Financial Stability Board (FSB) blamiert Bundesrat

Urs Birchler

Der Bundesrat “löste” das CS-Problem im vergangenen März mit Gewalt – gegenüber der Credit Suisse, der UBS und de facto gegenüber der SNB. Den vorgesehenen Instrumenten des Bankengesetzes zog er Notrecht vor. Solches erfordert starke Gründe. Die vom Bundesrat vorgebrachten Argumente hat jetzt das Financial Stability Board (FSB) in einem Bericht untersucht.

Das FSB ist das von den Behörden der G20-Länder getragene internationale Expertengremium zum Thema Finanzstabilität. Es ist das Dach-Gremium zu spezialisierteren Gremien wie dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Banken), IOSSCO (Versicherungen) u.a. Im FSB ist auch die Schweiz vertreten (aktuell mit Staatssekretärin Daniela Stoffel und Notenbankpräsident Thomas Jordan).

Das FSB als Behördenorganisation formuliert seine Berichte mit Bedacht. Auch der 35-seitige Bericht zur Behandlung der CS und anderer fallierter Banken ist sorgfältig abgefasst. Umso erstaunlicher die Aussagen: Die Kritik an der Entscheidung des Bundesrates klingt – entfernt man die übliche Watte der Diplomatie – vernichtend. 

Doch vorab zum Hintergrund: Wenn eine Bank ihre Probleme nicht mehr aus eigener Kraft lösen kann, wie die CS im März 2023, gibt es im Prinzip drei Lösungen (die bei einer Aufteilung der Bank auch kombiniert werden können) :

  • Modell “Götti”: Jemand (UBS, Bund) kauft die Bank samt ihren Problemen.
  • Modell “Resolution”: Die Bank wird saniert.
    a) mittels Rückschnitt von Ansprüchen der Aktionäre und der Gläubiger (bail in)
    b) mittels Zufuhr neuer Mittel, notfalls durch den Staat (bail out)
  • Modell “Konkurs”: Die Bank wird liquidiert.

Der Bundesrat behauptete, das Modell Resolution – verbunden mit einer allfälligen (Teil-)Verstaatlichung sei nicht in Frage gekommen. Warum nicht? 

Die zuständige Finanzministerin (frisch im Amt) liess am Wochenende der Notlösung über ihren gemäss NZZ gut informierten Parteipräsidenten im Tages-Anzeiger verlauten, der Grund sei Druck aus dem Ausland gewesen. Später argumentierte der Bund:

  1. Das Vertrauen in die CS sei unwiederbringlich zerstört gewesen. 
  2. “dass eine Sanierung einer global systemrelevanten Grossbank und ein Bail-In im aktuellen Marktumfeld zu massiven Verwerfungen geführt hätte”.
  3. “Der Konkurs der Finanzgruppe unter Aktivierung des Schweizer Notfallplanes zur Fort- führung insbesondere der systemrelevanten Funktionen in der Schweiz hätte mit [an] Sicherheit grenzender Wahrsch[e]inlichkeit in der aktuellen Lage erst recht zu einer massiven Destabilisierung der Märkte geführt.”

Ziemlich vage verwirft das Eidg. Finanzdepartements EFD auf der FAQ-Seite zur Credit Suisse die Möglichkeit einer geordneten Resolution mit Hinweis auf internationale und nationale Risiken. Eine (Teil-)Verstaatlichung wurde offenbar nicht ernsthaft in Erwägung gezogen (und auch nicht den Kosten des TBTF-Status der Kombi-UBS gegenübergestellt), sobald am Horizont die Gotte UBS auftauchte.

Das Hauptargument des Bundesrates lautete zusammengefasst: Das vorhandene, in den vergangenen Jahren schrittweise ausgebaute, gesetzliche Instrumentarium des Modells „Resolution” war nicht anwendbar. 

Schon die FINMA teilte diese Auffassung in ihrem Recovery and Resolution Report per Ende 2022 (publiziert kurz nach der CS-“Rettung”) nicht: Beide Grossbanken erhielten in allen drei Kategorien (Recovery plan, Swiss emergency plan, Institution resolvability) die Note „grün“. Dennoch sah der Bundesrat rot.

