Die Schweiz hat, wovon Amerika träumt

Patrick Chuard und Veronica Grassi

Je weniger man weiss, desto einfacher lässt es sich predigen. So scheint es auch mit der Chancengleichheit in der Schweiz zu sein. Sie gilt über das gesamte politische Spektrum als erstrebenswert, obwohl wenig darüber bekannt ist. Die linke Seite klagt, sie sei zu niedrig, während die rechte darauf pocht, dass sie gerade in der Schweiz hoch sei. Widersprechen konnte man bisher keiner Seite. Zuverlässige Studien zur Einkommensmobilität in der Schweiz gab es keine, weil bis anhin schlicht die Daten fehlten.

In unserer aktuellen Studie können wir die Einkommensmobilität in der Schweiz anhand von neuen Daten aus der AHV-Statistik messen. Unsere ersten – noch nicht peer-reviewten – Resultate zeigen, dass die Einkommensmobilität in der Schweiz hoch ist: Im Vergleich zu anderen Ländern hängt der eigene Lohn weniger vom Lohn der Eltern ab – wesentlich weniger als in den USA und Italien, und gar weniger als in Schweden. Gleichzeitig sehen wir, dass die Bildungsmobilität tief ist: Kinder von gutverdienenden Eltern besuchen viel häufiger das Gymnasium oder die Universität. Wie passt das zusammen?

Einkommensmobilität messen

Es gibt verschiedene Kennzahlen, um die Chancengleichheit bezüglich Einkommen zu messen. Ein herkömmliches Mass ist die Intergenerations-Elastizität: Ein um 10 Prozent höheres Einkommen der Eltern geht einher mit einem um z.B. 3 Prozent höheren Einkommen der erwachsenen Kinder. Die Intergenerations-Elastizität hat aber verschiedene statistische Nachteile (z.B. Nicht-Linearität).

En vogue ist deshalb die «Rang-Rang Steigung» (rank-rank slope). Dabei vergleicht man das Einkommen der Eltern und Kindern nicht direkt in Franken, sondern man teilt die Einkommen erst in hundert Ränge ein. Das Prozent der Bevölkerung, das am meisten verdient, in Rang 100; das Prozent, das am wenigsten verdient, in Rang 1. Da das Einkommen vom Alter abhängt, erhält jeder Jahrgang eine eigene Rangliste. Anschliessend messen wir den Zusammenhang zwischen den Einkommensrängen der Eltern und derjenigen ihrer Kinder. Ein stärkerer Zusammenhang geht mit einer höheren Rang-Rang Steigung einher und entspricht einer tieferen Einkommensmobilität. Der Zusammenhang zwischen den Rängen von Eltern und Kindern ist (anders als bei der Intergenerations-Elastizität) fast linear. Dies vereinfacht viele Analysen.

Wir beschränken uns auf die Kinder-Jahrgänge 1967 bis 1984. Diese Jahrgänge sind genügend jung, dass noch Daten zum Einkommen ihrer Eltern vorhanden sind – und dennoch alt genug, dass ihr Einkommensrang einigermassen stabil bleibt. Einkommen der Kinder messen wir zwischen 30 und 33 Jahren, das Einkommen der Eltern dann, wenn ihre Kinder zwischen 16 und 20 Jahre alt sind. Wird das Einkommen von Kindern zu früh gemessen, läuft man Gefahr, die Einkommensmobilität zu überschätzen, weil Kinder von reichen Eltern tendenziell mehr verdienen, wenn sie älter sind.

Einkommensmobilität in der Schweiz

Abbildung 1: Einkommensrang des Vaters und durchschnittlicher Einkommensrang der Kinder. Je höher die Steigung der Geraden, desto stärker hängt das Einkommen der Kinder vom Einkommen des Vaters ab. Jahrgänge der Kinder: 1967 bis 1984. Einkommen der Kinder wird gemessen, wenn sie zwischen 30 und 33 Jahre alt sind; das Einkommen des Vaters, wenn die Kinder zwischen 15 und 20 Jahre alt sind. (Chuard & Grassi, 2020)

Wie steht es nun um die Einkommensmobilität in der Schweiz? Abbildung 1 zeigt den Zusammenhang zwischen dem Einkommensrang des Vaters und dem Einkommensrang des Kindes. Die Punkte zeigen für jeweils zwei zusammengefasste Ränge des Vaters den durchschnittlichen Rang der Kinder. Kinder mit einem Vater im tiefsten Rang 1, erreichen im Durchschnitt Rang 42. Kinder mit den reichsten Vätern enden im Schnitt auf Rang 57. Je steiler die Gerade, also je höher die «Rang-Rang Steigung», desto schlechter steht es um die Chancengleichheit.

In der Schweiz beträgt diese Steigung 0.15. Das bedeutet, dass es immer noch beträchtliche Unterschiede gibt im Einkommen von Kindern aus einkommensreichen und -armen Elternhäusern. Rechnet man die Ränge zurück in Franken, erhält man einen Lohnunterschied von rund 12’000 Franken pro Jahr zwischen Kindern der ärmsten und reichsten Väter. Das ist zwar nicht wenig, aber im Vergleich zu anderen Ländern doch ziemlich gering.

Leider gibt es erst zu wenigen Ländern zuverlässige Studien. Aber ein paar interessante sind dennoch dabei. Die USA – das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, ja der Entstehungsort des «American Dream» Mythos – schneidet schlecht ab. Die Rang-Rang Steigung in den USA beträgt 0.34. Fairerweise muss man sagen, dass USA nicht gleich USA ist. Es gibt Gebiete mit hoher Chancengleichheit, aber auch Provinzen, die eher an einen amerikanischen Albtraum erinnern. Spannende Informationen gibt es hier im Opportunity Atlas. In Italien beträgt die Rang-Rang Steigung 0.25. Sogar im als egalitär gepriesenen Schweden ist die Chancen-Ungleichheit gemessen anhand der Rang-Rang Steigung mit 0.18 höher als in der Schweiz.

Heisst das nun, dass das «Glück der Geburt» bestimmt, in welchem Einkommensrang man später endet? Nein. Wichtig zu verstehen ist, dass die Streuung sehr gross ist. Zwar erhalten Kinder von ärmeren Eltern im Schnitt ein tieferes Einkommen, dennoch schaffen es viele von ihnen in hohe Einkommensränge. Genauso gibt es viele Kinder von reichen Eltern, die in tiefen Einkommensrängen enden. Man spricht davon, dass der Erklärungsgehalt dieses Modells tief ist (R^2 ist ungefähr 0.02). Es gibt also neben dem Einkommen der Eltern viele andere Gründe oder einfach viel Zufall, die den Lohn bestimmen.

Hier ist die «American Dream» Kennzahl spannend. Sie gibt an, wie viele Kinder aus einkommensarmen Verhältnissen an die Spitze kommen. Genauer gesagt, wie hoch der Anteil der Kinder der 20 Prozent einkommensärmsten Eltern ist, die es später in die reichsten 20 Prozent schaffen. In unserer Studie für die Schweiz sind dies 13 Prozent, in Italien 10 Prozent, und in den USA nur gerade 8 Prozent. Schweden schneidet hier mit knapp 16 Prozent etwas besser ab. Zur Einordnung: Wären die Einkommen der Kinder völlig unabhängig von denen der Eltern betrüge diese Kennzahl 20 Prozent.

Bildung und Einkommen der Eltern: Verlorene Einsteins?

