläge fällig. Bisher dachte man eben, Staaten werden immer ihre Schulden begleichen. Doch plötzlich scheint dieses Grundvertrauen erschüttert, weil nicht mehr klar ist, ob und wie Länder wie Griechenland ihr Defizit reduzieren und ihren Schuldenberg mittelfristig abbauen sollen. Außerdem erscheint in Zeiten historisch niedriger Zinsen auch die Angst vor Staatsbankrotten ein willkommenes Phänomen zu sein, um Zinsforderungen (Risikoprämien) zu erhöhen. Dabei sind die Probleme nicht neu; einige Länder — wie z.B. Griechenland — schieben schon geraume Zeit vergleichsweise hohe Schuldenberge vor sich her.

Ein anderer Aspekt der Schuldenproblematik ist dagegen bisher in der Öffentlichkeit kaum thematisiert worden:  die sich bereits seit längerem abzeichnenden demographischen Verwerfungen. Schliesslich spielt das Entwicklungs- und Produktionspotential einer Volkswirtschaft eine entscheidende Rolle dafür, wieviele Schulden sich ein Land leisten kann. Das Produktionspotential hängt wiederum unmittelbar von der demo­graphischen Entwicklung ab; vor allem davon, wie groß die Erwerbsbevölkerung relativ zur Gesamtbevölkerung ist und wie produktiv diese Erwerbsbevölkerung ist. Alterung und die Pensionierung geburtenstarker Jahrgänge werden hier spürbare Veränderungen auslösen, die nicht unbedingt “defizitfreundlich” sein dürften. Im Gegenteil: die Belastung der Sozialkassen wird bei gleichzeitig schrumpfender Erwerbsbevölkerung zunehmen. Die aktuelle Vertrauenskrise auf den Finanzmärkten macht dieses Szenario umso bedrohlicher, denn überschuldete Staaten, deren Defizite durch die Krise ansteigen, haben in Zukunft auch mit größeren strukturellen Belastungen zu rechnen.

Ein BIS discussion paper von Cecchetti, Mohanty und Zampolli bringt diese Problematik auf den Punkt: Nimmt man die gegenwärtigen krisenbedingten Defizite und schreibt die demographiebedingten strukturellen Defizite in die Zukunft fort, so kommt man schnell auf Schuldenszenarien, in denen die meisten Länder plötzlich sehr schlecht positioniert sind (interessanterweise besonders die USA und Großbritannien, weniger aber Italien —  was wiederum die Frage nach den zugrundeliegenden Annahmen aufwirft). Wie präzise diese Abschätzung im Detail auch sein mag, der Hauptpunkt ist richtig: Die Strukturprobleme werden sich in den Staatsfinanzen niederschlagen und die Krise verschärft diese Problematik noch weiter. Freilich wirft die Studie implizit die Frage auf, ab wann strukturelle Defizite als nicht mehr tragbar angesehen werden müssen und wann der Schuldenberg einfach zu hoch ist, um je abgetragen werden zu können. Die Anleger werden diese Frage mit entsprechend höheren Risikoprämien beantworten mit dem für sie angenehmen Nebeneffekt höherer Kapitalerträge.

Urs Birchler

Gerade erhielt ich von Inke Nyborg den Hinweis, dass es der Zwischenbericht der Expertengruppe des Bundes (vom 23. April) in die internationale Blogosphäre geschafft hat, und zwar gleich auf ein hohes Podest. Harvard-Professor Greg Mankiw rühmt die Schweiz, da die Expertengruppe explizit sogenannte CoCos (Contingent Convertible Bonds) vorschlägt.

Mich hat’s gefreut, weil ich die (von namhaften Akademikern und Praktikern propagierten) CoCos kürzlich in meiner Antrittsvorlesung und im Zwischenbericht für die SP Schweiz unterstützt hatte.

Mankiw’s Beitrag ist auch eine gute Ergänzung zu meinem Interview in NZZ Impulse zum Zwischenbericht der Expertengruppe.

Monika Bütler

Die SP Schweiz hat den Entwurf eines neuen Parteiprogramms vorgestellt. Mit vielen guten Ideen und noch mehr frommen Wünschen. Weniger schnell findet die Leserin Ideen, woher die Mittel für diese Wunschliste kommen könnten.

Zur Einnahmenseite habe ich nur folgendes gefunden (allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

 “Die Zuwanderung von Menschen im erwerbsfähigen Alter trägt zu wirtschaftlichem Erfolg, der Finanzierung der Sozialwerke und dem Ausgleich der Alterspyramide bei, stellt aber gleichzeitig hohe Anforderungen an die Integrationspolitik.” (Seite 12)

 “Es braucht eine nationale Erbschaftssteuer, eine Kapitalgewinnsteuer, wirksame Schranken gegen den schädlichen Steuerwettbewerb und eine konsequente Weissgeld Strategie.” (Seite 44)

Andere Hinweise zur Finanzierung der gewünschten Ausgaben erinnern mich eher an einen Stossseufzer eines US Politikers im amerikanischen Fernsehen vor einigen Jahren: “The tax payer should not have to bear these costs, the government should.” 

