Etwas Steuerlehre zur SVP Familieninitiative oder der Steuerwert der freien Zeit

Monika Bütler

Erschienen in der NZZ am Sonntag vom 3. November 2013 unter dem Titel „Den Familienabzug gibt es längst“.

Sie ist die personifizierte Ungerechtigkeit in den Augen der Initiatoren der SVP Familieninitiative: Die Luxus-shoppende Zahnarztgattin, die zur Ausübung ihres Hobbys ihren Porsche Cayenne auf dem Zürcher Münsterhof und ihre traurigen Kinder in der Krippe parkiert. Und dafür erst noch die Betreuungskosten in der Steuerrechnung abziehen darf. Der bescheidenen Schreinergattin, die ihre Kinder immer selber betreut, ist dieser Abzug hingegen verwehrt. Das ist selbstverständlich ungerecht und widerspricht allen Grundsätzen eines effizienten Steuersystems.

Die Lösung wäre simpel: Der Fremdbetreuungsabzug wird nur dann gewährt, wenn die Fremdbetreuung im Zusammenhang mit einer Beschäftigung steht. Und sie würde erst noch zu den Forderungen der sonst so auf Budgetdisziplin bedachten SVP passen, einer Partei, die sich gemäss ihrer Homepage einsetzt für „eine Vereinfachung des Steuersystems mit mehr Pauschalabzügen und tieferen Steuersätzen statt einer Vielzahl von abzugsberechtigten Einzelinteressen“.

Weshalb also einen ungerechtfertigten Abzug durch einen anderen, ebenso ungerechtfertigten Abzug kompensieren, der erst noch neue Ungerechtigkeiten schafft? Natürlich geht es auch um die Bevorzugung eines bestimmten Familienmodells. Aber nicht nur: Die Argumentation auf beiden Seiten zeigt Missverständnisse auf. Zeit diese auszuräumen.

Kaum jemand, ob links oder rechts, wertkonservativ oder progressiv, würde das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, einen fundamentalen Grundsatz unseres Steuersystems, ablehnen. Wenn zwei Leute die gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben, sollen sie auch ungefähr gleich viel Steuern bezahlen. Wer wirtschaftlich leistungsfähiger ist, muss einen höheren Obolus entrichten. Soweit so gut. Der Streit beginnt dort, wo es um die Definition der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geht. (Und, für die Familieninitiative weniger relevant, um wie viel mehr der wirtschaftlich leistungsfähigere zahlen soll.)

Wie schwierig die Beurteilung ist zeigt ein einfaches Beispiel: Der Vollzeit arbeitende Jurist bezahlt rund dreimal mehr Steuern als sein sonst identischer Kollege mit einer 50% Teilzeitstelle. Zum Lebensstandard des Teilzeitjuristen zählt allerdings nicht nur sein Einkommen, sondern auch die Zeit, in der er neben Faulenzen Arbeiten erledigen kann, die der Vollzeitjurist auf dem Markt teuer einkaufen muss. Hemden bügeln, zum Beispiel. Salopp gesprochen subventioniert der Vollzeitjurist den wirtschaftlich genau gleich leistungsfähigen Teilzeitjuristen. Aus diesem Grund zählen viele Steuertheoretiker die Zeit ebenfalls zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die verfügbare Zeit müsste daher – wäre sie nicht so schwierig zu messen – Teil der Steuerbasis sein.

Was hat dies nun mit der Familieninitiative zu tun? Es geht eben genau um den Vergleich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Familienformen, sowie um die Zeitkosten, welche nicht arbeitende Mütter für ihren Nachwuchs aufwenden.

Zuerst einmal ist völlig klar, dass eine Familie eine geringere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat als eine alleinstehende Person mit gleichem steuerbaren Einkommen. Doch genau dies berücksichtigt der – international relativ unübliche – Steuertarif für Verheirate bereits.  Dieser beruht auf dem traditionellen Familienmodell, bei dem ein Elternteil (im folgenden Mutter genannt) zu Hause zu den Kindern schaut. Mit anderen Worten: Wir haben den Familienabzug bereits; die Steuerersparnisse sind für den Mittelstand etwa so hoch wie ein steuerlicher Abzug von rund 15‘000 Franken.

