Man soll nicht das Kind mit dem Bad ausschütten: Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Volkswirtschaftslehre

Gebhard Kirchgässner

In seinem neusten Beitrag schreibt Gebhard Kirchgässner, welche Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Volkswirtschaftslehre gezogen werden können, wo es Fehler gegeben hat und was dennoch vom ökonomischen Ansatz bleibt.

Der unaufhaltsame (?) Niedergang der FDP

Gebhard Kirchgässner

In einem bisher unveröffentlichten Artikel schreibt Prof. Gebhard Kirchgässner über den Niedergang der FDP. Gründe sieht er in der Abnahme der religiösen Bindung und der (fehlenden) Umweltpolitik der FDP. Um ein Absinken in die wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit zu vermeiden, sollte sich die FDP inhaltlich neu ausrichten mit einem klaren liberalen Profil im politischen wie wirtschaftlichen Sinn und einer Berücksichtigung von umweltpolitischen Anliegen.

 

Können die rechnen?

In einem Artikel in der Zeitung “DIE ZEIT” (Nr. 15 Schweizer Ausgabe vom 7. April 2011, S. 15) kritisiert Gebhard Kirchgässner die Familienpolitik der SVP als rückständig und wohlstandsgefährdend. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Kinderbetreuungskosten (= Gestehungskosten) steuerlich absetzbar sein – analog zu Kapitaleinkommen. Es ist nicht allein eine Frage von Gleichstellung und Gerechtigkeit, Regelungen zu schaffen, welche Arbeitsanreize von Müttern verstärken und Karrierechancen intakt halten. Vielmehr ist es heute eine Frage der Ökonomie: Sinkende Geburtsraten und eine niedrige Erwerbsbeteiligung von Frauen verschärfen die Situation der Altersvorsorge. Es ist zudem eine Verschwendung von Ressourcen, wenn gut und teuer ausgebildete Frauen zu Hause bleiben.

Die unangenehmen Folgen der Tiefsteuerpolitik

In einem Artikel im heutigen St. Galler Tagblatt argumentiert Professor Gebhard Kirchgässner von der Universität St. Gallen, dass die sich verschärfende Budgetsituation einiger Kantone die Folge einer Tiefsteuerpolitik ist. Die St. Galler Regierung hat jüngst ein Sparprogramm vorgelegt aufgrund eines prognostizierten Defizits. Dieses gründet wesentlich auf der letztjährigen Revision des Steuergesetzes.

Zur Steuermoral der SchweizerInnen

Eine Umfrage des Kassensturzes zur Steuermoral zeigt regionale und geschlechtliche Unterschiede betreffend Steuerhinterziehung. Hohe Boni trotz staatlichen Bankensanierungen führen zu einer geringeren Bereitschaft, Steuern zu bezahlen. Eine Erbschaftssteuer ist unpopulärer als die Einkommenssteuer. Gebhard Kirchgässner interpretiert die Ergebnisse hier.

Hartelijke gelukwensen, Lans!

Am  diesjährigen  Dies  Academicus  hat  die  Universität  St.  Gallen  die Ehrendoktorwürde  an  Prof. Lans Bovenberg (Tilburg University, Niederland) verliehen.  Und dies nicht weil auch die HSG “bovenberg” ist – auf dem Berg oben.  Nein,  Lans  Bovenberg ist einer der weltweit führenden Forscher im Bereich der Public Economics.

 Lans  Bovenberg  hat  vor  allem  zu  zwei  Gebieten  wesentliche  Beiträge geleistet hat: zur Finanzwissenschaft und zur Umweltökonomik. Seit Ende der neunziger  Jahre  hat  er  sich  verstärkt Problemen der Sozialversicherung sowie insbesondere der Altersvorsorge zugewandt. Im Jahre 2003 erhielt Lans Bovenberg  den mit 2.5 Millionen dotierten Spinoza-Preis, den angesehensten niederländische Wissenschaftspreis. Mit diesem Betrag finanzierte sich Lans Bovenberg   nicht  etwa  eine  Weltreise,  sondern  gründete  Netspar,  ein unabhängiges  Netzwerk  für  Forschung,  Ausbildung  und Wissenstransfer im Bereich  von  “Pensions,  Aging and Retirement”. Von diesem profitiert auch die  HSG.  So  erlaubt uns Netspar, am 10. und 11. Juni eine internationale Konferenz  zu  Fragen  der  Alterssicherung in Zürich zu organisieren (mehr dazu später im batz).

 Lans  Bovenberg  ist  kein  weltfremder Forscher, im Gegenteil. Er wirkt in ausserordentlicher  Weise  in  die  Öffentlichkeit  hinein und hilft dabei, ökonomische  Erkenntnisse  in  die wirtschaftspolitische Praxis umzusetzen. Diese  Verbindung  von  hochstehender Wissenschaft und praktischer Relevanz der ökonomischen Forschung ist vorbildlich. Wir freuen uns daher sehr über diese hochverdiente Ehrendoktorwürde.

Hartelijke gelukwensen, Lans!

Lesen Sie hier die vollständige Würdigung von Lans Bovenberg.

Der Fünfer und das Weggli: Zur Reform der Besteuerung des privat genutzten Wohneigentums

Nachdem das Volk entsprechende Vorstösse zweimal, am 7. Februar 1999 die Initiative “Wohneigentum für alle” und am 16. Mai 2004 im Rahmen der Vorlage zur Reform der Ehe- und Familienbesteuerung sowie der Wohneigentumsbesteuerung, deutlich abgelehnt hat, versucht der Hauseigentümerverband ein drittes Mal über die Initiative “Sicheres Wohnen im Alter” für seine Mitglieder zusätzliche Subventionen zu erhalten.

Die derzeitige Regelung ist ökonomisch sinnvoll und fair. Das (selbstgenutzte) Wohnhaus ist – ökonomisch betrachtet – eine unter vielen Anlageformen für die privaten Ersparnisse, wie z.B. Sparguthaben, Aktien oder Obligationen. Die heutige Regelung macht dazwischen keinen Unterschied: Sie behandelt denjenigen, der sein Geld in seinem Haus investiert und sich damit die Miete spart, genauso wie jenen, der sein Geld auf dem Kapitalmarkt anlegt, dafür Zinsen erhält und zur Miete wohnt. Damit werden unterschiedliche Anlageformen gleich behandelt. So wie derjenige, der Zinsen erhält, davon Steuern zahlen muss, muss der Eigenheimbesitzer die Miete, die er implizit an sich selbst zahlt, versteuern. Dafür darf er Renovationsarbeiten genauso wie Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen absetzen. Tatsächlich wird der Eigenheimbesitzer heute sogar subventioniert, soweit bei der Steuer nicht der volle Verkehrswert angesetzt wird.

Das Eigenheim wird hier als Investitionsobjekt betrachtet. Man kann es auch als Konsumgut ansehen, wie z.B. ein Auto. Dann macht die Besteuerung des Eigenmietwerts keinen Sinn, aber es gibt auch keinen Grund, Renovationskosten vom steuerbaren Einkommen abzusetzen. Schliesslich kann ich dies bei meiner Autoreparatur auch nicht. Zudem gibt es dann keine Rechtfertigung dafür, Schuldzinsen steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn man den Schuldzinsenabzug in der Höhe begrenzen will.

Beim Systemwechsel ergibt sich freilich ein Problem mit den Mietwohnungen von Privateigentümern. Sollen hier die Mieteinnahmen weiterhin steuerpflichtig sein (wie Zinsen und Dividenden bei anderen Anlageformen), wofür sicher einiges spricht, sollten hier Schuldzinsen und Renovationskosten konsequenterweise weiterhin abzugsfähig sein. Steuersystematisch ist es zwar nicht elegant, bei privaten Eigentümern eigengenutztes Wohneigentum als Konsumgut und fremdgenutztes als Investitionsgut zu betrachten. Dennoch aber wäre es beim Systemwechsel erforderlich, um nicht neue Ungerechtigkeiten aufkommen zu lassen.

Man mag sich darüber streiten, welche der beiden Regelungen sinnvoller ist: die heutige oder eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Im Prinzip ist es sinnvoller, Ausgaben für ein Wohnhaus als Investition zu betrachten; deshalb besteht eigentlich kein Änderungsbedarf. Andererseits ist nicht zu bestreiten, dass beide Regelungen Vor- und Nachteile haben und dass man deshalb für beide eintreten kann. Die Initiative des Hauseigentümerverbands möchte jedoch den Fünfer und das Weggli: Beim möglichen Wechsel zum System ohne Eigenmietwertbesteuerung, der freilich erst nach Erreichen des AHV-Alters möglich sein soll, sollen Unterhaltskosten bis zum Betrag von 4000 Franken nach wie vor abzugsfähig sein. Hier wird für eine spezielle Gruppe eine Subvention gefordert, die sich kaum rechtfertigen lässt. Es ist, wie wenn man fordern würde, dass beim privat genutzten PKW, der ja auch ein ‘Investitionsobjekt’ ist, die Kosten für den Service steuerlich geltend gemacht werden können.

Es ist zu hoffen, dass das Volk auch diesem Vorstoss wieder eine Abfuhr erteilen wird.

(Eine ausführliche Diskussion der Eigenmietwertbesteuerung findet sich in: G. Kirchgässner, Eine moderne Steuer- und Abgabenordnung für die Schweiz: Vorüberlegungen und Grundzüge, Rüegger, Chur/Zürich 1999, S. 73ff.)