Steuer-Salat

Urs Birchler

Letzte Woche traf ich eine Kollegin in einem populären vegetarischen Restaurant Nähe Bundeshaus Bern. Bei der Selbstbedienung am Buffet hat der Kunde als erstes die Wahl zwischen Teller und Plasticschachtel. Konservativ wähle ich ersteren. Ein paar Tische weiter hat sich ein Gast für Plastic entschieden, gerät aber darob in eine Diskussion mit dem Personal. Die nehmen’s aber ernst mit dem Stil, denke ich zuerst, aber Irrtum: Est geht nicht um Stil, sondern um Steuer. Der Teller ist für’s Essen im Restaurant oder an den Tischen draussen (MWSt-Satz: 8%). Der Plastic ist für’s Take-Away (MWSt-Satz: 2.5%).

Der Wirt ist auch Steuereintreiber. Meine Bekannte, Juristin, klärt mich auf: Liesse er die Gäste im Restaurant aus der Plastic-Schachtel speisen, so würde er sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. Das Beispiel zeigt: Mit jeder Differenzierung entstehen versteckte Kosten wie im vorliegenden Fall eine Verstimmung des Gastes durch einen bloss ehrlichen Wirt.

Am einfachsten wäre also wohl der Einheitssteuersatz — alles zu 8%. Aber einfach ist nichts. Auch bei einem Einheitssteuersatz lauert im Hintergrund der Satz von null: Was ist überhaupt eine steuerpflichtige Leistung? Die Betreuung alleinreisender Kinder im Flughafengebäude? (JA). Der Vertrieb von Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen, die unter schweizerischem Recht stehen? (NEIN, grob gesagt). Das volle Salatbuffet findet sich auf der MWSt-Seite der Eidg. Steuerverwaltung (die auch nichts dafür kann). Servez-vous!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert