Monika BĂĽtler

Das Thema meiner letzten Kolumne in der NZZ am Sonntag ist Regulierung. Staaten greifen durch vielerlei Vorschriften in den Alltag der Bürger ein, Grossrisiken aber bleiben oft unreguliert. Warum dies so ist, können Sie hier lesen.

Urs Birchler

Auf diesen Tag hat sich unser Team gefreut: Unser Gutachten zuhanden der SP Schweiz erblickte an der Pressekonferenz von heute morgen das Licht dieser Welt. Inke Nyborg, Diana Festl-Pell, René Hegglin und ich haben seit Wochen nur noch TBTF verstanden. Jetzt freuen wir uns auf Reaktionen.

Das Gutachten kann heruntergeladen werden von der Homepage der SP Schweiz (samt Pressematerial) oder bei unserem Institut als PDF.

Urs Birchler

Eugene Fama, MitbegrĂĽnder der modernen Finanzmarktwissenschaft und geistiger Vater der “Efficient Market Hypothesis” bleibt einer der ĂĽberzeugtesten Vertreter der Marktwirtschaft und der Finanzmärkte als Nervenzentrum der Wirtschaft. Umso bemerkenswerter seine AusfĂĽhrungen zum Problem der unfreiwilligen Staatshaftung fĂĽr Banken (Too Big to Fail) in einem Fernsehinterview mit CNBC.

Fama stellt mit aller Prägnanz fest, dass TBTF eine Lizenz zum Eingehen von Risiken auf Kosten der Allgemeinheit darstellt. “Das ist nicht Kapitalismus”. Mit anderen Worten: Die Standard-Argumentation der Banken, Massnahmen zur Eindämmung der Staatshaftung seien Eingriffe in den Markt, ist Unsinn.

Fama hält allerdings wenig von komplizierten Regelwerken nach Art der Obama-Reform oder der EU-Regulierungs-Offensive. Sein Rezept: Mehr Eigenmittel, und zwar dramatisch mehr: nicht eine Anhebung von drei auf fünf Prozent, sondern auf 40 oder 50 Prozent!

Und wie gesagt: Fama ist nicht ein unbelehrbarer Anti-Kapitalist, sondern ein intellektueller Kapitän, der wohl mit dem Schiff der Martwirtschaft unterginge, wenn es sein müsste. (Anders als prominente schweizerische TBTF-Kritiker, die das Schiff bereits verlassen haben.)

Wer mehr wissen möchte, findet weitere Beiträge im Blog The Baseline Scenario.

Urs Birchler

Der Bundesrat hat am 12. Mai einen neuen Entwurf zum Einlegerschutz präsentiert. En passant werden auch die Bestimmungen zur (Zwangs-)Sanierung revidiert. Einiges daran ist gut (Schuldumwandlung, Art. 31 Abs. 3 EBankG) oder mindestens gut gemeint (good bank — bad bank, Art. 30 EBankG).

Mit Entsetzen stelle ich jedoch fest, dass der ökonomische Kompass der Sanierung verloren gegangen ist. Bisher verlangte das Gesetz, dass ein Sanierungsplan “die Interessen der Gläubiger und der Eigner bestmöglich wahrt” (Art. 29 Abs. 1 BankG). Auf gut ökonomisch bedeutete dies: Die Aufsichtsbehörde muss bei der Zwangssanierung einer Bank die vorhandenen Werte der Bank maximieren. Dies schliesst Lieblingslösungen der Behörde auf Kosten der Aktionäre aus.

Der neue Entwurf verlangt nur noch, dass die Sanierung “die Gläubiger voraussichtlich besser stellt als die sofortige Eröffnung des Bankenkonkurses” (Art. 31 Abs 1 lit.c EBankG). Das ist viel bescheidener, unanständig bescheiden. Die Behörde gewinnt nämlich hier einen Spielraum auf Kosten der Aktionäre. Ich bin zwar der letzte, der mit den Aktionären einer sanierungsbedĂĽrftigen Bank Erbarmen hat. Und oft wird fĂĽr die Aktionäre auch bei wertschonendster  Sanierung tatsächlich nichts ĂĽbrig bleiben. Aber in der Marktwirtschaft geht’s eben manchmal ums Prinzip, sonst landen wir bei der BehördenwillkĂĽr.

Ich war seinerzeit Mitglied der Arbeitsgruppe, welche die bestehenden Bestimmungen erarbeitet hat. Es war nicht einfach, die Juristen in der Gruppe davon zu überzeugen, dass aus ökonomischer Sicht bei einer Sanierung die Substanz zu maximieren ist. Aber es ist damals gelungen. Acht Jahre älter und um eine Krise reicher werfen wir den ökonomischen Kompass wieder über Bord.

Urs Birchler

Gerade erhielt ich von Inke Nyborg den Hinweis, dass es der Zwischenbericht der Expertengruppe des Bundes (vom 23. April) in die internationale Blogosphäre geschafft hat, und zwar gleich auf ein hohes Podest. Harvard-Professor Greg Mankiw rühmt die Schweiz, da die Expertengruppe explizit sogenannte CoCos (Contingent Convertible Bonds) vorschlägt.