Weshalb prägen die Einkommen der Eltern jene ihrer Kinder in der Schweiz weniger als in anderen Ländern? Ein üblicher Verdächtiger ist das Bildungssystem. Höhere Bildung für alle, gleich höherer Lohn für alle, gleichere Chancen – würde man denken. Doch: falsch gedacht. Zumindest auf den ersten Blick.

Abbildung 2 zeigt für jeden Einkommensrang des Vaters (horizontale Achse), den Anteil der Kinder im Gymnasium (blau) oder in der Lehre (rot). Die Einkommensdaten stammen wiederum aus der AHV-Statistik, Informationen zur Bildung stammen aus der Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik.

Abbildung 2: Bildungsweg und Einkommensrang des Vaters. (Chuard & Grassi, 2020)Bildungsweg und Einkommensrang des Vaters. (Chuard & Grassi, 2020)

Der Bildungsweg – Gymnasium oder Lehre – hängt stark mit dem Einkommen der Eltern zusammen. Bis zum väterlichen Einkommensrang 50 besuchen weniger als 15 Prozent der Kinder ein Gymnasium. Bei den 10 Prozent reichsten Eltern gehen mehr Kinder auf ein Gymnasium als in die Lehre. Die Bildungsmobilität in Bezug auf «Gymnasium versus Lehre» ist also tief, weil sie stark vom Einkommen der Eltern abhängt.

Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Die grünen Punkte zeigen tertiäre Bildung irgendeiner Art. Diese Stufe beinhaltet nicht nur Universitäten, sondern auch Fachhochschulen und andere höhere Berufsausbildungen. Nun ist die Bildungsmobilität wesentlich höher. Selbst in den untersten Rängen der elterlichen Einkommensverteilung haben fast 40 Prozent der Kinder irgendeine Form von tertiärer Ausbildung. Die Einkommensmobilität ist also tief, was die «gymnasial-universitäre» Ausbildung angeht – aber wesentlich höher, wenn der Bildungsbegriff ausgeweitet wird. Die oftmals gelobte Durchlässigkeit des dualen Bildungssystems wird also auch durch diese Daten bestätigt.

Man könnte nun die These wagen, dass unser Bildungssystem ein guter «Moderator» ist – vielleicht ein gutschweizerischer Kompromiss. Die hohe Durchlässigkeit erlaubt einer breiten Masse ein gutes Einkommen – einigermassen unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die tiefe gymnasiale und universitäre Bildungsmobilität deutet aber daraufhin, dass das Bildungssystem in der Talentselektion weniger gut ist. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, aber dennoch unwahrscheinlich, dass akademische Begabung dermassen stark mit dem Einkommen der Eltern einhergeht. Wir sehen auch, dass Kinder aus den untersten 20 Prozent, die das Gymnasium besuchen, eher in die Top 20 aufsteigen, als solche die eine Lehre absolvieren. Das würde auch erklären, weshalb der «American Dream» in der Schweiz etwas weniger häufig erreicht wird als in Schweden.

Die Literatur spricht in diesem Zusammenhang auch von «Lost Einsteins»: Das Phänomen, dass schlummernde Talente ihr Potential nicht ausschöpfen, weil ihnen der Zugang zu Universitäten verwehrt bleibt. Dies ist nicht nur ein moralisches, sondern auch ein wirtschaftliches Problem, da gute Ideen von hellen (und in aller Regel gut gebildeten) Köpfen die Haupttreiber des Wirtschaftswachstums sind. Wenn die Schweiz also bezüglich der in den Einkommen sichtbaren Chancengleichheit im internationalen Vergleich relativ gut dasteht, bestehen doch Ungleichheiten, zum Beispiel in Form von Hürden für die Kinder aus der Unterschicht beim Übertritt ins Gymnasium.

Diese Studie zeigt erste Resultate und ist noch nicht peer-reviewed. Fehler sind daher nicht augeschlossen.

Chuard und Grassi (2020). Switzer-Land of Opportunity: Intergenerational Income Mobility in the Land of Vocational Education. SEPS Working Paper no. 2020-11. (Link)

Weitere Informationen unter http://swopp.ch

Wer hat, der erbt?

Marius Brülhart

In der Schweiz wird doppelt so viel Geld über Erbschaften und Schenkungen umverteilt wie durch die AHV: Geschätzten 95 Erbschafts-Milliarden stehen 46 Milliarden an ausbezahlten AHV-Renten gegenüber.

Während die AHV explizit darauf abzielt, Einkommensunterschiede zu reduzieren, werden Erbschaften gemeinhin als Treiber zunehmender wirtschaftlicher Ungleichheiten betrachtet. So sahen die Autoren der eidgenössischen Erbschaftssteuervorlage von 2015 ihre Idee als „Gegensteuer“ zu einer immer ungleicheren Verteilung der Vermögen.

Könnte es sein, dass die Initianten nicht nur mit ihrer Einschätzung der Mehrheitsverhältnisse – die Initiative konnte nur 29% des Stimmvolks überzeugen – sondern gar mit ihrer zentralen Prämisse falsch lagen? Befeuern Erbschaften die Vermögensungleichheit überhaupt?

Im Lichte neuer statistischer Befunde scheint die Antwort gar nicht so klar, wie man meinen könnte.

Die Berner Soziologen Ben Jann und Robert Fluder haben Steuerdaten aus dem Kanton Bern ausgewertet. Ihre Studie zeigt auf, dass 18 Prozent der Erbschaften an Erben fliessen, die eh schon zum Top-1-Vermögensprozent gehören. Die Autoren schliessen aufs Matthäus-Prinzip: „Wer hat, dem wird gegeben“.

Dieser Befund ist zweifelsohne korrekt. Aber er greift zu kurz, um Rückschlüsse auf die Verteilungswirkung von Erbschaften zu machen. Es ist nämlich denkbar, dass Erbschaften die Vermögensungleichheit verringern, auch wenn Reiche im Schnitt mehr erben als Arme.

Nehmen wir ein Zahlenbeispiel. Ein „armer“ Erbe mit 50‘000 Franken Vermögen erhält 100‘000 Franken, und sein Nachbar mit 5 Millionen Franken Vermögen erbt eine Million Franken. Der Reiche erbt zehnmal mehr als der Arme: Wer hat, dem wird vererbt.

Aber das Vermögen des Armen hat sich dank der Erbschaft verdreifacht, während das Vermögen des Reichen um bloss 20 Prozent gewachsen ist. Das Verhältnis ihrer Vermögen ist von 100:1 auf 40:1 gesunken. Obwohl der absolute Unterschied um 900‘000 Franken gewachsen ist, ist die Vermögensungleichheit gemäss aller gängigen Ungleichheitsmasse – Gini-Koeffizient, Perzentil-Verhältnisse, und wie sie alle heissen – geschrumpft.

Wenn 18 Prozent der Erbschaften Empfängern im Top-1-Vermögensprozent zugutekommen, klingt das zwar nach viel, aber der Anteil dieser gleichen Gruppe an den gesamten steuerbaren Vermögen liegt in der Schweiz mittlerweile über 40 Prozent. Die Top-1-Prozenter horten also einen grösseren Teil am Vermögenskuchen als sie gemäss der Berner Daten vom Erbschaftskuchen erhalten. Das würde bedeuten, dass sich Erbschaften ausgleichend auf die Vermögensverteilung auswirken.

