Steuerbefreiung des Existenzminimums?

Wer zu einem kleinen Lohn arbeitet, hat oft weniger verfügbares Einkommen als ein Sozialhilfebezüger. In vielen Kantonen gibt es substantielle Schwelleneffekte beim Ausstieg aus der Sozialhilfe. Genau so wie dem Arbeiter mit bescheidenem Lohn, geht es einer Rentnerin mit einer kleinen BVG Rente. Unter Umständen bleibt ihr weniger als ihrer Kollegin, deren AHV Rente durch Ergänzungsleistungen aufgebessert wird. Grund ist in beiden Fällen, dass Arbeitseinkommen und Rente (aufgeschobenes Arbeitseinkommen sozusagen) besteuert werden, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe jedoch nicht.

Die steuerliche Ungleichbehandlung lässt sich nicht rechtfertigen. Sie führt zudem zu krassen Fehlanreizen. Es lohnt sich im Falle von Sozialhilfe nicht, zu arbeiten. Die Rentnerin fährt besser, wenn sie sich ihr Alterskapital aus der beruflichen Vorsorge auszahlen lässt. Wenn es aufgebraucht ist, kann sie Ergänzungsleistungen beziehen (Mehr dazu hier).

Bedarfsleistungen dürften steuerlich nicht mehr privilegiert werden. Die Frage ist, wie dies in der Praxis umzusetzen wäre. Ein erster Vorschlag wäre, alle Einkommen – also insbesondere auch Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen genau gleich wie Erwerbseinkommen zu besteuern. In diesem Fall bleibt den Bedürftigen weniger. Gleichzeitig käme es wohl unweigerlich zu einem Druck, die Bedarfsleistungen als Kompensation zu erhöhen. Die zweite Idee ist eine weitgehende Befreiung des Existenzminimums von den Einkommenssteuern.

Gegen den zweiten Vorschlag – eine Steuerbefreiung des Existenzminimums – regt sich vor allem Widerstand aus bürgerlichen Kreisen. Auch das Bundesgericht meinte vor einiger Zeit: Aus Art. 4 BV (Existenzsicherung) könne nicht abgeleitet werden, dass “ein bestimmter Betrag in der Höhe eines irgendwie definierten Existenzminimums von vornherein steuerfrei belassen werden könnte.” Die Besteuerung aller Einwohner sei wichtig, damit sich auch wirklich alle bewusst seien, dass die Leistungen des Staates nicht gratis zu haben seien. Oder wie es das Bundesgericht ausdrückt: “Aus dem aus Art. 4 BV hergeleiteten Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung kann auch gefolgert werden, dass alle Einwohner entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einen – wenn auch unter Umständen bloss symbolischen – Beitrag an die staatlichen Lasten zu leisten haben.”

Ich glaube dennoch, dass die weitgehende Steuerbefreiung des Existenzminimums aus folgenden Gründen richtig wäre:

1)   Bereits heute beteiligen sich über die Mehrwertsteuer und Gebühren auch die Ärmeren an den staatlichen Lasten.

2)   Das Argument, eine Einkommenssteuer auf geringen Einkommen erhöhe das Bewusstsein über die Kosten der staatlichen Leistungen, kaufe ich nicht. Es mag sein, dass den meisten die Beteiligung an den Kosten via Mehrwertsteuern und Gebühren nicht bewusst ist. Viel offensichtlicher ist dies, wenn man eine Steuerrechnung erhält, die aufs Mal bezahlt werden muss. Ob es allerdings gescheiter ist, Einkommensteuern auch auf sehr kleinen Einkommen zu erheben und diese dann in Form von Subventionen wieder zurückzuerstatten, sei dahingestellt. Das Bewusstsein, dass die staatlichen Leistungen etwas kosten, wächst so kaum. Meiner Meinung leidet dadurch eher das Ansehen des Staates.

3)   Eine weitgehende Steuerbefreiung des Existenzminimums erzeugt weniger negative Arbeits- und Sparanreize. Das Dickicht von Steuern und einkommensabhängigen Subventionen  bestraft heute diejenigen am meisten, die sich aus eigener Kraft aus der Armut befreien wollen.

PS1: Nationalrat Paul Rechsteiner (SP St. Gallen) hat mich mit seiner Frage zur Steuerbefreiung des Existenzminimums (anlässlich einer Anhörung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates) zu diesem Batz-Eintrag angeregt.