Mich hat’s gefreut, weil ich die (von namhaften Akademikern und Praktikern propagierten) CoCos kĂĽrzlich in meiner Antrittsvorlesung und im Zwischenbericht fĂĽr die SP Schweiz unterstĂĽtzt hatte.

Mankiw’s Beitrag ist auch eine gute Ergänzung zu meinem Interview in NZZ Impulse zum Zwischenbericht der Expertengruppe.

 Monika Bütler

 Google sucht IT Spezialisten und beisst sich die Zähne aus am für 2010 halbierten Kontingent für Arbeitnehmer aus Drittstaaten (siehe z.B. Tagesanzeiger).

Leider lassen sich Spezialisten und Spezialistinnen auf dem Arbeitsmarkt nicht einfach googlen und downloaden. Unser Blogeintrag vom 11. März bleibt somit hochaktuell.

Monika BĂĽtler

Wir suchen eine Haushalthilfe mit circa 50%-Pensum. Das wäre keinen Blogeintrag wert. DafĂĽr die Online-Stellenvermittlung Treffpunkt Arbeit: Die vom seco organisierte Informationsplattform ist zumindest aus der Sicht potentieller Arbeitgeber verbesserungsfähig — um es milde auszudrĂĽcken.

Eine Online-Suche nach Haushalthilfen/Haushälterinnen fĂĽr den Arbeitsplatz ZĂĽrich lieferte am Stichtag 168 Hits. Die vom Computer ausgespuckte Liste enthielt folgende Information: Je eine Identifikationsnummer im Format AE123456, Kanton und Beruf. Neben einer fĂĽr uns nutzlosen Nummer somit die zwei Suchbegriffe, die wir bereits selber eingegeben hatten. Hingegen keine brauchbare Kurzbeschreibung wie: “Ă„ltere Italienisch sprechende Frau sucht 60% Stelle in Familie mit Kindern”, welche mindestens eine erste Vorauswahl zugelassen hätte.

Die 168 potentiellen Bewerberinnen müssen einzeln angeklickt werden. Das Studium der Einträge ist allerdings wenig ergiebig: Es finden sich auch im Dossier keine Informationen, die einem potentiellen Arbeitgeber erlauben würden, eine engere Auswahl zu treffen und sich dann mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Verbindung zu setzten. Abgesehen davon, dass alleine schon die Ansicht von 168 Profilen mehrere Stunden dauern würde.

Im Dossier finden sich Informationen zu Alter, Geschlecht, FĂĽhrerausweiskategorie (meistens B) und detaillierte Infos ĂĽber den Aufenthaltsstatus. Letzteres, obwohl des RAV kaum Personen ohne Arbeitsbewilligung vermitteln dĂĽrften. Der Wohnort wird nicht erwähnt,  dafĂĽr die Bereitschaft diesen zu wechseln (fast immer “nein”). Aus der Adresse des RAV ist dann der ungefähre Wohnort indirekt doch ersichtlich.

Aus gut gemeinten Datenschutzgründen nicht erwähnt wird die Nationalität. Bei einer Person mit Bewilligung F (= vorläufig aufgenommen) und Muttersprache Französisch wird es sich allerdings kaum um eine Französin handeln. Apropos Sprachen: Unter den aufgelisteten Kandidatinnen scheint es einige Sprachwunder zu geben, die neben ihrer Muttersprache mehrere Sprachen in Wort und Schrift gut beherrschen. Mindestens steht es so im Dossier.

Am Schluss bleibt Ratlosigkeit: Wie soll denn ein potentieller Arbeitgeber aufgrund dieser Angaben Kandidatin AE123456 (46, Aufenthalt B, Muttersprache Spanisch, Wohnortswechsel nein, Tagespendler) von Kandidatin AE987654 (35, Aufenthalt C, Portugiesisch, Wohnortswechsel nein, Tagespendler) unterscheiden können? Es fehlen genau die Informationen, welche normalerweise in der Stellenvermittlung im Zentrum stehen: Frühere Erfahrungen, Fertigkeiten (Kochen? Bügeln?), Motivation, persönliche Angaben, Engagement, Flexibilität und zeitliche Verfügbarkeit.

Möglich, dass das RAV die Zügel selber in der Hand behalten möchten, weil es die Bewerberinnen besser kennt. Mit der gewählten Informationsstrategie steigt allerdings die Chance auf erfolgreiche Vermittlung kaum.

Monika BĂĽtler und Urs Birchler

Eine Hiobsbotschaft für die Lehrerin unseres jüngeren Sohnes: Sie darf ab sofort nicht mehr unterrichten. Nein, sie hat weder gestohlen noch Kinder geschlagen. Es ist viel einfacher: Sie ist Südafrikanerin. Ihre Arbeitsbewilligung wird nach zwei Jahren erfolgreicher Tätigkeit nicht mehr verlängert.

Der Hintergund: Der Bundesrat hat das Kontingent fĂĽr Arbeitsbewilligungen fĂĽr Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) halbiert. Es wird 2010 deshalb maximal 2000 unbeschränkte Aufenthaltsbewilligungen (“B”) und maximal 3500 Kurzzeit-Aufenthaltsbewilligungen (“L”) geben. Entsprechend werden die Kantone auch nur halb so viele Arbeitsbewilligungen erteilen können. Zu den Nicht-EU Staaten gehören Länder wie die USA, Kanada und Australien, aus denen von schweizerischen Firmen hoch begehrte Spezialisten kommen. IT Firmen, internationale Schulen und Forschungsanstalten sind von den Einschränkungen ganz besonders betroffen.

Zum Vergleich: Im Jahre 2009 erhielten rund 50′000 Personen aus EU17- und EFTA-Staaten B- und L-Aufenthaltsbewilligungen. Ferner erhielten 10′542 Personen Asyl, wurden vorläufig aufgenommen, oder ihr Aufenthalt wurde aus anderen GrĂĽnden mit einer fremdenpolizeilichen Bewilligung geregelt, davon 2700 aufgrund einer Härtefallregelung.

Unsere Kinder und ihre hoch-qualifizierte und engagierte Lehrerin werden nicht die einzigen sein, die unter der absurden Einwanderungspolitik leiden. Ein Härtefall ist dies offenbar dennoch nicht. Öffentlicher Widerstand gegen den Verhältnisblödsinn bei den Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen scheint sich auch nicht zu regen. Der nichtgewährte Härtefall für einen in der Schweiz mehrfach vorbestraften, in seinem Heimatland in keiner Weise bedrohten Kolumbianer rührte hingegen die Tränen der Härtefallkommission und füllte während Tagen mehrere Seiten im Tagesanzeiger.

Marc Chesney

Pour le dĂ©tenteur d’informations privilĂ©giĂ©es, opĂ©rer sur les marchĂ©s dĂ©rivĂ©s est probablement plus avantageux que de directement acheter ou vendre le titre concernĂ©. Il bĂ©nĂ©ficie Ă  la fois d’incitatifs Ă©conomiques (coĂ»t de transaction rĂ©duit, capital initial faible, importante capacitĂ© de levier financier) et d’incitatifs stratĂ©giques (discrĂ©tion offerte par le marchĂ© des options). Il est dès lors raisonnable de penser que des acteurs de marchĂ© bĂ©nĂ©ficiant d’informations privilĂ©giĂ©es relatives Ă  une sociĂ©tĂ© puissent prĂ©fĂ©rer traiter des options plutĂ´t que des titres de la compagnie. C’est bien l’objet de notre Ă©tude qui a permis de dĂ©tecter un certain nombre d’opĂ©rations suspicieuses tant aux Etats-Unis qu’en Europe (voire aussi l’article dans Le Temps).

A titre d’exemple, l’analyse de 6 ans de données, permet de détecter des transactions suspectes pour 5 options de vente, sur le titre EADS sur les marchés EURONEXT à Paris et EUREX à Francfort. Celles-ci ont toutes été effectuées au printemps 2006, soit peu de temps avant l’annonce du 13 juin révélant publiquement les retards de livraison de l’A380, dont pâtira le cours de l’action EADS. Dans un tel jeu de bourse, acheter par exemple le 3 mai 2006 des options de vente de prix d’exercice 30 euros et de maturité le 16 juin à un prix de 1,54 euros l’unité, lorsque le cours d’EADS est de 29,76 euros et les exercer ou les revendre le 14 juin, quand le cours de l’action s’est effondré à 18,79 euros et que la valeur de l’option est passée à 11,27 euros, peut s’avérer très rémunérateur. En l’occurrence, nous estimons à 25,6 millions d’euros sur la place de Paris et à 10,7 sur celle de Francfort, les gains nets réalisés lors de ces transactions suspectes. L’intérêt des options ? Pour obtenir ces 36 millions d’euros, les opérateurs, n’ont eu a misé qu’environ 9 millions. Soit des rendements proches de 400% en quelques dizaines de jours….

Les autorités de marchés prétendent contrôler de près ces marchés dérivés. Est-ce le cas ?  Si ces derniers ne sont pas suffisamment surveillés, d’importantes affaires de délit d’initiés risquent de leur échapper.

Monika BĂĽtler

Eine Zeitung meldete gestern, dass Kinder ĂĽber sieben Jahre im Auto nun doch nicht schon ab dem 1. April 2010 ins Kindersitzli mĂĽssen. Diese Meldung ist falsch — leider. Bis heute gibt es nämlich keinerlei wissenschaftliche Evidenz, dass mit dieser Massnahme die Sicherheit der Kinder ĂĽber das Angurten hinaus verbessert wird. Der wirtschaftliche Nutzen ist hingegen klarer: Produzenten der sogenennten “KinderrĂĽckhaltevorrichtungen”, Grossverteiler und Verleger von Testmagazinen, dĂĽrften begeistert sein. FĂĽr alle anderen ist die Ausdehnung der Kindersitz-Pflicht im Auto teuer und nutzlos, wie ich im externen Standpunkt in der NZZ am Sonntag vom 29. November dargelegt habe.

Wer stoppt diesen beispiellosen bĂĽrokratischen Unsinn?