Zu eben diesem Schluss kommt Peter Moser vom Statistischen Amt Zürich. In Zürcher Steuerdaten beobachtet er, dass die Vermögensdisparitäten unter Steuerzahlern im Alterssegment 57-67 markant zurückgehen. Da dies ein besonders stark von Erbschaften betroffener Lebensabschnitt ist, vermutet Peter Moser eine ausgleichende Wirkung der Erbschaften.

Meines Wissens gibt es in der Schweiz noch keine Studie, die den Effekt von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensverteilung explizit und umfassend analysiert. (Die beiden vorliegenden Arbeiten lassen nur indirekt Rückschlüsse auf diesen Wirkungskanal zu.)

In Skandinavien sind solche Auswertungen dank einer besseren Datenlage möglich. Studien aus Dänemark und Schweden bestätigen, dass das Reich-Arm-Gefälle bei den Erbschaften etwas weniger stark ausfällt als bei den Vermögen. Die mittlerweile abgeschaffte schwedische Erbschaftssteuer scheint die Vermögensungleichheiten erstaunlicherweise eher verschärft als vermindert zu haben. Sie stellte nämlich trotz eines progressiven Steuertarifs einen höheren Anteil am Gesamtvermögen (Erbschaft plus existierendes Vermögen) von weniger vermögenden als von sehr vermögenden Erben dar.

Eine ebenfalls auf schwedische Daten gestützte aktuelle Studie zeigt hingegen auf, dass arme Erben ihr Erbe rascher aufbrauchen als reiche Erben. Über einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Erbgang konsumieren die meisten Leute ihr gesamtes Erbe. Dabei entfällt in den ersten Jahren nach der Erbschaft über ein Drittel dieses Konsums auf Autos. Zudem ist in den Daten auch ein zwischenzeitlicher Rückgang der Arbeitseinkommen erkennbar: viele Erben gönnen sich etwas mehr Freizeit.

Die grosse Ausnahme bilden Erben im Top-1-Vermögensperzentil. Deren geerbte Vermögen sind auch zehn Jahre nach Erhalt noch weitgehend intakt.

Der Unterschied beim Vermögensverzehr von Top-1-Prozentern und dem Rest der Bevölkerung führt dazu, dass Erbschaften in der langfristigen Betrachtung die Vermögensungleichheit halt doch vergrössern. Somit erscheinen Erbschaften durchaus wieder als potenzielle Treiber von dynastischer Vermögenskonzentration und langfristiger Ungleichheit.

Die Erkenntnisse aus den schwedischen Daten legen auch nahe, dass eine Erbschaftssteuer erst dann von oben nach unten umverteilt, wenn sie stark progressiv ausgestaltet ist. Konkret bedingt das eine markant stärkere Belastung des obersten Vermögensprozents. Die Erbschaftssteuer, über die wir 2015 abgestimmt haben, sah einen Freibetrag von 2 Millionen vor und wurde diesem Kriterium somit gerecht. Die noch existierenden kantonalen Erbschaftssteuern auf direkte Nachkommen jedoch haben viel tiefere Freibeträge – im Kanton Neuenburg zum Beispiel bei bloss 50‘000 Franken. Ob diese Steuern überhaupt progressiv wirken, ist unklar.

Fazit: Ärmere Erben erhalten anteilsmässig am bereits vorhandenen Vermögen eher mehr als reichere Erben, aber sie verbrauchen ihr Erbe auch schneller. In der langen Frist dürften Erbschaften die Vermögensungleichheit somit verstärken. In welchem Masse diese Befunde auf die Schweiz zutreffen, wissen wir nicht wirklich.

Vermögensungleichheit bei nicht-menschlichen Tieren

Monika Bütler

«We present the first description of “wealth” inequality in a non-human animal». Interessant – zumal die Vermögensungleichheit in diesem Blog schon mehrere Male diskutiert wurde (siehe hier und hier oder hier). Grund genug, die Batz-LeserInnen an den Resultaten teilhaben zu lassen.

Die Studie befasst sich mit der Behausung von Einsiedlerkrebsen. (Zur Erinnerung: Einsiedlerkrebse bewohnen leere Schneckenhäuser oder ähnlichen Behausungen, die von anderen Lebewesen stammen). Konkret messen die Forscher die Verteilung der Grösse der Schneckenhäuser (interpretiert als das Vermögen der Einsiedlerkrebse) und vergleichen sie anschliessend mit der Vermögensverteilung menschlicher Tiere.

Der gemessene Gini Koeffizient der Krebse ist um 0.32. Er ist somit deutlich kleiner als der Gini-Koeffizient heutiger Industriestaaten, bei denen die Gini Koeffizienten zwischen circa 0.50 (Slowakei) und 0.85 (das sehr vermögensungleiche Schweden) liegen. Zur Illustration habe ich die Lorenzkurve der Einsiedlerkrebse aus den Daten des Papers rekonstruiert und damit meine alte Graphik zum Vermögensverteilungsquiz (siehe hier und hier) mit den brandneuen Erkenntnissen angereichert. Tatsächlich liegt die Kurve deutlich über derjenigen der relativ vermögensegalitären Länder wie Irland und Japan.  Auf jeden Fall erreichen die Krebse eine Vermögensverteilung, von der Thomas Piketty nur träumen kann.

Die Forscher argumentieren, dass die gemessene Ungleichheit unter den Einsiedlerkrebsen eher mit derjenigen von kleineren Menschengruppen (Jäger und Sammler zum Beispiel) vergleichbar sei. Möglicherweise ist der Vergleich der Krebsimmobilien mit den menschlichen Vermögen nicht der richtige. Die Schneckenhäuser werfen ja – ausser dem Eigenmietwert – keine Rendite ab und können weder abgebaut noch aufgebaut werden. Eine Verschuldung – wie bei einem guten Viertel der Schweden beobachtet wird – ist auch nicht möglich. Zieht man als Vergleich die Verteilung der Einkommen menschlicher Tiere heran, ist die Übereinstimmung hingegen frappant.

Ob die Einsiedlerkrebse zum Verständnis der Ungleichheit unter den Menschen taugen, wie die Forscher suggerieren, ist meines Wissens noch nicht restlos geklärt.

PS: Wer sich für die Messung der Vermögensungleichheit interessiert, hier noch mein Beitrag für das Magazin Cicero.

Quelle: I.D. Chase, R. Douady and D.K. Padilla, A comparison of wealth inequality in humans and non-humans, Physica A (2019), doi: https://doi.org/10.1016/j.physa.2019.122962

STAF: Ein Kuhhandel, der einigermassen aufgeht

Fabian Schütz und Marius Brülhart

Am 19. Mai stimmen wir ab über das Steuerreform-AHV-Paket (STAF) – bekannt auch als parlamentarischer „Kuhhandel“.

Zentral ist dabei die Frage, ob der Handel für beide Parteien aufgeht: hier die grossen Aktionäre, die von der Steuerreform profitieren dürften, und dort der Rest der Bevölkerung, dem mit der AHV-Finanzierung geholfen werden soll.

Einer von uns beiden hat im vergangenen Sommer überschlagsmässig errechnet, dass sich die beiden Elemente des Pakets rein ökonomisch betrachtet nicht schlecht ergänzen. Die Umverteilung von unten nach oben bei der Steuerreform schien mittelfristig in etwa kompensiert zu werden durch die Umverteilung von oben nach unten beim AHV-Teil.

Wir haben diese Berechnungen nun etwas verfeinert, unterteilen die Bevölkerung aber nach wie vor alles andere als fein in Haushalte mit Einkommen im schweizweit obersten Dezil („Top-10“) und den Rest („U-90“).

Zum Steuer-Teil haben wir insbesondere folgende drei verteilungsrelevante Annahmen angepasst:

  • Wir berücksichtigen nun, dass die U-90 schätzungsweise 17% des schweizerischen Aktienkapitals direkt oder indirekt über Pensionskassen halten. Folglich profitieren auch die U-90 von Unternehmenssteuersenkungen.
  • Zusätzlich zu den Ausfällen bei der Unternehmenssteuern berücksichtigen wir Auswirkungen auf die Verrechnungs- und Dividendenbesteuerung.
  • Steuerausfälle auf Stufe Kanton und Gemeinden belasten die U-90 etwas stärker als die Top-10.

Die neuen Schätzungen sind in unten stehender Tabelle zusammengefasst.

Die Steuerreform kostet die U-90 gemäss dieser Schätzung 380 Millionen Franken. Den inländischen Top-10 hingegen fliessen 450 Millionen zu. Die Steuerreform allein hat also klar degressiven Charakter.

Um den degressiven Effekt im Sinne eines „sozialen Ausgleichs“ zu kompensieren, wurde die AHV-Vorlage an die Steuerreform gekoppelt.

Beim AHV-Teil haben wir die ursprüngliche Verteilungsschätzung in vier Punkten verfeinert:

  • Gestützt auf eine Metastudie nehmen wir an, dass mittelfristig 70% der Arbeitgeberbeiträge auf die Arbeitnehmer überwälzt werden.
  • Wir berücksichtigen nun, dass auf Top-10-Einkommen ein überproportional grosser Teil an AHV-Beiträgen abgeführt wird.
  • Bei der Aufteilung der gesicherten AHV-Renten berücksichtigen wir, dass die Top-10 Haushalte leicht mehr als 10% des gesamten Rentenvolumens beziehen.
  • Opportunitätskosten durch neu an die AHV gebundene Bundesausgaben werden analog zu den Steuerausfällen auf die beiden Gruppen aufgeteilt.

In der Summe kosten die Massnahmen zur AHV-Finanzierung die Top-10 ungefähr 280 Millionen, welche somit den U-90 zugutekommen. Der AHV-Teil der STAF ist also klar progressiv.

Im Total betrachtet kompensiert die progressive Wirkung des AHV-Teils die degressive Wirkung der Steuerreform nicht vollständig. Unter dem Strich gewinnen die Top-10 170 Millionen, und die U-90 verlieren knapp 100 Millionen. (Der Rest geht auf Kosten ausländischer Aktionäre.)

Pro-Kopf gerechnet bedeutet diese Schätzung einen Gewinn von rund 340 Franken bei den Top-10 Steuerzahlern und einen Verlust von 22 Franken bei den U-90. Ohne den AHV-Teil würden die Top-10 satte 900 Franken pro Kopf gewinnen und U-90 85 Franken pro Kopf verlieren.

Diese Berechnungen sind natürlich immer noch holzschnittartig. Der leicht degressive Nettoeffekt liegt im statistischen Streubereich. Wenn man beispielsweise eine Überwälzung der Arbeitgeberbeiträge auf die Löhne von 30% statt 70% annimmt, kommt man auf eine ausgeglichene Rechnung zwischen den beiden Gruppen.

Der ursprüngliche Hauptbefund hat jedenfalls Bestand: Der AHV-Teil der STAF bildet ein signifikantes Gegengewicht zur degressiven Verteilungswirkung der Unternehmenssteuerreform.

Bedroht Plattformarbeit den Arbeitsmarkt?

Rafael Lalive

Vor 11 Jahren wurde das erste Smartphone an eine grosse Zahl von Menschen verkauft. Seitdem wird die Arbeit neu erfunden. Das Internet, das Smartphone und die Möglichkeit, grosse Datenmengen zu analysieren, erlauben es den Tausch von Arbeit und Dienstleistungen neu zu organisieren und, vor allem, zu flexibilisieren.

Wer heute eine Arbeit sucht, muss seinen Lebenslauf nicht mehr an eine grosse Zahl von Unternehmen senden, und hoffen, dass sie oder er irgendwann oben auf dem Stapel der Bewerbungen landet. Viel zeitgemässer ist es, sich auf einer Plattform als Anbieter einer Dienstleistung zu registrieren. Ein Mausklick reicht und schon wird die Arbeitssuche zur Konsumentensuche.

Plattformen haben viele Namen, (z.B. Upwork oder Taskrabbit), aber alle gibt es nur aus einem Grund. Dank Digitalisierung können Kunden auf einer Plattform nun sofort eine Dienstleistung finden. Anbieter dieser Dienstleistungen können so sehr schnell und sicher mit einem neuen Kunden bekannt werden. Die Qualität der Leistung wird über Bewertungssysteme sichergestellt.

Plattformen schaffen Arbeit

Plattformen schaffen Arbeit. Früher war es schlecht möglich, sich als Hundesitter ein ausreichendes Einkommen zu verdienen, weil einem eventuell nur die Hunde der Nachbarn bekannt waren. Heute registriert sich ein Hundesitter bei einer Plattform und wird instantan für die Hundebesitzer seiner ganzen Umgebung sichtbar. So lässt sich heute ein Auskommen als Hundesitter verdienen, wo dies früher schlecht möglich war.

Plattformen schaffen Arbeit weil sie die Kosten einer Transaktion – eines Tausches von Dienstleistungen oder Arbeit – stark senken. Früher war dies die Aufgabe von Unternehmen. Innerhalb eines Unternehmens konnten viele Arten von Arbeit gebündelt und getauscht werden, ohne dass man die jeweiligen Anbieter hätte suchen und einen neuen Tauschvertrag schreiben müssen. Einige Unternehmen, vor allem die, deren Geschäftsmodell das Senken von Transaktionskosten ist, wie z.B. Reisebüros für Reisen nach Deutschland, werden kleiner werden und evtl. ganz verschwinden.

In der Schweiz bestehen noch keine gesicherten Statistiken bezüglich der Grösse der Plattformarbeit. Der Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen der Digitalisierung vom 8. November 2017 weist eine Kategorie der Selbstständigen, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, aus. In der Schweiz ist der Anteil dieser Selbstständigen bei rund 5 Prozent, was wenig ist, aber er ist um etwas mehr als einen Prozentpunkt gestiegen in den letzten Zehn Jahren. Plattformarbeit ist also noch ein Randphänomen.

Verdrängt Plattformarbeit bestehende Arbeitsplätze? Zu dieser Frage bestehen noch keine mir bekannten Untersuchungen für die Schweiz. Eine Reihe von Arbeiten untersuchen diese Frage für den Ridesharing-Markt, d.h. den Markt für Mitfahrdienste in den USA. Die meisten Anbieter von Mitfahr- oder Taxidiensten üben diese Tätigkeit als Zweittätigkeit aus. Die Fahrer sind nicht Umsteiger von normalen Taxidiensten. Diese Arbeit wird also zur Aufbesserung des Einkommens in Randstunden ausgeführt.

Flexible Sozialversicherungen sichern besser gegen Risiken ab

Eine wichtige Frage gilt der Absicherung der Fahrer. Ein Haushalt ist überhaupt nicht abgesichert, wenn seine Ausgaben gleich schwanken wie sein Hauptverdienst. Eine Studie von Dimitri Koustas, von der University of Chicago, vom 11. Januar 2018 zeigt auf, dass Fahrer, welche auf einer Plattform im Zweitverdienst beschäftigt sind, deutlich besser versichert sind gegen Einkommenschwankungen als Fahrer, die nicht auf einer Plattform aktiv sind. Die Ausgaben von Fahrern mit Zweitverdienst schwanken praktisch nicht mit dem Haupteinkommen, da sie über die Nebentätikeit kompensieren können, d.h. mehr fahren können.

Die Herausforderung in der Schweiz besteht im Bereich Sozialversicherungen. Selbstständige sind oft weniger gut abgesichert gegen Unfall und Armut im Alter. Selbständige können ihre Abdeckung frei wählen im Rahmen des Gesetzes. Angestellte haben diese Wahlmöglichkeiten nicht. Sie werden zu den vom Gesetzgeber festgelegten Ausmass durch den Arbeitgeber versichert. Der Grad der Absicherung ist also klar daran gekoppelt, ob jemand selbstständig oder angestellt tätig ist.

Ausreichende Absicherung ist ein wichtiges Ziel, auch für Anbieter von Plattformen. Diese möchten ihren Mitgliedern z.B. auch Versicherungen gegen gewisse soziale Risiken zu günstigeren Konditionen anbieten, als das ein Soloselbststädiger könnte. In der Schweiz werden solche Angebote durch den engen Gesetzesrahmen sehr stark beschränkt, oder gar verunmöglicht, da diese für Selbstständige nicht vorgesehen sind. In der Schweiz sind Arbeitsform und Grad der Versicherung strikt gekoppelt.

Der Bedarf nach Absicherung ist jedoch gerade da gross, wo flexibel gearbeitet wird. Die Einkommen von selbständig Erwerbstätigen schwanken und ein unversicherter Erwerbsausfall kann gravierende Folgen haben. Umgekehrt sind Angestellte vielleicht weniger auf volle Absicherung angewiesen, da ihre Arbeitsform sie schon sehr gut gegen Einkommensrisiken absichert.

Wir können Arbeitsform und Sozialversicherung entkoppeln. Ob wir angestellt sind, oder uns selbstständig ernähren, ist primär getrieben durch den Bedarf nach Flexibilität. Ob wir uns voll oder weniger absichern gegen Risiken hängt ab vom Bedarf nach Absicherung. Eine flexible Sozialversicherungen kann uns sowohl besser gegen Risiken absichern als auch dem flexiblen Arbeitsmarkt gerecht werden.

Ergänzungsleistungen (EL) und Vermögen

Monika Bütler

National- und Ständerat streiten um die – dringend notwendige – Reform der Ergänzungsleistungen (siehe NZZ und Tagesanzeiger, zum Beispiel). Ein Knackpunkt dabei ist die Anrechnung des Vermögens.

Heute beträgt der Freibetrag zum Bezug von EL 37‘500 Franken, das darüber hinausgehende Vermögen wird nur zu 1/10 (im Heim: 1/5) zum Einkommen gerechnet. Es ist somit möglich, EL zu beziehen mit einem Vermögen von deutlich über 100’000 Franken. Das ist aus verschiedenen Gründen heikel: Erstens, weil mit diesem partiellen Vermögensschutz die Erben auf Kosten der Steuerzahler versichert werden. Zweitens, weil eine solch komplizierte Regelung zu einer Bevorzugung von potentiellen EL Bezügern mit mehr Wissen (oder schlauen Kindern) führt. Zu guter Letzt widersprechen Zahlungen an Bezüger mit genügend Vermögen dem Sinn von bedarfsorientierten Leistungen.

Der Nationalrat möchte nun die Vermögensgrenze auf 100’000 Franken absenken und „übermässigen“ Verwendung des Kapitalbezugs aus der zweiten Säule mit einer 10% Strafkürzung auf den EL belegen. (In Klammern, aber wichtig: Es wäre besser gewesen, die Vermögensanrechnung bei EL zur IV anders zu behandeln als die EL zur AHV. Für die IV wäre eine höhere Vermögensgrenze angemessen, da es hier nicht um den Schutz der Nachkommen geht, sondern um die eigene künftige Lebensgrundlage der Versicherten.)

Unbestritten hat das schweizerische Sozialversicherungssystem starke Anreize für einen Kapitalbezug aus der zweiten Säule (siehe hier und hier und hier). Das durch die EL garantierte Einkommen liegt rund 1000 Franken pro Monat über der AHV-Maximalrente. Wer eine relativ kleine Rente aus der Pensionskasse und kein Privatvermögen hat, fährt mit dem Barbezug fast immer besser als mit der Rente. Besser fahren auch diejenigen mit einer kürzeren Lebenserwartung – oft Menschen, die nicht so Glück hatten im Leben,

Die Anreize kommen allerdings nicht nur von den EL; die steuerliche Belastung des Kapitalbezugs ist in den meisten Kantonen ungleich tiefer als die Steuerlast auf den PK Renten. Salopp gesprochen bestraft man Leute, die vorher wegen tieferen Steuern zum Barbezug gelenkt wurden (wobei auch die Pensionskassen wegen überhöhten Umwandlungssätzen keine Veranlassung sehen, dies zu ändern).

Eine Anrechnung vergangener Ausgaben ist heikel, rechtlich und praktisch. Abgesehen von Schenkungen an die Nachkommen: Wie soll der Staat beurteilen, welche Ausgaben „unnötig“ waren, wann der Verbrauch des Kapitals „vorzeitig“ war? Vielleicht wurde das PK Kapital bezogen, um eine vorzeitige Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen zu finanzieren (und die IV zu schonen)? Vielleicht war die Bezügerin krebskrank zum Zeitpunkt der Pensionierung? Ausser in wenigen klaren Fällen (Schenkungen an Kindern, Immobilienerwerb) ist die Beurteilung eines vorzeitigen Verbrauchs der PK Guthaben willkürlich und anmassend.

Was tun? Es ist sinnvoll – wie vorgeschlagen – die Vermögensgrenze zu senken. Die EL sind nicht dazu da, die Erben zu schützen. Die Vermögensgrenze bei den EL zu AHV hätten man noch weiter senken können und dafür die partielle (für viele zu komplizierte) Anrechnung des Vermögens als Einkommen fallen lassen. Wer zuerst den Grossteil des Vermögens abbauen muss, wird sich seine Anschaffungen/Ausgaben gut überlegen – ob mit oder ohne Kapitalbezug aus der PK.

PS1: Vielleicht überlegen sich ja die PolitikerInnen auch einmal, ob es wirklich sinnvoll ist, den Kapitalbezug steuerlich zu subventionieren – um ihn dann später wieder zu bestrafen.

PS2: Hausbesitz kompliziert die Analyse ein wenig. Es gibt aber genügend Ideen (zBsp Rückzahlung der EL bei der Veräusserung/Vererbung des Hauses), damit umzugehen.

 

Passen die Steuerreform und die AHV-Reform letztlich doch zueinander?

Marius Brülhart

In einer ersten Überschlagsrechnung zur Unternehmenssteuer-plus-AHV-Reform kam ich kürzlich zum Schluss, dass diese Vorlage signifikant zu Lasten von Haushalten in den unteren 90 Einkommensperzentilen („Untere-90“) an die oberen 10 Prozent („Top-10“) umverteilen würde.

Angesichts der politischer Brisanz einer solchen Diagnose sollte meine holzschnittartige Analyse daraufhin geprüft werden, ob sie auch bei einem etwas feineren Ansatz zum gleichen Schluss führt.

Insbesondere gilt es, dynamische Wirkungen der Steuerreform zu berücksichtigen, denn die betroffenen Firmen werden zweifelsohne auf Steuersatzänderungen reagieren. Zudem sollte man dem Anteil ausländischer Anteilseigner an Schweizer Unternehmen Rechnung tragen, denn ein beträchtlicher Teil der von Schweizer Unternehmenssteuern direkt Betroffenen ist gar nicht in der Schweiz ansässig.

Zu den dynamischen Wirkungen hat die Eidgenössische Steuerverwaltung eine detaillierte Studie publiziert. (Volle Offenlegung: David Staubli, einer der beiden Autoren, ist ein ehemaliger Mitarbeiter meiner Abteilung an der Universität Lausanne.) Diese Studie bringt willkommenes Licht ins Dunkel der Unternehmenssteuerreform, und schafft somit Vertrauen in die Arbeit unserer Regierung und Verwaltung. Die Studie deckt eine Vielzahl von Szenarien ab, je nach angenommener Steuerempfindlichkeit der ausgewiesenen Firmengewinne, Entwicklung der Steuersätze in den Kantonen und in anderen Ländern, und diverser anderer Annahmen, über welche grosse Unsicherheit besteht.

Im Parlament arbeitet man zur Zeit mit einem geschätzten steuerreformbedingten Einnahmenausfall von 2.1 Milliarden Franken. Dieser Wert entspricht ungefähr der statischen Schätzung der ESTV-Studie. Aber handelt es sich dabei auch um die relevanteste Zahl?

Gemäss dem zentralen dynamischen Szenario der ESTV-Studie zöge die Steuerreform für bereits heute ordentlich besteuerte Unternehmen mittelfristig eine Steuerersparnis von 3.4 Milliarden Franken nach sich – ein geraumer Mitnahmeeffekt für die Aktionäre normaler Schweizer Unternehmen. Die aktuellen Statusfirmen hingegen würden gegen 2.7 Franken zusätzlich in die Staatskasse einzahlen, denn ihre Steuerbelastung würde ansteigen. Der mittelfristige Unternehmenssteuerausfall würde somit rund 0.7 Milliarden Franken betragen, das heisst ein Drittel der meist zitierten 2.1 Milliarden. Ich nehme hier einmal an, dass die Folgen solcher Einnahmeausfälle alle Einkommensgruppen ungefähr gleich belasten, was gerundet -0.6 Milliarden ergibt für die Unteren-90 und -0.1 Milliarden für die Top-10.

Die ESTV-Studie berücksichtigt zusätzlich „induzierte Effekte“ über einkommensbedingte Steuereinnahmen und kommt damit sogar auf einen positiven Nettoeffekt der Steuerreform für die Staatskasse. Angesichts der noch grösseren Unsicherheiten bei der Schätzung der induzierten Effekte und derer Verteilungswirkungen blende ich diese hier vorerst einmal aus.

Somit stellt sich noch die Frage, welcher Anteil der Gewinnsteuerersparnisse in der Schweiz bleiben würde, und welcher Anteil ausländischen Aktionären zugutekäme. Gemäss Angaben aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement fliesst weit über die Hälfte der in der Schweiz ausgewiesenen Gewinne an ausländische Investoren. Ich nehme darauf abstützend einen Ausländeranteil von 60 Prozent bei den ordentlich besteuerten Unternehmen und von 80 Prozent bei den Statusfirmen an.

Die mittelfristigen Wirkungen der Unternehmenssteuerreform verteilen sich demgemäss folgendermassen:
• Aktionäre im Ausland: -0.1 Milliarden (= 0.8 x -2.7 Milliarden + 0.6 x 3.4 Milliarden)
• Top-10 Schweiz: +0.7 Milliarden (= 0.2 x -2.7 Milliarden + 0.4 x 3.4 Milliarden – 0.1 Milliarden)
• Untere-90 Schweiz: -0.6 Milliarden

Die Unternehmenssteuerreform erweist sich also auch in dieser Betrachtung als degressiv, aber die Umverteilung von unten nach oben ist weniger ausgeprägt als in der rein statischen Analyse.

Gemäss meiner Überschlagsrechnung kostet die AHV-Reform die Top-10 0.8 Milliarden Franken und beschert den Unteren-90 0.8 Milliarden. (Man kann das auch anders rechnen als ich es tat, indem man die 0.9 Milliarden aus der Mehrwerts- und direkten Bundessteuer als gegeben betrachtet und die Opportunitätskosten auf der Ausgabenseite aufteilt, und indem man die implizite Progressionswirkung bei den Lohnprozenten einbezieht. Das resultierende Umverteilungsergebnis bleibt dann in etwa dasselbe.)

Siehe da: Die Gewinne und Verluste der beiden Vorlagen kompensieren sich fast genau. Somit erscheint der Steuerreform-AHV-Deal nun verteilungsmässig einigermassen neutral.

Dies ist natürlich immer noch eine grobe Schätzung. Was könnte den Befund wiederum kippen?

Zum einen würde eine Berücksichtigung der induzierten Effekte der Steuerreform (via eine wachsende Lohnsumme) den Gesamteffekt noch stärker zu Gunsten der Unteren-90 ausfallen lassen.

Zum anderen hätte insbesondere eine Fehleinschätzung des internationalen steuerpolitischen Umfelds gravierende Folgen für die Analyse. Die ESTV-Studie geht davon aus, dass die Steuern für multinationale Firmen an Konkurrenzstandorten ebenfalls ansteigen werden. Wäre dem nicht so, würde aus der dem simulierten dynamischen Steuerausfall von 0.7 Milliarden ein Loch von bis zu 3.1 Milliarden (bei unveränderten Steuersätzen im Ausland), was natürlich vor allem die Unteren-90 zu spüren bekämen.

Dennoch: Unter plausiblen dynamischen Annahmen scheint sich die Intuition der ständerätlichen Kompromiss-Schmiede zu bestätigen. Auf den zweiten Blick passen die beiden Reformen zumindest in verteilungspolitischer Hinsicht gar nicht so schlecht zueinander.

Wer bezahlt den Steuerreform-AHV-Deal?

Marius Brülhart

Im Mai hat der Ständerat vorgeschlagen, die beiden grössten wirtschaftspolitischen Reformpojekte – Unternehmenssteuern und AHV – nach den gescheiterten Volksabstimmungen des Vorjahres im Kombi-Pack neu aufzulegen. Die Einnahmenausfälle einer etwas entschärften Steuerreform würden, so lautet der neue Slogan, Franken um Franken kompensiert durch zusätzliche Gelder für die AHV. Der Vorschlag scheint bislang auf geraume Zustimmung quer durch die Bundesratsparteien zu stossen.

Dieser Konsens ist beinahe verdächtig: Alle sehen sich offenbar als Gewinner, obwohl – oder gerade weil – die diskutierten Reformen komplexe und milliardenschwere Finanzflüsse umlenken.

Ein möglicher Grund ist, dass die wahrscheinlichen Verlierer der Reformen in der politischen Diskussion untervertreten sind: die Jungen.

Gemäss einer anderen Lesart der Geschehnisse irren sich gewisse Politiker schlicht und einfach, wenn sie in der Kombination der beiden Reformen einen „sozialen Ausgleich“ erkennen. Michael Hermann hat es folgendermassen auf den Punkt gebracht: „Bald wird klar sein, dass eine Sanierung der AHV durch die Allgemeinheit keine Kompensation für Steuererleichterungen bei den Unternehmen ist“.

Eine – wenn nicht die – zentrale Frage in dieser Debatte betrifft also wie so oft die Verteilungswirkungen: Wer wären unter dem Strich die Gewinner, und wer würde verlieren?