PS2: Ein herzliches Dankeschön an meinen Mitarbeiter Lukas Schwank, der diesen Beitrag kritisch durchgelesen hat – er hätte wohl differenzierter argumentiert.

Die Nöte des Mittelstands: Schwelleneffekte und Subventionen

Vom Mittelstand war viel die Rede im Zusammenhang mit der Steuerinitiative.

Doch die Nöte des Mittelstands haben wenig mit den Einkommenssteuern zu tun. Viel wichtiger ist eine inkohärente Transferpolitik, die über eine grosse Zahl von einkommensabhängigen Subventionen und Tarifen zu teils grotesken Schwelleneffekten führt. Vor allem aber dazu, dass sich Arbeit und Vorsorge nicht mehr lohnen – eher schon die Maximierung der Subventionen.

10 vor 10 brachte gestern einen sehr anschaulichen Beitrag zu den Schwelleneffekten (wer mich nicht sehen will, konzentriere sich auf die ausgezeichneten graphischen Erläuterungen)

Dass es sich auch für den mittleren und oberen Mittelstand oft nicht lohnt zu arbeiten, zeigt der Beitrag “Wir Abzocker” im Magazin vor einigen Jahren.

Für mich einer der besten Beiträge, die das Magazin je publiziert hat.

Regulator’s Dilemma

Die irische Krise wirft auch ein grelles Licht auf die zweischneidige Rolle der Bankaufseher. Das Wall Street Journal erinnert daran, dass die irischen Banken im Juli, bevor sie das Land ins Verderben rissen, die behördlichen Stress-Tests noch brav bestanden.

Doch nicht nur die Stress-Tests sehen schlecht aus. Auch die Basler Eigenmittelempfehlungen hinken hinter der Realität hinterher. Staatsschulden gehen mit Gewicht null in die Berechnung der “Risikogewichteten Anlagen” ein, solange sie ein AA-Rating haben. Irland ist zwar aus dem AA-Klub ausgeschieden und erhält jetzt wie Italien oder Portugal ein Gewicht von 20% (Griechenland: 100%).

Die nationalen Aufsichtsbehörden dürfen aber für Verpflichtungen ihrer Regierungen gegenüber einheimischen Banken tiefere Werte vorsehen. Wen wundert’s, dass gemäss Financial Times in der EU plötzlich der Anteil der Staatsschulden gegenüber Ausländern zurückgeht und derjenige gegenüber Inländern (wohl vor allem der Banken) ansteigt?

Die Bankaufsichtsbehörden helfen also ihren Banken, den höheren Eigenmittelanforderungen ausweichen. Dass die Banken dabei auf schlechten Papieren sitzen bleiben, stört sie wenig. Im Gegenteil — der Anreiz für die Banken, die Schrottpapiere der eigenen Regierung zu kaufen, wird noch zunehmen, wenn die in Basel geschneiderten verschärften Liquiditätsanforderungen in Kraft treten sollten. Denn selbstverständlich gelten Obligationen der eigenen Regierung als liquid.

Nur die irische Regierung hat (gemäss dem auf vier Jahre angelegten National Recovery Plan) eine noch bessere Mülltonne für ihre Schulden gefunden: Den nationalen Pensionsfonds. Wer’s auch fast nicht glaubt, lese den Blog der Financial Times.

Das AHV Rentenalter kommt ins Rentenalter

Wer 65 wird, bezieht schon fast reflexartig die AHV, auch aktive und gesunde Menschen. In meiner NZZ-Kolumne vom 12. September plädiere ich für eine Anpassung des ordentlichen Rentenalters an die gestiegene Lebenserwartung. Nur so kann sicher gestellt, dass genügend Mittel für jene bleiben, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können.

Wer mehr Hintergrund zur Debatte ums AHV Rentenalter haben möchte, dem sei das Buch von Katja Gentinetta und Christina Zenker empfohlen (erschienen im NZZ Verlag)

Was versichert eine Sozialversicherung?

George Sheldon plädiert in der NZZ vom 9. September für eine risikogerechte Prämie in der Arbeitslosenversicherung. Sein Argument ist, dass nicht nach Risiko abgestufte Prämien die Entscheidungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verzerrten. In riskanteren Berufen (wie beispielsweise im Gastgewerbe) würden daher Leute zu schnell entlassen, da die Kosten der Allgemeinheit aufgebürdet werden könnten. So weit so gut. Die vorgeschlagene Lösung – risikogerechte Prämien, nach Berufsgruppen abgestuft – hat allerdings ihre Tücken.