Den finanziellen Kosten einer traditionellen Familie steht andererseits der wirtschaftliche Nutzen der zeitlichen Verfügbarkeit der Mutter gegenüber, der auch in konservativen Kreisen unbestritten ist. Nicht von ungefähr heisst es, dass die Mutter dem hart arbeitenden Vater den Rücken freihält. Mit Hemden bügeln, zum Beispiel. Mehr Zeit heisst nicht nur mehr Zeit für die Betreuung der Kinder, sondern auch: mehr Zeit um sich um Haus und Herrn zu kümmern, günstigere Kinderkleider zu kaufen, selbst zu kochen und vieles mehr. Dieses Zeiteinkommen wird in der Steuerrechnung nicht berücksichtigt. Würde die frei verfügbare Zeit besteuert, müsste die zu Hause arbeitende Mutter ihre Zeitkosten für die Kinderbetreuung als Gewinnungskosten selbstverständlich abziehen können.  Aber eben: nur dann.

So gut der Verheiratetentarif zur traditionellen Familie passt, so schlecht bildet er die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Familie mit zwei Einkommen ab. So unterliegt der Zweitverdienst einer dreifachen Progression. Zum einen durch die gemeinsame Veranlagung der Ehepartner, wodurch der Zweitverdienst viel höher besteuert wird als der Erstverdienst. Zum zweiten durch die Betreuungskosten, die mit zusätzlichem Einkommen oft stärker steigen als das Einkommen selber. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird, drittens, noch durch die reduzierte Freizeit eingeschränkt. Für viele Familien wird daher das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verletzt; der Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern, sowie der Zweitverdienerabzug korrigieren dies nur teilweise. Wo es tatsächlich ungerechtfertigte Abzüge gibt (bei der Zahnarztgattin), könnten diese direkt und erst noch im Sinne der SVP kostensparend beseitigt werden.

Nicht einmal die oft beklagte Heiratsstrafe bei Steuern und AHV spricht für einen steuerlichen Abzug für die Heimbetreuung. Die Heiratsstrafe gibt es zwar – aber wiederum nur für Doppelverdiener. Für das Einverdienerehepaar ist es genau umgekehrt. So genügt ein Beitragszahler, um in der AHV eine zweite Rente (für die Mutter) auszulösen. Die als Gleichstellungsreform bekannte 10. AHV-Revision hat den Vorteil der Hausfrau gegenüber der erwerbstätigen Mutter bei den Sozialversicherungen sogar noch vergrössert.

Wenn es also nicht um steuerliche Gleichbehandlung geht, was bleibt? Man kann aus weltanschaulichen Gründen eine grössere finanzielle Bevorzugung des Modells Hausfrau wünschen. Für den Staat (und die Wirtschaft) wird es allerdings sehr teuer, wenn nicht mehr – wie früher – die junge Frau mit Primarschulabschluss zu Hause bleibt, sondern die Ärztin oder Informatikerin. Wenn sich also auf Staatskosten ausgebildete Frauen aus dem Erwerbsleben verabschieden. Und die Ungleichbehandlung will nicht so recht dazu passen, dass genau die Kreise, die sich die verheiratete Mutter zu Hause wünschen, dieselbe Mutter mit denselben Kindern nach der Scheidung zu möglichst viel Arbeit verpflichten wollen. Es scheint fast, als ob es weniger um die Kinder geht als um die Betreuung des Ehemannes.

Einer Person kann der Ausgang der Abstimmung egal sein: Der ungeliebten Zahnarztgattin. Bei einem Ja zur Initiative setzt sie einfach – statt der Fremdbetreuungskosten – den Heimbetreuungsabzug in die Steuerrechnung ein. Ohne eigenes Erwerbseinkommen erfüllt sie die Bedingungen klar. Während die Schreinerfamilie bei einem Abzug von 10‘000 Franken pro Kind bestenfalls 200 Franken pro Kind weniger Bundessteuern zahlt, spart die Zahnarztfamilie 1300 Franken pro Kind allein an Bundessteuern. Ein schöner Zustupf für die Shoppingkasse.