Zur Befriedigung meiner eigenen Neugier habe ich dazu eine erste, überaus grobe, Schätzung versucht. Und trotz geraumem Fehlerrisiko, wage ich es, diese mit der geneigten Batz-Leserschaft zu teilen.

Meine Überschlagsrechnung gestaltet sich wie folgt.

Teilen wir die Schweizer Bevölkerung auf in die obersten 10 Prozent der Steuerzahler („Top-10“) und den Rest („Untere-90“). Erstere Kategorie entspricht gemäss Bundessteuerstatistik ungefähr Ehepaaren mit einem steuerbaren Einkommen über 150‘000 Franken und Einzelhaushalten mit einem steuerbaren Einkommen über 80‘000 Franken. Alle anderen gehören zu den Unteren-90.

Nehmen wir nun der Einfachheit halber an,
1. dass alle Arbeitgeber und Aktionäre zur Top-10-Kategorie gehören,
2. dass die Top-10-Haushalte die gesamten direkten Bundessteuern begleichen, und
3. dass die Unteren-90 die gesamten Mehrwertsteuern begleichen.

Unter der ersten Annahme gehören die Gewinner der Unternehmenssteuerreform allesamt zu den Top-10. Diesen kommen also gemäss ständerätlicher Schätzung 2.1 Milliarden Franken an Steuererleichterungen zugute. Die Unteren-90 bekommen in dieser simplistisch statischen Sicht nichts ab von der Steuerreform.

Der Hauptteil der neuen AHV-Mittel, nämlich 1.2 Milliarden, soll gemäss Vorschlag durch 0.3 zusätzlichen Lohnprozente erhoben werden – je hälftig über Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Nehmen wir an, diese Zusatzkosten werden effektiv von den jeweiligen Rechnungsempfängern getragen und nicht überwälzt. Dann kosten die Lohnprozente Top-10 und Untere-90 je 0.6 Milliarden. (Die Umverteilung innerhalb der AHV von Versicherten oberhalb der rentenbildenden Beitragsschwelle an den Rest der Bevölkerung ist gemäss existierender Schätzungen übrigens ziemlich gering.)

Hinzu kommen für die AHV-Finanzierung gemäss Vorschlag ein um 0.4 Milliarden höherer Bundesbeitrag, gestemmt in erster Linie von den Top-10; plus 0.5 zusätzliche Mehrwertssteuermilliarden, hauptsächlich zu Lasten der Unteren-90.

Auf der Positivseite meiner Rechnung gilt es noch, die neu gesicherten Einnahmen von 2.1 AHV Milliarden aufzusplitten. Ich nehme an, sie kommen zu 90% den Unteren-90 zugute, womit diese 1.9 Milliarden und die Top-10 0.2 Milliarden erhalten würden.

Somit habe ich die nötigen Zahlen für meine summarische Rechnung:
• Top-10: +2.1 Milliarden aus der Steuerreform, +0.2 Milliarden gesicherte AHV, -0.6 Milliarden für AHV Lohnprozente, -0.4 Milliarden für AHV Bundesbeitrag
= +1.3 Milliarden netto
• Untere-90: +1.9 Milliarden gesicherte AHV, -0.6 Milliarden für AHV Lohnprozente, -0.5 Milliarden Mehrwertssteuer
= +0.7 Milliarden netto

Die Top-10 gewinnen also 0.6 Milliarden mehr als die Unteren-90. Angesichts der Tatsache, dass die Unteren-90 per Definition neun Mal zahlreicher sind als die Top-10, bedeuten meine Ergebnisse, dass der durchschnittliche Top-10-Haushalt beinahe 17 Mal mehr profitieren würde als der durchschnittliche Untere-90-Haushalt.

Nicht einberechnet ist hier die Verteilungswirkung des 2.1-Milliarden-Einnahmenausfalls durch die Steuerreform. Ein Einbezug dieses Faktors würde die Rechnung wohl noch stärker zu Ungunsten der Unteren-90 ausfallen lassen.

Soweit sieht der Reformvorschlag also nach einem schlechten Geschäft aus für die unteren und mittleren Einkommensschichten.

Das Bild könnte sich insbesondere verändern, wenn man allfällige dynamische Wirkungen der Steuerreform einbezieht. Ich werde darauf in einem späteren Beitrag noch im Detail eingehen.

Führt die Reform 2020 zu mehr Frühpension?

Rafael Lalive & Stefan Staubli

Die Reform der Altersvorsorge 2020 senkt die Kosten einer Frühpension. Im geltenden System kann eine Rente maximal zwei Jahre vorbezogen werden. Für jedes Jahr Vorbezug wird die Rente um 6.8 Prozent gekürzt. Vorbezug kostet, eine volle Rente von z.B. 2000 CHF schmilzt auf 1864 CHF, aber er kann sich auch lohnen, insbesondere für Personen, welche gesundheitlich geschwächt sind.

Die neue AHV ermöglicht einen Rentenvorbezug um bis zu drei Jahre bei tieferen Kürzungssätzen: 4.1 Prozent für ein Jahr Vorbezug, 7.9 Prozent für zwei Jahre Vorbezug und 11.4 Prozent für drei Jahre Vorbezug. Diese Abschläge sind deutlich geringer, die oben erwähnte Vollrente von 2000 CHF sinkt lediglich auf 1918 CHF bei einjährigem Vorbezug. Die neue AHV kürzt die Renten deutlich weniger als die alte, also sollten mehr Menschen von der Möglichkeit eines Vorbezugs Gebrauch machen.

Wir können die Auswirkungen der neuen AHV heute noch nicht messen. Die 1997 in Kraft getretene 10. AHV-Revision ermöglichte jedoch den Vorbezug zu einem noch geringeren Kürzungssatz. Frauen, die zwischen 1939 und 1947 geboren wurden, konnten ihre Altersrente zu einem Kürzungssatz von nur 3.4 Prozent für jedes Jahr Vorbezug vorbeziehen. Allerdings waren diese Frauen ebenfalls von der Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf zuerst 63 Jahre und dann 64 Jahre betroffen. Sehr viele der betroffenen Frauen sollten also einen Vorbezug tätigen, d.h. ihre Altersrente beim ordentlichen Rentenalter vor der Reform beziehen.

LaliveStaubliDie Grafik weist den Anteil aller Frauen der Jahrgänge 1938 und 1939 , die eine AHV oder IV Pension beziehen, aus. Im Jahrgang 1938, mit ordentlichem Rentenalter 62, beziehen rund 15 Prozent aller Frauen eine IV Pension vor 62 und alle Frauen eine AHV Pension im Alter von 62 Jahren. Im Jahrgang 1939, mit ordentlichem Rentenalter 63, treten mehr als zwei Drittel aller Frauen den Pensionsbeginn erst im Alter 63, beim neuen Rentenalter, anstatt die Rente mit 62 zu beziehen. Lediglich rund 18 Prozent allter Frauen des Jahrgangs 1939 tätigen den Vorbezug zum tiefen Kürzungssatz von 3.4 Prozent.

Vorbezug macht wenig Sinn für arbeitende Frauen, da der Bezug der Alterspension steuerlich unattraktiv ist. Viele Frauen arbeiten mit 61 Jahren jedoch nicht mehr und diese Frauen sollten eher den Vorbezug der Rente wählen. Aber auch diese nicht mehr arbeitenden Frauen schieben den Pensionsbezug auf, genau wie Frauen, welche mit 61 Jahren noch arbeiten. Eine deutliche Vergünstigung der Frühpension führt nur zu wenig Vorbezug. Weshalb?