Das Financial Stability Board verwirft nun die Argumentation des Bundesrates in ihrer Gänze. Eine Umsetzung der von der FINMA – in Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden bis hin zu asiatischen Aufsehern – vorbereiteten Resolutions-Pläne wäre möglich gewesen (S. 11). Die FINMA sei auch bereit gewesen, diese Pläne umzusetzen, sollte die Übernahme-Lösung scheitern. Im Wortlaut:

Some have suggested that … the resolution framework is not workable. However, the FSB’s review does not support that conclusion. As indicated above, a resolution was ready to be implemented that weekend. (S. 11)

Dass ein internationales Gremium dies in aller Deutlichkeit sagt, zeigt zweierlei: Erstens war der “internationale Druck” in Richtung der vom Bundesrat gewählten Lösung wohl eher eingebildet. Und zweitens sind die vom Bundesrat vorgebrachten Argumente zugunsten dieser Lösung, finanztechnisch gesprochen, Nonvaleurs. Langfristig, so sei angefügt, ziemlich teure.

Digitales Bargeld — Swiss Made?

Urs Birchler

So digital wie Bitcoin, so sicher wie ein Fünfliber oder eine Banknote der Schweizerischen Nationalbank — so wünschen sich manche das ideale Geld. Verschiedene Notenbanken prüfen deshalb seit einigen Jahren die Idee des digitalen Zentralbankgeldes (CBDC — Central Bank Digital Cash/Currency).

In einem Arbeitspapier der SNB haben drei Autoren — David Chaum (DigiCash u.v.m.), Christian Grothoff (Berner Fachhochschule), Thomas Moser (Mitglied des erweiterten Direktoriums der SNB) — unlängst untersucht, nicht ob, aber wie die SNB gegebenenfalls eine „Digitalnote“ schaffen könnte.

Am Anfang steht die Entscheidung: Konto oder Münze (token)? Digitales SNB-Geld in Kontoform gibt es bereits in Gestalt der Giroguthaben der Banken, mit denen diese den Zahlungsverkehr untereinander abwickeln. Die SNB müsste also bloss den Kundenkreis auf das Publikum ausweiten. Dieser Weg ist jedoch dornig: (1.) Die SNB müsste personalintensive Vorkehren zur Verhinderung von Geldwäscherei umsetzen (know your customer); (2.) Konti sind nicht anonym und damit nie hundertprozentig immun gegen staatlichen Missbrauch; (3.) Kontoüberweisungen hinterlassen Daten beim Empfänger.

Die Autoren entschieden sich daher für die Variante „Token“, d.h. die digitale Münze. Hier heisst die Herausforderung: Wie verhindert man eine Duplikation (Fälschung). Copy-Paste mit dem Münzcode wäre doch zu verführerisch. Hier kommt Entscheidung zwei: Hardware oder Software. Ein digitales Guthaben kann in einem geschützten Hardware-Bereich gespeichert werden, ähnlich der bereits bekannten SIM-Karte. Oder es kann in nicht-klonbarem Code niedergelegt werden. Die Autoren befürworten aus Sicherheitsgründen den letzteren Weg, das heisst eine „Sofware-Only“-Lösung.

Konkret befänden sich unsere Digitalfünfliber — wo sonst? — auf dem Handy. Dahin gelangen sie ab Bankkonto. Vom Handy aus können sie ausgegeben oder wieder auf ein Bankkonto zurück geschickt werden. Dieses Digitalgeld wäre also ein Inhaber“papier“. Es hinterlässt beim Bezahlen keine Spuren der Herkunft, genau wie herkömmliches Bargeld. Und wenn das digitale Portemonnaie beim Segeltörn ins Meer fällt, ist mit dem Handy auch das darauf gespeicherte Geld verloren, genau wie beim Portemonnaie.

Das Elegante an der vorgeschlagenen Lösung ist die klare Arbeitsteilung zwischen SNB und Geschäftsbanken. Der Bezug und die Rückgabe von Digitalmünzen erfolgt nur zwischen Inhaber (Kunde oder Händler) und Geschäftsbank. Die Überprüfung und Signatur wird von der SNB geleistet, an welche gebrauchte Digitalmünzen (ähnlich der abgenutzten Banknoten) zurückkehren. Damit bleibt die Trennung von Kundenprüfung (Geschäftsbank) und Schaffung von Zentralbankgeld (SNB) gewahrt.

Das Kernstück des Arbeitspapiers ist die kryptographische Umsetzung dieser Prozesse. Sie beruht, ähnlich wie die Verifizierung bei Bitcoin, auf der Kombination eines privaten Schlüssels und eines öffentlichen Schlüssels.

Wer bei seiner Bank eine Digitalmünze bezieht, erzeugt einen privaten
Schlüssel und bekommt eine Signatur der Zentralbank über den
dazugehörigen öffentlichen Schlüssel, ohne dass diese Schlüssel den
Banken zu diesem Zeitpunkt bekannt werden. Beim Ausgeben der Münze (via Händler und Empfängerbank) signiert der Kunde mit dem privaten Schlüssel die Anweisung zur Übertragung des Wertes der Münze an den Händler, und die Zentralbank prüft die Gültigkeit der Münze auf Basis der Signatur. Bisher alles genau wie Bargeld.