 So gibt es erstens beträchtliche Unterschiede in den Arbeitslosenquoten innerhalb einer Branche. Die Umverteilung passiert dann von den “Guten” innerhalb einer Branche zu den “Schlechten”. Wenn schon risikogerechte Prämien müsste, wie dies in der Risikoversicherung des BVG bereits passiert, nach Betrieb, respektive Kasse, unterschieden werden.

 Zweitens sind die höheren Risiken vor allem bei den wenig Verdienenden zu finden. Eine Abstufung der Prämien nach Berufsgruppe scheint mit aus sozialen, und politischen Gründen wenig opportun. Es gibt auch Sozialversicherungen, bei denen die Umverteilung zu den besser Verdienenden geht, wie ich in meiner NZZ Kolumne vom 24. Januar geschrieben habe. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass der Vorschlag eine politische Mehrheit findet. “Weniger Prämien für Beamte und Banker” wäre doch eine wunderbare Schlagzeile. Beim Volk dürfte das Begehren wenig Begeisterung auslösen (bei mir auch nicht).

 Das bringt mich zum dritten und eigentlich wichtigsten Punkt: Die Frage ist, was eine Sozialversicherung überhaupt versichern soll. Ist es lediglich die Absicherung der Existenz gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Erwerbslosigkeit und Alter? Oder gehörte nicht noch dazu, dass eine Sozialversicherung auch gegen das Risiko, ein schlechtes Risiko zu sein, versichern soll? Wer noch nicht weiss, ob er/sie zu den schlechten oder guten Risiken gehört, würde sich – unter dem Schleier der Unwissenheit – für eine Versicherung ohne Abstufung nach Risiko entscheiden.

Zu Selbstbeteiligungen in der Krankenversicherung

Moralisches Risiko wird oft als einer der Gründe für die hohen Gesundheitsausgaben genannt. Moralisches Risiko ist der Fachausdruck, dass die Leute mehr Gesundheitsleistungen konsumieren, desto tiefer der Preis ist – sprich je höher die Versicherungsabdeckung. Bis zu einem gewissen Grad ist moralisches Risiko erwünscht: Erst eine Versicherung ermöglicht den Patienten Behandlungen, die ihre finanziellen Mittel übersteigen würden (siehe hier). Problematisch ist es, wenn unnötige Gesundheitsleistungen nachgefragt werden („ich bezahl ja nichts, also mach ich doch auch noch ein MRI“). Dann führt moralisches Risiko zur „Ausbeutung der Krankenversicherung durch ihre eigenen Mitglieder“ (Jürg Sommer). Selbstbeteiligungen sollen moralisches Risiko eindämmen. Ein optimaler Krankenversicherungsvertrag muss abwägen zwischen möglichst hoher Risikoübernahme und den Verlusten aufgrund von exzessiver Nachfrage (Verschwendung).

Sind höhere Selbstbeteiligungen das Wundermittel, um Kosten zu sparen? Ich zweifle ernsthaft daran, d.h. allerdings überhaupt nicht, dass sie unwichtig sind. Im Zentrum aber sollte die Angebotsseite stehen. Hier meine Argumente: Lesen Sie bitte hier weiter

Krankenversicherung – einfach erklärt

Im Rahmen eines Projektes für die iconomix-Plattform der Schweizerischen Nationalbank, schreibt unser Lehrstuhl drei Fallstudien über Sozialversicherungen. Iconomix hat zum Ziel, einen Beitrag zur Verbesserung der ökonomischen Grundausbildung der schweizerischen Bevölkerung, insbesondere von Schülerinnen und Schülern, zu leisten.

Lesen Sie hier die Fallstudie zur Gesundheitsversicherung (Entwurf). Die Anschlussfragen sind integraler Bestandteil des Textes. Testen Sie sich doch mal selber. Der Text ist so geschrieben, dass ihn Schülerinnen und Schüler verstehen. Kommentare und Verbesserungsvorschläge sind erwünscht.

Hier ein guter Werbespot einer deutschen Versicherung mit dem Slogan “Hört doch auf, mich zu verunsichern, und fangt endlich an, mich zu versichern”.

Beim Schreiben dieser Fallstudie wurde mir wieder einmal bewusst, wie schlecht die Datengrundlage und wie schwierig der Datenzugang zu Gesundheitsthemen / Krankenkassen ist (einen Überblick dazu gibt diese Publikation). Wie viele Versicherte wechseln jedes Jahr ihre Krankenkasse? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der teuersten 20 Prozent an den Gesundheitsausgaben? Wie viele MRI-Maschinen gibt es in der Schweiz? Zwar gibt es den Datenpool von Santésuisse  (Dachverband der Krankenkassen), aber eine Erlaubnis zur Dateneinsicht zu erhalten, ist aufwendig und nicht einfach möglich. Kennzahlen zum schweizerischen Gesundheitswesen finden sich auch beim Bundesamt für Statistik, reichen aber oftmals nicht aus. Natürlich sind die Grenzen des Datenschutzes zu beachten, aber dafür gibt es Lösungen. Die Bevölkerung hat ein Anrecht, die Statistiken der Grundversicherung zu kennen. Schliesslich liefern letztere die Entscheidungsgrundlage für Reformen des schweizerischen Gesundheitswesens.  Und da gibt es Handlungsbedarf.

RAV online – ein Erfahrungsbericht

Wir suchen eine Haushalthilfe mit circa 50%-Pensum. Das wäre keinen Blogeintrag wert. Dafür die Online-Stellenvermittlung Treffpunkt Arbeit: Die vom seco organisierte Informationsplattform ist zumindest aus der Sicht potentieller Arbeitgeber verbesserungsfähig — um es milde auszudrücken.

Eine Online-Suche nach Haushalthilfen/Haushälterinnen für den Arbeitsplatz Zürich lieferte am Stichtag 168 Hits. Die vom Computer ausgespuckte Liste enthielt folgende Information: Je eine Identifikationsnummer im Format AE123456, Kanton und Beruf. Neben einer für uns nutzlosen Nummer somit die zwei Suchbegriffe, die wir bereits selber eingegeben hatten. Hingegen keine brauchbare Kurzbeschreibung wie: “Ältere Italienisch sprechende Frau sucht 60% Stelle in Familie mit Kindern”, welche mindestens eine erste Vorauswahl zugelassen hätte.

Die 168 potentiellen Bewerberinnen müssen einzeln angeklickt werden. Das Studium der Einträge ist allerdings wenig ergiebig: Es finden sich auch im Dossier keine Informationen, die einem potentiellen Arbeitgeber erlauben würden, eine engere Auswahl zu treffen und sich dann mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Verbindung zu setzten. Abgesehen davon, dass alleine schon die Ansicht von 168 Profilen mehrere Stunden dauern würde.

Im Dossier finden sich Informationen zu Alter, Geschlecht, Führerausweiskategorie (meistens B) und detaillierte Infos über den Aufenthaltsstatus. Letzteres, obwohl des RAV kaum Personen ohne Arbeitsbewilligung vermitteln dürften. Der Wohnort wird nicht erwähnt,  dafür die Bereitschaft diesen zu wechseln (fast immer “nein”). Aus der Adresse des RAV ist dann der ungefähre Wohnort indirekt doch ersichtlich.

Aus gut gemeinten Datenschutzgründen nicht erwähnt wird die Nationalität. Bei einer Person mit Bewilligung F (= vorläufig aufgenommen) und Muttersprache Französisch wird es sich allerdings kaum um eine Französin handeln. Apropos Sprachen: Unter den aufgelisteten Kandidatinnen scheint es einige Sprachwunder zu geben, die neben ihrer Muttersprache mehrere Sprachen in Wort und Schrift gut beherrschen. Mindestens steht es so im Dossier.

Am Schluss bleibt Ratlosigkeit: Wie soll denn ein potentieller Arbeitgeber aufgrund dieser Angaben Kandidatin AE123456 (46, Aufenthalt B, Muttersprache Spanisch, Wohnortswechsel nein, Tagespendler) von Kandidatin AE987654 (35, Aufenthalt C, Portugiesisch, Wohnortswechsel nein, Tagespendler) unterscheiden können? Es fehlen genau die Informationen, welche normalerweise in der Stellenvermittlung im Zentrum stehen: Frühere Erfahrungen, Fertigkeiten (Kochen? Bügeln?), Motivation, persönliche Angaben, Engagement, Flexibilität und zeitliche Verfügbarkeit.

Möglich, dass das RAV die Zügel selber in der Hand behalten möchten, weil es die Bewerberinnen besser kennt. Mit der gewählten Informationsstrategie steigt allerdings die Chance auf erfolgreiche Vermittlung kaum.