Zum Beispiel:

“So könnten und sollten Pensionskassen zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturvorhaben herangezogen werden.” (Seite 24)

 “Die Gesundheitspolitik muss dafür sorgen, dass die notwendigen Ressourcen dafür bereit gestellt und sozialverträglich finanziert werden.” (Seite 30)

 “Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs müssen verlässlich und langfristig finanziert werden. Die dafür geschaffenen Finanzierungsinstrumente (Fonds) sollen weitergeführt werden und auch den Substanzerhalt umfassen.”  (Seite 53)

Und vielleicht kann mir jemand bei Gelegenheit sagen, was genau mit solidarischer Finanzierung gemeint ist:

“Dem Service public kommen aus sozialdemokratischer Sicht drei  weitere, entscheidende Vorteile zu: Er wird demokratisch geregelt, solidarisch finanziert und hat Vorbildcharakter bezüglich Arbeitsbedingungen, Umweltverträglichkeit und Gleichstellung der Geschlechter.” (Seite 46)

Immerhin funktioniert der Service Public in der Schweiz im Grossen und Ganzen wirklich hervorragend – finanziert werden muss er trotzdem.

Gebhard Kirchgässner

Ein Übergang zu einer Proportionalsteuer hat den Nachteil, dass notwendigerweise der Mittelstand belastet wird. Vor allem im Mittelstand aber befinden sich die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Lesen Sie die vollständige Argumentation hier.

Marius Brülhart

Zur Entspannung nach einer langen Gastvorlesung zum Thema Steuerwettbewerb habe ich kürzlich Urs Birchlers Interview auf Radio DRS angehört.

Nebst fundierten ökonomischen Kenntnissen und einem eklektischen Musikgeschmack hat Urs eine gute Nase für anschauliche Beispiele. So verglich er das Dilemma der Schweizer Banken mit der Lage, in der sich ein Wirt versetzt sähe, wenn der Staat ihn in die Pflicht nehmen würde, falls einer seiner Gäste die Rechnung mit unversteuertem Geld begleichen würde. Der Kern dieser Frage ist, in welchem Mass private Dienstleister staatliche Kontrollfunktionen übernehmen sollen.

Beim Zuhören wurde mir auf einmal klar, dass sich das Restaurant-Beispiel ebenfalls eignet zur Illustration eines Konzeptes, welches ich in meiner Vorlesung zu erklären versucht hatte: der Unterschied zwischen „Fair-Play-Steuerwettbewerb“ und „Steuerversteck-Wettbewerb“.

Der Fair-Play-Steuerwettbewerb ist wie die Konkurrenz unter Restaurants, welche mit attraktiven Preisen und schmackhaften Menüs um Kundschaft buhlen: Die Preise (sprich: Steuern) werden durch den Konkurrenzdruck in Schranken gehalten, und gleichzeitig bestehen Anreize, die Qualität der Bewirtung (sprich: der staatlichen Leistungen) dem Geschmack der Kundschaft anzupassen. So ungefähr kann man sich den Steuerwettbewerb innerhalb der Schweiz vorstellen.

Der Steuerversteck-Wettbewerb hingegen wäre zu vergleichen mit dem Verhalten von exklusiven Cafés, welche Zechprellern aus umliegenden Restaurants für den Preis eines edlen Espressos garantieren würden, den aufgebrachten Wirt von nebenan nicht herein zu lassen. In einer solchen Welt könnten die Cafés ihr Produkt mit saftigen Margen an die satten Gourmets verkaufen, während die Restaurants um ihre Einkünfte bangen müssten.

Was könnten die Wirte tun? Sie könnten systematische Ausgangskontrollen aufstellen; doch das wäre teuer und dem Image nicht eben förderlich. Oder sie könnten ihre Preise so weit hinauf setzen, dass die Einkünfte von ehrlichen Gästen – und von solchen, welche keinen Zugang haben zu den exklusiven Cafés – die von den Zechprellern verursachten Ausfälle kompensieren würden. Dies dürfte ihren Umsatz jedoch schmälern. Oder die Wirte könnten sich mit den Cafés einigen, dass ihnen letztere zur Vergeltung ab und zu eine Ladung Schokolade zustellen. Spätestens wenn die Filet-Preise plötzlich hochschnellen oder die zahlenden Gäste ausbleiben sollten, würden sich die Wirte mit den Schokoladelieferungen möglicherweise nicht mehr zufrieden geben…

Diese simple Metapher hat ein wissenschaftlich respektables theoretisches Gegenstück. Zwei international führende Experten, Joel Slemrod und John Wilson, haben im Journal of Public Economics unlängst ein formales Modell mit „parasitären Steueroasen“ publiziert, in welchem sie aufzeigen, wie die Abschaffung von Steueroasen den Nicht-Oasen zum Vorteil gereicht. Meine Folgerungen aus einer solcher Betrachtung für den schweizerischen Steuerstreit mit der EU kann man hier nachlesen.