Der Trick bei der Echtheitsprüfung beruht darin, dass die SNB sehen kann, ob das Resultat einer Berechnung (konkret: einer in der Kryptgraphie üblichen Operation mit grossen Primzahlen) korrekt ist, ohne die Ausgangszahlen zu kennen. Wir erinnern uns an die Neunerprobe aus der Primarschule: Ein Blick auf die Neunerprobe zeigt der Lehrerin, ob das Ergebnis einer Division richtig ist (genauer: sein kann), ohne dass sie die Ausgangszahlen ansehen muss. Besser ist vielleicht der Vergleich mit der Prüfziffer einer IBAN-Nummer. Die Prüfziffer folgt aus der IBAN, aber die IBAN nicht aus der Prüfziffer. Die Mathematik der Echtheitsprüfung ist im Arbeitspapier ziemlich verständlich dargestellt. Denjenigen, die wie ich noch nie vom Inversen einer Modulo-Funktion gehört haben, sei eine kurze Nachhilfe empfohlen. Das Chaum-style blind-signature protocol sparen wir uns für den Party-talk. Wichtig ist aber, dass die ganze Software hinter der im Papier dargestellten Digitalmünze auf Open Source Software beruht, und zwar auf dem offensten der verschiedenen Standards, der sogenannten GNU Public License und dem System der GNU-Taler.

Zwischenfazit: Die vorgeschlagene Lösung besticht dadurch, dass sie von allen bisher vorgeschlagenen Formen von CBDC die bestmögliche Abbildung von Bargeld in digitaler Form zu sein scheint. Dennoch bestehen im Hinblick auf eine — von der SNB ausdrücklich nicht geplante — Implementierung noch einige Fragen:

  • Würden im Krisenfall die Kontoinhaber ihr Geld massenweise von den Banken abziehen und in SNB-Digitalgeld umtauschen (Bank Run)?
    Die Autoren bezweifeln dies, da das Geld nicht auf ein Koto bei der SNB fliesst, sondern bei den Inhabern auf dem Handy herumgetragen werden müsste.
  • Lassen sich mit der Digitalmünze Steuern hinterziehen. Die Autoren verneinen dies (ich bin nicht sicher, ob ich die Argumentation schon voll begriffen habe). Ob dies ein Vor- oder ein Nachteil wäre, dürfte umstritten sein (und wäre dann doch ein Unterschied zu Bargeld).
  • Wäre das Geld sicher vor Manipulation? Die digitalen Münzen hätten ein Verfallsdatum und kehrten immer wieder zur SNB zurück, wo sie vernichtet und ersetzt werden. Die Autoren machen geltend, dies sei wichtig, damit nicht immer mehr alte Nummern im Umlauf sind, was die Anfälligkeit zu Missbrauch erhöhen würde. Überdies würden auch die bestehenden Banknoten-Serien periodisch ausgetauscht, wenn auch nur ungefähr alle zehn Jahre. Gleichzeitig sehen sie beim Umtausch die Möglichkeit, zum Beispiel Gebühren zu erheben (=Negativzinsen). Auch dies wäre ein Unterschied zum bestehenden Bargeld, und ebenfalls ein absehbar umstrittener. Hier besteht daher noch eine Lücke in den Spielregeln.
  • Wäre digitales Bargeld eins zu eins gleich physischem Bargeld? Gemäss den Autoren bestünden gewisse Unterschiede, daher könnte also zwischen den beiden ein „Wechselkurs“ ungleich 1 entstehen. Die SNB könnte den Kurs natürlich mit flexiblem Angebot bei 1 fixieren, sei es freiwillig, sei es kraft (anzupassendem) Gesetz. Hier besteht noch Klärungsbedarf.

Fazit: Das im SNB-Arbeitspapier dargelegte Modell eines digitalen Zentralbankgeldes für jedermann scheint mir das interessanteste bisher vorgelegte Rezept. Näher zum physischen Bargeld kommt man kaum noch. In der Halbzeit liegt also die Schweiz mit ihrem „Digi-Taler“ vorne. Für die zweite Hälfte (oder sind wir schon in der Verlängerung?) würde ich noch jemanden aus der Rechtswissenschaft einwechseln.