Pensionsentscheide sind komplex, erfordern viel Information und basieren auf Annahmen über die Zukunft. Zudem wird in der Schweiz jedermanns Pension automatisch am Rentenalter berechnet, selbst wenn man sich nicht darum bemüht. Es gibt im wesentlichen zwei Arten mit Komplexität umzugehen. Aktive Menschen informieren sich und suchen den für sie besten Entscheid. Andere sind passiv, informieren sich wenig, und lassen geschehen, was das System für sie vorsieht. Wie viele Menschen die aktive oder die passive Strategie verfolgen ist schwer direkt erfragbar, aber trotzdem entscheidend dafür wie eine Reform die finanzielle Gesundheit der AHV beeinflusst.

Die 10. AHV-Revision bietet eine einmalige Gelegenheit, den Anteil der Menschen mit passiver Strategie abzuschätzen. Alle Menschen mit passiver Strategie sollten beim Rentenalter in Pension gehen, während die meisten Menschen mit aktiver Strategie die Rente früh beziehen sollten, weil ein Vorbezug sehr günstig war. Unsere Analysen zeigen, dass rund zwei Drittel aller von der 10. AHV-Revision Betroffenen ihren Pensionsentscheid aktiv gestaltet haben. Rund ein Drittel hat sich passiv verhalten und die Pension am ordentlichen Rentenalter bezogen.

Passives Pensionsverhalten verzerrt die Wirksamkeit von Pensionsreformen. Eine Erhöhung des Rentenalters verschiebt den Rentenantritt stärker als in einer Welt, in der alle Menschen aktiv sind. Finanzielle Anreise, wie das Reduzieren der Kosten einer Frühpension, wirken jedoch weniger stark, weil Menschen mit passiver Strategie diesen Anreizen einfach keine Beachtung schenken. Eine Pensionspolitik, welche nur auf das Erhöhen des Rentenalters mit einfachem Zugang zu einer Frühpension setzt, bürdet Menschen mit passiver Entscheidungsstrategie hohe Kosten auf. Diese warten länger auf eine Pension, obwohl eine Frühpension optimal wäre.

Diese Kosten können wir senken. Wir können Information zu den Konsequenzen von Pensionsentscheiden so zur Verfügung gestellt wird, dass auch Menschen mit passiver Pensionsstrategie sie wahrnehmen. Ein Vermögensauszug ähnlich dem aus der zweiten Säule, der alle Pensionsvermögen und Einkommen zu einem Gesamtvermögen verrechnet, könnte vielen Menschen helfen ihre Pensionsentscheide aktiv zu gestalten.

Zu den Autoren:
Rafael Lalive und Stefan Staubli sind Professoren der Wirtschaftswissenschaft in Lausanne und Calgary. Sie untersuchen die letzte Rentenreform im Rahmen eines Forschungsprogramms des National Bureau of Economic Research, das sich allen Fragen um Pensionsreformen widmet.

Mini-Regierungsprogramme statt Sachvorlagen – die schleichende Abwertung der direkten Demokratie

Monika Bütler

(erschienen unter dem Titel „Je heikler die Reform, desto grösser die Vorlage“ in der NZZ am Sonntag, 8. Juli 2017)

„Ihr Schweizer stimmt über den Umwandlungssatz ab?? Du machst Witze?!“ Die Verblüffung meines kanadischen Kollegen ging weit über die politische Bestimmung des Umwandlungssatz hinaus: Eine Rentenreform direkt-demokratisch?

In Festreden und nach Abstimmungen – vor allem nach gewonnenen – wird unsere Direkte Demokratie gern gelobt. Zurück im politischen Alltag trauen unsere Parlamentarier und Regierenden dem Urteil der Stimmbürger(innen) nicht immer. Und verpacken heikle Entscheidungen mehr und mehr in wahre Monstervorlagen.

Die Auswirkungen der Energiestrategie ES2050 überblickte kaum jemand. Selbst Experten haben Mühe, alle Elemente der im Herbst zu entscheidenden Reform zur Alterssicherung AV2020 zu verstehen. Die vor kurzem abgelehnte Unternehmenssteuer-Reform war da fast schlank.

Solche umfangreichen und komplizierten Vorlagen mit kaum abschätzbaren Folgen sehen weniger wie Sachvorlagen aus als wie schwammige Mini-Regierungsprogramme einer grossen Koalition. Dies zeigt sich auch in den Debatten: Argumente treten in den Hintergrund, Überzeugungen in den Vordergrund. „Es gibt keine Alternative.“ „Wer gegen uns ist, spielt den Linken/Rechten in die Hände.“ Werbebüros werden dafür bezahlt, die Vorlagen wieder „einfach“ zu machen.

Zugegeben, die Welt ist komplex (was sie im Urteil der Zeitgenossen früher schon war). Drum sind gewisse Abstimmungsvorlagen notgedrungen anspruchsvoll. Nur: Sie werden noch komplexer, wenn unterschiedliche Vorlagen aus abstimmungstaktischen Gründen zu Paketen geschnürt werden. Oder wenn Zückerchen für potentielle Gegner die angedachten Reformen zu wahren Wundertüten anreichern.

Tatsächlich hat der Souverän nicht immer den Weitblick gehabt, eine letztlich erfolgreiche Reform bei der ersten Gelegenheit durchzuwinken. Die Langsamkeit der Direkten Demokratie ist aber nicht unbedingt schlecht. Mit Abstimmen ist ein Lernprozess der Stimmbürger verbunden. Gleichzeitig entwickeln sich auch die Vorlagen. Ein Paradebeispiel ist die AHV, die nach mehreren Fehlversuchen in den dreissiger Jahren 1949 in der Volksabstimmung obsiegte.

Die meisten Schweizer(innen) sind stolz auf die direkte Demokratie. Zu Recht: Sie haben sie nämlich nicht gratis erhalten. Und mussten schon früher mehrmals für sie kämpfen. Von 1914 bis 1949 hielten Bundesrat und Parlament – aus Angst vor dem unwissenden Volk – wenig von direkter Demokratie. Lieber regierten sie, wie Martin Beglinger in einem faszinierenden Essay (NZZ Geschichte No 10) nachweist, mittels Dringlichkeitsrecht. Initiativen wurden zum Teil über 10 Jahre verschleppt oder gingen ganz „vergessen“. Bis welsche Erzföderalisten und Gottlieb Duttweiler den Stimmbürgern wieder zu ihren Rechten verhalfen – dies gegen Willen sämtlicher grosser Parteien.

Vom obrigkeitlichen Misstrauen gegenüber dem Souverän zeugen noch heute die Hürden für Initiativen: nicht nur die Unterschriftenzahl, sondern auch das Erfordernis der Einheit der Materie. Dies kontrastiert seltsam zu den Monstervorlagen neueren Datums, die den Einheits-Test wohl verfehlen würden.

Man kann mit guten Gründen die direkte Demokratie kritisieren und sie anpassen wollen. Eine Aushebelung durch die Hintertür mit Miniregierungsprogrammen ist der falsche Weg. Die Vor- und Nachteile der direkten Demokratie müssen offen diskutiert werden können. Die Urteilskraft der Stimmbürgerinnen sollte man ohnehin nicht unterschätzen: So wurde die Direktwahl des Bundesrates schon dreimal abgelehnt: 1900, 1942 und 2013. Das fand mein kanadischer Kollege ebenfalls erstaunlich.