Dienstleistungsliberalisierung auf dem Hund?

Urs Birchler

Die Liberalisierung des Welthandels im Rahmen des WTO stockt. Für die Schweiz ist das eher schlecht. Es gibt aber auch Positives: Eine breite Gruppe von Ländern (sowohl industrialisierte als auch andere) haben sich zusammengetan zur Initiative TISA (Trade in Services Agreement) mit dem Ziel einer Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs. Eine gute Zusammenfassung bei voxeu. Alles nähere hier beim SECO.

Die einzelnen Länder dürfen Ausnahmen einbringen. Die Schweiz hat die grössten Vorbehalte bei der Personenfreizügigkeit (schon vor dem 9. Dezember). Einzelne Vorbehalte (hier) hat sie sich herausgenommen im Bereich Finanzen (Versicherungen und Banken). Beispiele: Kantonale Monopole der Gebäudeversicherungen; Pfandbriefinstitute.

Auffällig ist, dass im Wikipedia-Artikel zu TISA, besonders in der deutschen, aber auch in der englischen Version, Kommentar oder „Analyse“ lediglich aus der Feder von (dann auch noch unkundigen) Gloalisierungskritikern stammt.

Wer die trockene Materie im Detail studiert, wird aber auch belohnt: Gegen Ende der Schweizer Liste findet sich der folgende Vorbehalt:
HundeTISA

Numerus Clausus auf der Hundewiese? Keine Panik: Sie dürfen Ihren Hund weiterhin spazierenführen. Bei einer Liberalisierung unter TISA erst recht. TISA-widrig wäre höchstens ein Verbot, wonach ausländische Hundehalter weniger häufig Gassi gehen dürfen als schweizerische. Der abgebildete Vorbehalt verhindert nur, dass Hundehüter (beliebiger Herkunft) nicht ein Dutzend Kampfhunde gleichzeitig an der Leine führen dürfen.

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