[P.S: Christian Grothoff, einer der drei Autoren des Arbeitspapiers hat mich auf einen technischen Fehler aufmerksam gemacht. Seine korrigierte Version des Abschnitts „Wer bei seiner Bank eine Digitalmünze bezieht“ habe ich in den Text integriert. Herzlichen Dank, Christian!]

Verbot der Staatshilfe an die Kantonalbank

Urs Birchler und Christoph Basten

Der Kanton Glarus hat nichts weniger als eine Pioniertat vor.
Wir haben kürzlich über sein Vorhaben berichtet, die Kantonalbank zu privatisieren. In der Zwischenzeit hat die Glarner Regierung die gesamten diesbezüglichen Unterlagen an den Landrat publiziert. Zu diesen Unterlagen gehört namentlich ein Rechtsgutachten von Prof. Christoph Bühler (UZH) zur Frage der sogenannten impliziten, d.h. nicht ausdrücklich im Gesetz abgestützten Staatsgarantie.

Das Gutachten Bühler nennt drei mögliche Gründe einer Staatshaftung ohne gesetzliche Staatsgarantie:

  1. Haftung aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit (Art. 39 BankG, Art. 754 OR)
  2. Vertrauenshaftung des Kantons (Art. 2 ZGB)
  3. Risiko eines „Faktischen Beistandszwangs“ (keine gesetzliche Verankerung)

Die ersten beiden Risiken sind zivilrechtlicher Natur. Der Kanton kann diese Risiken — immer gemäss Gutachten — minimieren, indem er seine konkreten Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftstätigkeit der Bank aufgibt und auf die Formulierung einer eine Eignerstrategie verzichtet. Der Kanton würde sich wie ein gewöhnlicher Aktionär verhalten und sich beschränken auf Wahrnehmung seiner Interessen an der jährlichen Generalversammlung. Ferner wäre im Auftritt sowohl des Kantons als auch der Bank jeder Anschein auf eine Garantie oder Solidarbürgschaft strikt zu vermeiden; zusätzlich wäre sicherheitshalber ausdrücklich im Gesetz festzuhalten, das der Kanton nicht für die Verbindlichkeiten der Bank haftet.

Das drittgenannte Risiko — der faktische Beistandszwang — beruht darauf, dass der Kanton auch ohne ausdrückliche Haftung für die Verbindlichkeiten im Krisenfall versucht sein könnte, die Kantonalbank “freiwillig“ finanziell zu unterstützen, anstatt sie zu liquidieren (siehe dazu auch unser ökonomisches Gutachten. Gegen dieses Risiko empfiehlt das Gutachten Bühler lediglich, im Kantonalbankgesetz vorbeugend eine komfortable Eigenmittel-Ausstattung zu verlangen. Es weist ferner auf den entscheidenden Faktor hin, dass das Bankensanierungs- und -insolvenzrecht des Bundes (bei nicht international verflochtenen Banken) bereits verschiedene Mittel zum Verhindern einer Bankliquidation und einer Kantonshilfe bietet.

Der Kanton Glarus fasst nun aber auch den letzten Schritt ins Auge: Er formuliert in der revidierten Verfassung ein ausdrückliches Verbot von Staatshilfe:

Der Kanton garantiert nicht für die Verbindlichkeiten der Kantonalbank. Eine Unterstützung ist selbst in einer Notlage und anderen Fällen zeitlicher Dringlichkeiten gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Buchstabe d ausgeschlossen.

[Jener Artikel besagt: Der Regierungsrat ist zuständig für … Verordnungen und Verfügungen in Notlagen und andern Fällen zeitlicher Dringlichkeiten, insbesondere zur raschen Einführung von Bundesrecht; diese Erlasse sind sobald als möglich dem Landrat oder der nächsten Landsgemeinde vorzulegen.]

Damit dürfte die Glarner Kantonalbank zur ersten Kantonalbank werden, bei der im Rahmen einer Privatisierung auch die Risiken konsequent privatisiert werden.

Privatisierung der Glarner Kantonalbank?

Christoph Basten und Urs Birchler

Der Glarner Regierungsrat (Exekutive) hat heute dem Landrat (Legislative) eine grundlegende Änderung im Verhältnis des Kantons zur Kantonalbank beantragt. Dies geht hervor aus einer entsprechenden Medienmitteilung.

Kernpunkte sind:

  1. Aufhebung der Staatsgarantie
  2. Umwandlung in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft
  3. Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung des Kantons

Der Regierungsrat hatte im Juni 2020 eine Vorlage zur Vernehmlassung gegeben. Dies basierte zum Teil auf einem Gutachten, das wir im Herbst 2019 im Auftrag des Departements für Finanzen und Gesundheit verfassten. Die Vernehmlassung ist in der Zwischenzeit abgeschlossen (die einzelnen Eingaben werden anders als beim Bund nicht publiziert) und die Ergebnisse sind in die neue Vorlage eingeflossen.