20 thoughts on “Etwas Steuerlehre zur SVP Familieninitiative oder der Steuerwert der freien Zeit

  1. Das reale und verm. existierende Beispiel von M. Bütler mit der Zahnartgattin, die keinem Zweitverdienst nachgehen muss (der Herr Zahnarzt verdient schon mehr als genug) und als Mutter trotzdem den Kita-Abzug machen kann (sie gibt das/die Kind/er ab weil sie ungestört das Leben geniessen will) zeigt klar, was für ein Blödsinn die heutige Regelung mit dem Kita-Abzug nach dem Giesskannenprinzip (einmal mehr) ohne Nachweis einer Zweitbeschäftigung ist. Es ist genau diese Art Giesskannenwohltaten, die ebensosehr den Falschen wie den Richtigen zugute kommen. Im Uebrigen ist es unangebracht, sarkastisch die SVP-Steuerpolitik zu kritisieren. Meines Wissens war es die FDP, die das Steuerwesen vereinfachen wollte („Steuererklärung auf dem Bierdeckel“). Allerdings ohne Erfolg. Heute herrscht Sendepause von dort her.

  2. @GeorgStamm
    Die Bemerkung zur Steuerpolitik war überhaupt nicht sarkastisch gemeint. Die SVP hat tatsächlich den Finger auf einen wunden Punkt gelegt, nur folgt auf die mindestens teilweise richtige Diagnose die falsche Therapie, eine Therapie die auch nicht auf die eigenen SVP Grundsätze passt. Steuerpolitisch sinnvoller wäre es, bei den Abzügen auszumisten. So zum Beispiel, dass nur noch dann Abzüge gemacht werden können, wenn die beiden Elternteile mehr als 100% arbeiten (und dann nur proportional zur Arbeitstätigkeit).

  3. Mir scheint, die SVP Initiative benütze eher das Mittel zum Zweck, nämlich um der fortschreitenden personalintensiven Fremdbetreuung und Entfremdung der Familie Einhalt zu gebieten.

  4. Kinderbetreuung sind keine Gewinnungskosten! Angenommen die Familien A und B haben beide einen Hund. Die Familie A lässt diesen während der Arbeitszeit von den Grosseltern betreuen, die Familie B wählt ein Hundeheim. Nun kann Familie B dafür einen steuerlichen Abzug machen, die Familie A aber nicht. Das ist doch ungerecht! Entweder können beide den Abzug machen oder beide nicht.

  5. Betrachten wir nun noch Familie C. In der Familie C bleibt der Mann zu Hause und kümmert sich um den Hund. Gegenüber Familie B ist Familie C nun doppelt benachteiligt. Erstens verzichtet Familie C auf das Einkommen des Mannes. Zweitens erhält Familie B einen Steuerabzug auf dem Zusatzeinkommen. Die Betreuung eines Hundes ist wohl tatsächlich Freizeit, aber die Betreuung von Kindern harte Arbeit, die nicht monetär entlohnt wird!

  6. Lieber Herr Haas
    Wenn Sie dafür sorgen, dass der Hund später einmal AHV-Beiträge zahlt, lege ich persönlich den Betrag für die Krücken aus, damit ihr hinkender Vergleich auf die Beine kommt.

  7. Lieber Herr Schumacher

    Inwiefern finden Sie den Vergleich nicht gut? Wenn es darum geht, die Erwerbstätigkeit der Frauen zu fördern, dann ist das heutige Modell sicher geeignet. Aus meiner Sicht ist es aber nicht gerecht, weil es das traditionelle Familienmodell benachteiligt. Diese Ungerechtigkeit möchten wir mit unserer Initiative beheben. Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder werden auch in Zukunft steuerlich absetzbar sein, daran ändert sich nichts.