Diese geht nun in den Landrat (sie wird vermutlich in den nächsten Tagen publiziert). Geändert werden sollen nicht nur das Kantonalbankgesetz. Die Revision erfordert auch eine Änderung der Kantonsverfassung. Daher bedarf sie auch der Zustimmung durch die Landsgemeinde. Dies könnte zu einer Verzögerung führen, falls die Landsgemeinde wegen der Covid-19 Pandemie nicht abgehalten werden kann. Eine schriftliche Abstimmung ist nämlich nicht zulässig, da an einer Landsgemeinde nicht nur JA oder NEIN beschlossen, sondern auch Abänderungsanträge eingebracht werden können.

Wir haben bei der Arbeit an unserem Gutachten vieles gelernt, aber jetzt auch noch etwas zur Glarner und damit zur Schweizer Demokratie.

Die Nationalbank muss transparenter werden

Yvan Lengwiler

Die Unabhängigkeit der Schweizer Notenbank ist unbestritten. Weil wir so viel Macht an sie delegieren, sollte sie uns aber wesentlich besser informieren.

Es ist nicht möglich nachzuvollziehen, wie die SNB ihre Entscheidungen fällt.

Die Geldpolitik berührt jeden Bürger: Sie steuert die Rendite unserer Vorsorge und den Wechselkurs, sie beeinflusst den Gang der Wirtschaft, die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Entwicklung des Preisniveaus. Sie ist eine der wichtigsten Komponenten der Wirtschaftspolitik, und dennoch löst sie kaum öffentliche Diskussionen aus.

Die SNB, welche die Geldpolitik verantwortet, geniesst ausserordentlich grosse Unabhängigkeit von der Politik. Sie ist noch unabhängiger als das Bundesgericht, dessen Richter abgewählt werden können. Mitglieder des Direktoriums können nur bei Fehlverhalten abgewählt werden und unterstehen auch keiner Amtszeitbeschränkung.

Dieses einmalige Mass an Unabhängigkeit und Machtfülle muss in einem demokratischen Staat mit ebenso umfassender Rechenschaftspflicht und Transparenz und einer funktionierenden Aufsicht gepaart sein.

Die Aufsicht obliegt dem Bankrat, der allerdings interessanterweise einen wesentlichen Teil dieser Kompetenz an das erweiterte Direktorium der SNB zurückübertragen hat (Art 10.2 lit i Organisationsreglement SNB). Die Aufsicht umfasst nur die Beurteilung der Rechtmässigkeit des Handelns der SNB, nicht den Inhalt ihrer Entscheidungen. Das ist das Wesen der Unabhängigkeit.

Die Rechenschaftspflicht wird wahrgenommen, indem die SNB der Bundesversammlung jährlich einen Bericht übergibt, welcher aber explizit ausschliesslich «zur Information» dient. Der Öffentlichkeit gegenüber wird Rechenschaft in Form einer grossen Anzahl öffentlicher Reden wahrgenommen.

Kaum Debatten über die Geldpolitik

Interessanterweise findet in der Schweiz praktisch keine Debatte über die Geldpolitik statt. Das kann daran liegen, dass die Menschen zufrieden sind, oder es kann daran liegen, dass die Geldpolitik als sehr technisches Gebiet betrachtet wird, das Experten überlassen werden sollte. (Die Auswahl des Modelltyps von Militärflugzeugen ist allerdings auch etwas für Experten, und in diesem Bereich finden immer wieder öffentliche Debatten statt.)

Es könnte auch daran liegen, dass die Menschen nur vage verstehen, was die SNB wirklich tut, denn die Transparenz der SNB lässt zu wünschen übrig. Notenbanken waren früher alle sehr intransparent. Aber das hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Es gehört heute zum Mindeststandard, zumindest die Protokolle der Sitzungen der entscheidenden Gremien zu veröffentlichen. Die SNB tut das nicht.

Es ist nicht möglich nachzuvollziehen, wie die SNB ihre Entscheidungen fällt. Was waren die Entscheidungsgrundlagen für die Einführung der negativen Zinsen? Wie kam die Einführung der Wechselkursuntergrenze zustande? Weshalb wurde deren Aufhebung entschieden? Gab es im Direktorium Dissens? Nach welchen Regeln erfolgen Deviseninterventionen? Diese und weitere Fragen bleiben dem Publikum schleierhaft, obwohl es eigentlich Transparenz erwarten dürfte.

Nur drei Personen entscheiden

Das ist besonders problematisch, weil in der Schweiz die wichtige Geldpolitik von einem Gremium entschieden wird, das, anders als in anderen grossen Notenbanken, aus nur drei Personen besteht.

Einer der grössten Ökonomen des 20. Jahrhunderts, Milton Friedman, hat vermerkt, dass eine unabhängige Notenbank zwar besser sei als eine politisch gesteuerte Notenbank, aber dennoch nicht unproblematisch: «Ein weiterer Mangel der Delegation der Geldpolitik an eine unabhängige Zentralbank, die über einen grossen Spielraum und viel Macht verfügt, ist das enorme Ausmass, in dem die Politik von einzelnen Persönlichkeiten abhängig gemacht wird.» (Milton Friedman, «Dollars and Deficits», 1968, S. 186.)

Die Unabhängigkeit der SNB von der Politik ist unbestritten. Aber die Öffentlichkeit sollte im Gegenzug über die Geldpolitik debattieren können. Die Voraussetzung dafür ist viel mehr Transparenz, als Gegenstück zur umfassenden Delegation von Macht an die SNB.

Artikel ist in der NZZ am Sonntag erschienen.

Der e-Franken

Urs Birchler

Vollgeld hat an der Urne verloren. Scheinbar. Der Kern der Idee — unser Geld soll SNB-Geld sein — lebt nämlich weiter in der viel einfacheren Form des elektronischen Zentralbankgeldes, des e-Frankens. Weshalb sollen wir nicht alle ein Guthaben direkt bei der SNB eröffnen können? Sicher, bequem, elektronisch. Und wenn die SNB nicht selber ein paar Millionen Konti führen will, läge hier nicht vielleicht die wahre Aufgabe für die arme Postfinance.

Verschiedene Zentralbanken sind daran, die Idee des Central Bank Digital Cash (oder Currency), CBDC, intern zu prüfen. Letzte Woche wurde die Idee aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert an einer SUERF-Konferenz (Do we need central bank digital currency? Economics, Technology and Psychology) in Mailand. Hier kurz einige der diskutierten Fragen.

  • Will das Publikum noch Bargeld in Papierform? In einzelnen Ländern geht der Notenumlauf stark zurück (Schweden als Paradebeispiel taugt allerdings nicht, da die Notenbank den Banken das Bargeld selber vergrault hat). In anderen steigt er.
  • Wäre e-Geld eine Art Bitcoin? Kaum eine Notenbank möchte sich mit anonymen Konti dem Vorwurf der Geldwäscherei aussetzen. Aber digitales Geld ist nicht gleichbedeutend mit Krypto-Geld und muss auch nicht unbedingt auf einer Blockchain beruhen. Ein herkömmliche Buchhaltung tut’s auch (Stichwort: accounts, not tokens). Die Frage bleibt: Wer hat Einblick in Kundendaten und Transaktionen? Die Notenbank? Ein zwischengeschalteter Abwickler? Nur Strafverfolger mit richterlicher Ermächtigung?
  • Wäre e-Bargeld verzinslich? Im Prinzip ja. Die technische Beschränkung, die einen Zins auf Banknoten praktisch Ausschliesst, bestünde bei e-Geld nicht. Möglich wäre auch eine negative Verzinsung. Die Notenbank könnte also das Geldaussgeben direkt anheizen. Dies gefiele vor allem jenen Ökonomen, welche die faktische Untergrenze der Bargeldverzinsung bei null als Deflationsursache sehen.
  • Verträgt sich zentrales e-Geld mit elektronischem Geld auf Bankkonti? Eher schlecht; im Krisenfall würden die Bankkunden ihr Geld rasch auf die Notenbank übertragen wollen.
  • Würden die Bilanzen der Notenbanken länger? Wie der Vize-Gouverneur der Banca d’Italia warnte: Ja, sehr. Im Umfang, in dem das Publikum von Bankeinlagen auf elektronisches Notenbankgeld umstiege, wüchsen die Bilanzen der Notenbanken und mit ihnen auch die Höhe der von diesen verwalteten Vermögen.
  • Gibt es schon Versuche? Ja, zum Beispiel den vom Gouverneur der Zentralbank von Uruguay vorgestellten Pilotversuch mit einem e-Peso.
  • Besteht eine Garantie, dass e-Geld nicht in der Verwendung eingeschränkt würde, z.B. „ungültig zum Erwerb von Alkohol“ oder von fossilen Brennstoffen, etc.? Diese Frage wurde in der Diskussion aufgeworfen; niemand wagte ein klares Nein.

Alle Präsentationen sind hier zugänglich. Eine ausführlichere Analyse der Pros und Contras von CBDC folgt hier zu gegebener Zeit. Vorläufiges Fazit: Der Fall für oder wider „Vollgeld light“ in Form von Central Bank Digital Cash ist verzwickter, als es auf den ersten Blick scheinen mag.

Vollgeld-Autoritäten

Urs Birchler

Jörg Baumberger, mein Kollege von der UniSG, hat sich die Mühe gemacht, einige der von den Vollgeld-Initianten immer wieder zitierten Belege und Autoritäten genau anzusehen. Sein Bericht (hier im Volltext) ist ernüchternd:

  1. Die von den Initianten dauernd zitierte Studie der Copenhagen Business School: krass fehlerhaft. Die Reaktion der Initianten auf Feststellung der Fehler: im Stillen zugeben und öffentlich verschweigen.
  2. Die Behauptung, Island befinde sich auf dem Weg zum Vollgeld: Längst überholt.
  3. „Zeuge“ Thomas Mayer (ehemaliger Chefökonom der Deutschen Bank und bekennender Staatsskeptiker): wirr. Er befürwortet Vollgeld nur als Übergang zur Privatisierung des Geldwesens [wie das???] und hält Devisenmarktinterventionen der Zentralbank unter Vollgeld für unmöglich; bei Wechselkurs-Turbulenzen hälfen dann gemäss Mayer nur Kapitalverkehrskontrollen.
  4. Der (Vollgeld-)Vorschlag der IMF-Ökonomen von Kumhof&Benes: vom IMF mit einem fetten Disclaimer versehen und von den VGI-Vertretern (aufrund der vielleicht nicht so erfreulichen Implikationen) mittlerweile als Hirngespinst der Gegner abgetan.
  5. Ein Mitglied des akademischen Beirats der Kampagne meint, die Vollgeld-Idee beruhe auf einer ‚conception erronée de la monnaie‘; er stimme aber trotzdem „ja“, so als Denkanstoss.

Danke Jörg!

Geldpolitik unter Vollgeld

Urs Birchler

Ein Knackpunkt der Vollgeld-Initiative ist die Geldpolitik. Die Initiative fordert, dass neu geschaffenes Geld von der SNB à fonds perdu, also ohne Gegenleistung, an Bund und Kantone oder Bürgerinnen und Bürger abgegeben werden muss. Im vorgeschlagenen Art. 99a Abs. 3 heisst es:

Sie bringt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages neu geschaffenes Geld schuldfrei in Umlauf, und zwar über den Bund oder über die Kantone oder, indem sie es direkt den Bürgerinnen und Bürgern zuteilt.

Die SNB erwirbt also bei der Geldausgabe keine Vermögenswerte (Auslandsdevisen und Wertpapiere) mehr, mit denen sie ausgegebenes Geld auch wieder zurückkaufen kann. Aber: Wie es SNB-Präsident Thomas Jordan formulierte: „Wie fordert man Geld zurück, das man zuvor verschenkt hat?“ Eine restriktive Geldpolitik, und damit Inflationsbekämpfung, ist unter der VGI unmöglich.

Die Initianten haben erkannt, dass sie einen Bock geschossen haben. Zum Glück steht im besagten Abs. 3 auch noch ein zweiter Satz:

Sie kann den Banken befristete Darlehen gewähren.

Über Kredite an die Banken wäre eine auf beide Seiten flexible Geldpolitik noch möglich. Nur: Das würde die Stellung der Banken gegenüber heute noch stärken und die Nationalbank zur Grossgläubigerin der Banken — mit den entsprechenden Risiken — zwingen. Genau das Gegenteil von dem, was die Initiative eigentlich wollte.

Drum suchten die Initianten verzweifelt nach einem dritten Weg und fanden ihn — in einer faustdicken Lüge. Klammheimlich fügten Sie in Der Initiativtext erläutert auf Ihrer Website einen Satz ein:

Zusätzlich kann die SNB wie bisher neues Geld durch den Kauf von Auslandsdevisen und Wertpapieren in Umlauf bringen und kann auch über diese Wege die Geldmenge vergrössern und verkleinern.

Dieser Satz war ursprünglich nicht drin [Dank an Joerg Baumberger für ein PDF des ursprünglichen Textes!]. Verständlich, denn er widerspricht dem Initiativtext frontal. Ob die Initianten die eigene Initiative nicht gelesen haben oder ob sie bereits den Teilrückzug anstreben, sei dahingestellt. Den Nimbus der ehrlichen Idealisten haben sie bei mir jedenfalls verloren.

Vollgeld: eine Schlangenfangerei

Urs Birchler

Auf die bevorstehende Abstimmung vom 10. Juni hin, hier eine aktuelle Version des von Jean-Charles Rochet und mir verfassten Vollgeld-Leifaden. Der Leifaden ist neutral geschrieben und versucht, den Argumenten sowohl der Befürworter als auch der Gegner gerecht zu werden.

Die teilweise völlig verdrehten Argumente der Initianten in der öffentlichen Diskussion (kürzlich war ich mit Kathrin Bertschy (GLP) und Raffael Wüthrich (VGI) am Radio, nachzuhören im Kontext) erfordern hier aber auch einmal Gegensteuer.

Ich sag’s daher frei heraus: „Vollgeld“, so wie es die VGI vorschlägt, ist ein Etikettenschwindel. Und der geht so:

  1. Die VGI fordert, dass Einlagen des Publikums bei den Banken zu 100 Prozent, d.h. „voll“, durch Guthaben dieser Banken bei der Nationalbank gedeckt sind,
  2. Die VGI fordert gleichzeitig, dass die SNB neugeschaffenes Geld an Bund und Kantone oder Bürgerinnen und Bürger verschenkt. Den Banknoten und den Guthaben der Banken bei der SNB steht dann also in letzter Konsequenz kein Gegenwert mehr gegenüber, sie würden dann zu „Leergeld“ (meine Terminologie), dessen Wert nicht mehr durch ein SNB-Vermögen gestützt wird.

Die VGI würde also dazu führen, dass unser Geld „Vollgeld“ heisst, aber voll nur noch durch Leergeld gedeckt ist.

Der Finanzhimalaya

Urs Birchler

Der Beitrag zur SNB von Simon Schmid (2. Folge) in der Republik weckt nostalgische Gefühle. Seine sehr hilfreiche Grafik zur Entwicklung der SNB-Bilanz erinnert mich an eine analoge Grafik, mit der wir in den den achtziger und frühen neunziger Jahren in den Geschäftsberichten der SNB jeweils die Entwicklung der Bankbilanzen illustrierten. Aufgrund der „Berge“ in der Grafik „Mittelfluss“ erhielt diese von den Kollegen den Übernamen „Himalaya-Grafik“. Zunächst aber die ruhigere Abbildung der Bilanzstruktur:

Sie zeigt blau die von den Banken vergebenen Kredite, rot-braun deren Finanzierung und grün die Kreditbeziehungen zwischen den Banken, die logischerweise beidseitig (Aktiven und Passiven) auftauchen. Nun aber ab ins Hochgebirge, zum Geldabfluss (oben) und seinem Spiegelbild, dem Geldzufluss (unten).

Das blaue Massiv, der Mittelabfluss in Form der Kreditvergabe (netto) zeigt schön den Konjunkturboom der späteren achtziger Jahre. Die SNB musste die Party allerdings auftragsgemäss verderben und die Zinssätze angesichts drohender Inflation ansteigen lassen. Dies führte zu den typischen Verlagerungen der Kundengelder auf (mittelrosa) Termineinlagen (Festgelder), da deren Verzinsung rascher reagierte als die Zinssätze auf den Sparheften. Die Spargeldbestände (hellrosa) und die Sicht- und Kontokorrenteinlagen nahmen ab (das heisst, sie wechselten 1990 in die obere Hälfte (Mittelabfluss). Ferner nahmen die Banken seit 1988 netto Geld bei ausländischen Banken auf; das Interbankgeschäft (grün) wechselt vom Mittelabfluss zum Mittelzufluss. Nicht alle Banken konnten das (blaue) Kreditwachstum rechtzeitig verdauen. Die Spar+Leihkasse Thun, die tatsächlich Kredite zum Teil ins Blaue hinaus gegeben hatte, ging 1991 unter. Das Kreditgeschäft der Banken geriet denn auch 1984 in die Flaute.

Einige Leser verstanden den Himalaya jeweils nicht ohne Sauerstoff; eine veränderte Rechnungslegung riss zudem tiefe Verwerfungen auf. So wurde die Grafik schliesslich eingestellt. Mit wehmütigem Gruss an meine damaligen Kolleginnen und Kollegen im „Ressort Bankwirtschaft“, wie die Keimzelle der heutigen Finanzstabilität damals hiess. Und mit Dank an Simon Schmid.