  8. Herr Knöpfel, genau bei solchen Argumenten kommt mir die Galle hoch. Mein Kind geht zweimal die Woche in die Krippe, ich bin also mehr Familien- als Berufsfrau. Aber ich habe eine wertvolle Ausbildung und einen tollen Job, bei dem ich nicht einfach in fünf Jahren wieder einsteigen kann, wenn meine Kinder dann in den Chindsgi gehen. Zudem reicht der Lohn meines Mannes nicht für eine vierköpfige Familie. Neben dem lustvollen Zusammensein mit Gleichaltrigen lernt es in der Krippe Sozialkompetenz, die vielen Erwachsenen abgeht und von vielen anderen Kindern mühsam im Chindsgi erlernt werden muss. Die SVP setzt voll auf den Krieg Hausfrauen vs berufstätige Mütter und ist einfach nur verachtenswert. Wir alle wollen für unsere Kinder nur das Beste. Manche Frauen wollen und müssen arbeiten, andere wollen und müssen nicht und beides hat seine Berechtigung. Wer sagt, dass die nicht berufstätige Frau die bessere Mutter ist??? Einfach mal vor der eigenen Haustür wischen, es so machen wie es für einen stimmt und mit der eigenen Situation zufrieden sein. Die Tochter von SVP-Übervater Blocher, der ständig gegen Fremdbetreuung wettert, hat drei Kinder und ist CEO einer grossen Firma. Kann mir niemand sagen, dass sie ihre Kinder selbst betreut. Fakt ist: Man kann nur einen kleinen Teil vom tatsächlich bezahlten Krippenbetrag von den Steuern abziehen. Dieses Geld fehlt uns aber auch wirklich in der Kasse. Dem Mann mit dem dicken Portemonnaie dessen Frau zu Hause bleiben muss jedoch nicht.

  9. Herr Haas, das traditionelle Familienmodell wird momentan überhaupt nicht benachteiligt. Für Sie zum nachrechnen: Die SVP-Familieninitiative im Fallbeispiel:
    In der Familie A geht der Mann arbeiten, die Frau ist bei den Kindern. Die Familie verdient 100 000 Franken jährlich; sie verfügt über 100 000 Franken und versteuert 100 000 Franken. Die Familie B verdient auch 100 000 Franken jährlich; doch um dieses Einkommen zu erzielen, müssen beide Elternteile arbeiten. Er zu 100 %, sie zu 60 %. Für die Kinderbetreuung zahlen sie pro Jahr 20 0000 Franken Betreuungskosten. In den Steuern kann die Familie davon 10 000 Franken abziehen. Sie versteuert also 90 000 Franken, hat aber nur 80 000 Franken zur Verfügung. Was die SVP nun will, ist Folgendes: Die Familie A soll neu nur noch 90 000 Franken versteuern, obwohl sie 100 000 Franken zur Verfügung hat; die Familie B hingegen versteuert ebenfalls 90 000 Franken versteuern, obwohl sie nur
    80 000 Franken zur Verfügung hat. Damit benachteiligt die SVP diesen Familientyp und privilegiert die Einverdienerfamilie. Capito?

  10. Liebe Frau Huber, das ist ein Vergleich bei unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Familien A und B. Offensichtlich verdient der Mann in der Familie B weniger als der Mann der Familie A. Richtigerweise wäre die Familie A mit einer Familie C zu vergleichen, in welcher der Mann ebenfalls CHF 100’000.- verdient, die Frau aber ein zusätzliches Einkommen erzielt, welches heute steuerlich begünstigt wird. Deshalb ist die Regelung ungerecht. Der Ausgleich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sollte über die Progression der Steuersätze geschehen.

  11. @ Frau Bütler: Die Besteuerung nach der Zeit ist ein gefährlicher Gedanke, er trägt den Totalitarismus in sich.

  12. Her Haas hält Frau Huber entgegen, die Familien A und B in ihrem Beispiel seien von unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, weil im einen Fall der Ehemann allein Fr. 100’000 verdiene, im andern Fall beide Ehepartner zusammen. Das ist erkennbar falsch und entspricht gerade nicht dem schweizerischen Steuersystem, welches vom Familieneinkommen und nicht vom Einzeleinkommen der Ehepartner ausgeht. Das Familieneinkommen ist in beiden Fällen Fr. 100’000. Das ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Familien und danach werden die Steuern festgesetzt. Nur die Abzüge sind unterschiedlich. Diese haben aber mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nichts zu tun.

  13. Grüezi Herr Huber, da muss ich Ihnen Recht geben, aus steuerlicher Sicht ist das tatsächlich der Fall. Die Familie A ist aber dennoch mit der Familie C zu vergleichen, um beurteilen zu können, ob die heutige Regelung gerecht ist. Kosten für die Kinderbetreuung sind aus meiner Sicht keine Gewinnungskosten für die Erwerbstätigkeit und sollten überhaupt nicht abzugsfähig sein. Wenn der Abzug gewährt wird, dann bitte allen Familien.

  14. Die Frage, ob Kinderbetreuungskosten Gewinnungskosten sind oder nicht, ist für den Vergleich der Familien A und B unerheblich. Es sind auch Kosten abzugsfähig, welche keine Gewinnungskosten darstellen: Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen, Beiträge an politische Parteien*, behinderungsbedingte Kosten etc. Massgebend ist allein der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und gegen diesen Grundsatz verstösst die Initiative der SVP. Wer das Steuergesetz missbraucht, um ein bestimmtes Familienmodell zu fördern, schafft neue Ungerechtigkeiten.
    *Irgendwann kommt ein Parteiloser auf die Idee, einen Pauschalabzug für Parteilose zu verlangen.

  15. Wieso ist der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt? Beide Familien haben CHF 100’000 Einkommen, können einen Abzug von CHF 10’000 machen und versteuern CHF 90’000. Wenn ein Abzug gewährt wird, dann allen Familien. Den Abzug nur einem Teil der Familien zu gewähren, das ist ungerecht. Heute muss Familie A CHF 100’000 versteuern, Familie B aber nur CHF 90’000. Und das trotz gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, wie Sie selbst argumentieren.

  16. Die Antwort ist einfach. Sie müssen nur den Beitrag von Frau Annette Huber lesen. Weil Familie A nach den Vorstellungen der SVP einen Abzug machen können soll für Unkosten, die sie nicht hat (ausser man übernehme die etwas dümmliche Argumentation von SVP-Nationalrätin Pieren, Familie A müsse eben Spielsachen amortisieren, Familie B nicht). Und noch einmal: Familie A hat CHF 100’000 zur Verfügung, versteuert aber nur CHF 90’000, Familie B hat CHF 80’000 zur Verfügung, muss aber ebenfalls CHF 90’000 versteuern.
    Überhaupt noch nicht beleuchtet haben wir die Tatsache, dass die erwerbstätige Ehefrau AHV-Beiträge bezahlt, die selbstbetreuende Ehefrau aber nicht. Dennoch wird sie von der Erziehungsgutschrift profitieren.

  17. Soweit ich das verstehe, hätte das Zahnarztehepaar null Anspruch auf den Fremdbetreuungsabzug, da die Gattin nicht erwerbstätig ist: Dieser Abzug kann nur gemacht werden,
    „soweit diese Kosten (für Fremdbetreuung) in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Personen stehen.“

  18. Die Kosten für die Betreuung der Kinder sind keine Gewinnungskosten der Arbeit. Einen solchen Abzug nur einem Teil der Familien zu gewähren, ist schlicht willkürlich. Die Familie B hat ebenfalls CHF 100’000 zur Verfügung. Wofür sie das ausgibt, ist ihre Entscheidung. Sie könnte damit auch ein Auto kaufen.

  19. Herr Haas: Wenn Sie nur Gewinnungskosten als Steuerabzug zulassen wollen, wie rechtfertigen Sie dann den Abzug, den Ihre Familieninitiative einführen will? Dort soll ein Abzug gewährt werden für etwas, was Familien tun, seit es Familien gibt, nämlich für die Kinderbetreuung.

  20. Aus Gründen der relativen Gerechtigkeit. Es ist willkürlich, nur einem Teil der Familien einen Abzug für die Kinderbetreuung zu gewähren. Besser wäre es natürlich, diesen gänzlich zu streichen. Eine solche Initiative wäre allerdings ohnehin chancenlos. Es ist schade, hat es gestern nicht geklappt, aber nach dem Schwenker der CVP ist ein solches Resultat zu erwarten gewesen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert